Hinweis zu Förderangaben: Stand der Angaben ist der seit 21.07.2026 geltende Förderrahmen. Angekündigte, aber noch nicht verbindlich geregelte Boni sind nicht eingerechnet. Die genannten Förderprogramme, Fördersätze, Obergrenzen und Voraussetzungen dienen der Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien und Portale von BAFA und KfW sowie der konkrete Förderbescheid.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Ihre persönliche Roadmap für die energetische Sanierung. Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen sinnvoll sind, was sie kosten und welche Förderungen Sie erhalten können. Er wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt, kostet bei mir ab 1.800 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, und das BAFA übernimmt davon 50 Prozent bis höchstens 650 Euro. Für spätere Einzelmaßnahmen eröffnet er zusätzlich den iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt und umfasst:

  • Ist-Analyse: Vollständige Bewertung des energetischen Zustands Ihres Gebäudes
  • Maßnahmenplan: Konkrete Sanierungsvorschläge in sinnvoller Reihenfolge
  • Kostenübersicht: Geschätzte Investitionskosten und laufende Einsparungen
  • Fördermittelübersicht: Welche Programme (KfW, BAFA) für welche Maßnahmen greifen
  • Fahrplan: Zeitliche Empfehlung, ob Sie in Einzelschritten oder in einem Zug sanieren

Entscheidend ist ein Punkt, der selten ausgesprochen wird: Der iSFP ist kein frei gestalteter Beratungsbericht, sondern ein vom Bund standardisiertes Format. Es wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der Deutschen Energie-Agentur entwickelt, und alle für das Programm zugelassenen Berater erstellen ihn mit derselben Systematik und derselben Darstellung. Die Bilanzierung erfolgt nach DIN V 18599.

Das hat zwei praktische Folgen für Sie. Erstens ist der iSFP vergleichbar: Sie können den Fahrplan eines Kollegen und meinen nebeneinanderlegen und dieselben Kennwerte an derselben Stelle finden. Zweitens wird er vom BAFA als Nachweis anerkannt – er ist die Grundlage, auf der später der iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen gewährt wird. Ein selbst geschriebenes Sanierungsgutachten leistet das nicht, so gut es fachlich sein mag.

Der Fahrplan bewertet dabei nicht einzelne Bauteile isoliert, sondern das Gebäude als System. Ob eine Dämmung sich lohnt, hängt davon ab, was mit der Heizung passiert; ob eine Wärmepumpe funktioniert, hängt davon ab, wie gut die Hülle vorher ist. Wenn Sie die typischen Ausgangswerte Ihres Baujahrs einschätzen wollen, hilft die U-Wert-Datenbank mit U-Werten nach Baujahr als erste Orientierung – die verbindliche Bewertung entsteht erst bei der Begehung.

Was im iSFP drinsteht: die beiden Dokumente

Am Ende der Beratung halten Sie nicht einen Bericht in der Hand, sondern zwei Dokumente mit klar getrennten Aufgaben.

„Mein Sanierungsfahrplan” – die Gesamtübersicht

Dieses Dokument beantwortet die Frage: Wo steht mein Haus, und wohin soll es gehen? Es enthält die Gebäudedaten und den aufgenommenen Ist-Zustand, die energetische Einstufung des Gebäudes auf der Effizienzhaus-Farbskala, den Maßnahmenpfad mit der empfohlenen zeitlichen Reihenfolge sowie die Energie- und CO₂-Bilanz im Vorher-Nachher-Vergleich. Es ist das Dokument, das Sie Ihrer Familie, Ihrer Bank oder – bei einer WEG – der Eigentümerversammlung vorlegen, weil es die Strategie auf wenigen Seiten sichtbar macht.

„Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen” – die Detailebene

Das zweite Dokument enthält für jede empfohlene Maßnahme ein eigenes Blatt: Beschreibung des betroffenen Bauteils im Ist-Zustand, empfohlene Ausführung, energetische Zielwerte, geschätzte Kosten, Fördermöglichkeit und Hinweise zur Reihenfolge und zu Schnittstellen mit anderen Maßnahmen. Dieses Dokument nehmen Sie zur Hand, wenn eine Maßnahme tatsächlich ansteht – und Sie können es Ihrem Handwerker geben, damit klar ist, welcher Zielwert erreicht werden muss.

Was nicht drinsteht

Diese Ehrlichkeit gehört dazu, weil sie Enttäuschungen vermeidet. Der iSFP enthält keine Ausführungsplanung, keine Ausschreibung, keine Handwerkerangebote und keine Garantie auf die Kostenschätzung. Die Kosten im Fahrplan sind fachlich begründete Schätzwerte auf Basis üblicher Marktpreise, keine Angebote. Wenn eine Maßnahme umgesetzt wird, folgt darauf die eigentliche Planung – und bei geförderten Maßnahmen die Baubegleitung.

Wie das konkret aussieht, zeigt die Beispielseite: So sieht ein fertiger Sanierungsfahrplan aus – anhand eines konstruierten Musterobjekts, Seite für Seite erklärt.

So läuft die Erstellung ab

Schritt 0 – Förderantrag beim BAFA, vor der Beauftragung. Das ist der Schritt, der am häufigsten übersehen wird und am teuersten ist, wenn er fehlt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird. Wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss – nachträglich ist nichts zu retten. Die Antragsbearbeitung dauert nach Angaben des BAFA rund zwei Wochen. Ich unterstütze beim Antrag; einreichen und Empfänger des Zuschusses ist in der Regel der Eigentümer.

Schritt 1 – Erstgespräch: Ziele und Rahmenbedingungen. Wir klären, was Sie vorhaben, wie lange Sie das Gebäude noch nutzen wollen, welches Budget realistisch ist und ob es Anlässe mit Frist gibt, etwa einen anstehenden Heizungstausch oder einen Verkauf. Dauer: in der Regel ein Termin. Ihr Beitrag: eine ehrliche Auskunft über Zeithorizont und Budget, denn davon hängt die empfohlene Reihenfolge ab.

Schritt 2 – Ortsbegehung: Gebäudehülle und Anlagentechnik aufnehmen. Ich nehme Bauteile, Konstruktionen, Fenster, Dach, Keller und die gesamte Anlagentechnik auf, messe nach, wo Pläne fehlen, und fotografiere die relevanten Details. Dauer: je nach Gebäude ein halber bis ein ganzer Tag. Ihr Beitrag: Zugang zu allen Räumen einschließlich Keller und Dachboden sowie die vorhandenen Unterlagen. Welche das sind, steht in der Übersicht zur Vorbereitung der Unterlagen – vollständige Pläne und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre senken den Aufwand am stärksten.

Schritt 3 – Berechnung und Erstellung des Fahrplans. Das Gebäude wird nach DIN V 18599 bilanziert, Sanierungsvarianten werden gerechnet und miteinander verglichen, die Maßnahmen in eine bauphysikalisch und wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge gebracht. Danach liegen die beiden Dokumente vor. Das ist der zeitintensivste Teil und findet ohne Ihre Beteiligung statt.

Schritt 4 – Übergabe mit persönlicher Erläuterung. Wir gehen den Fahrplan gemeinsam durch: Was bedeutet welche Zahl, warum steht welche Maßnahme an welcher Stelle, welche Förderung greift wann. Das Erläuterungsgespräch ist Bestandteil der geförderten Leistung, keine Zusatzoption. Danach haben Sie eine Entscheidungsgrundlage – und keinen Umsetzungszwang.

Gesamtdauer: Von der Ortsbegehung bis zur Übergabe rechne ich in der Regel mit zwei bis vier Wochen. Hinzu kommt vorab die Bearbeitungszeit des Förderantrags.

Voraussetzungen: Wer bekommt einen geförderten iSFP?

Nicht jedes Gebäude und nicht jede Konstellation ist förderfähig. Die wesentlichen Bedingungen des Programms Energieberatung für Wohngebäude:

  • Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gilt ein eigenes Programm mit eigener Systematik; die Energieberatung wird dort anders zugeschnitten.
  • Gebäudealter mindestens zehn Jahre, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Neubauten und junge Gebäude sind ausgeschlossen.
  • Antragsberechtigt sind insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Mieter oder Nießbraucher können in Betracht kommen, wenn sie die Kosten tragen und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Welche Konstellation im Einzelfall gilt, gehört vor die Antragstellung – nicht danach.
  • Zulassung des Beraters. Die Beratung muss von einer Person durchgeführt werden, die für dieses Programm in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt ist. Ich bin dort gelistet sowie DENA-zertifiziert und KfW- und BAFA-zugelassen.
  • Antrag vor Beauftragung. Siehe Schritt 0 im Ablauf.
  • Ein geförderter iSFP je Gebäude innerhalb einer Sperrfrist. Eine zweite geförderte Beratung für dasselbe Gebäude ist nicht beliebig oft möglich. Die aktuell geltende Frist entnehmen Sie dem BAFA-Merkblatt zum Programm; ich prüfe das vor jeder Antragstellung.

Die verbindlichen Bedingungen veröffentlicht das BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude. Sie ändern sich mit den Programmfassungen, deshalb prüfe ich sie bei jedem Projekt neu, statt sie aus dem Gedächtnis zuzusagen.

Förderung: Zuschuss für die Beratung, Bonus für die Sanierung

Bei förderfähigen BEG-Einzelmaßnahmen aus dem iSFP gelten seit 21.07.2026 zwei getrennte Vorteile: Bis zu 60.000 Euro Kosten je Wohneinheit können berücksichtigt werden. Die zusätzlichen 5 % iSFP-Bonus gelten aber nur für den förderfähigen Kostenanteil oberhalb einer Schwelle: 30.000 Euro im Einfamilienhaus, 45.000 Euro im Zweifamilienhaus, 60.000 Euro bei drei Wohneinheiten. Die Schwelle muss in einem einzigen Förderantrag überschritten werden; mehrere Anträge werden nicht zusammengerechnet.

  • Eine Wohneinheit: Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten sind insgesamt maximal 10.500 Euro Zuschuss möglich; davon sind 1.500 Euro reiner iSFP-Bonus.
  • Zweifamilienhaus: Bei 90.000 Euro förderfähigen Kosten (60.000 Euro für die erste, 30.000 Euro für die zweite Wohneinheit) sind insgesamt maximal 15.750 Euro Zuschuss möglich; davon sind 2.250 Euro reiner iSFP-Bonus.
  • BAFA-Zuschuss für die Beratung: 50 % der Beratungskosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Beratungszuschuss und Investitionsbonus sind unterschiedliche Förderungen. Der iSFP-Bonus gilt nicht für einen Heizungstausch über KfW 458.

Zwei Förderungen, die oft verwechselt werden
Beratungszuschuss (BAFA, Programm Energieberatung für Wohngebäude): senkt den Preis der Beratung. 50 Prozent, höchstens 650 bzw. 850 Euro. Antrag vor der Beauftragung der Beratung.
iSFP-Bonus (BEG Einzelmaßnahmen): erhöht die Förderquote einer späteren Baumaßnahme um fünf Prozentpunkte, erst oberhalb einer Schwelle von 30.000 Euro förderfähiger Investition im Einfamilienhaus (45.000 Euro im Zweifamilienhaus, 60.000 Euro bei drei Wohneinheiten) und nur auf den Betrag darüber. Eigener Antrag, eigener Zeitpunkt, eigener Nachweis.
Die beiden Beträge werden nicht addiert und nicht gemeinsam als „iSFP-Förderung" bezeichnet. Wer das tut, rechnet sich reich.

Förderstand: 18.08.2026. Quellen: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, BMWE-Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG-Richtlinie in der ab 21.07.2026 geltenden Fassung. Den vollständigen Rahmen beschreiben die Seiten Förderprogramme im Überblick und BEG-Konditionen 2026; für die Heizung gilt die eigene Systematik unter Heizungstausch und KfW 458.

Unverbindliche Orientierung nach dem Regelstand vom 16.08.2026. Verbindlich bleiben Richtlinien, Portale und Förderbescheide.

Ihre Angaben

KfW 458 gilt für private Eigentümer. Bei mehreren Wohneinheiten verteilt der Rechner Kosten und Höchstbetrag gleichmäßig.

Förderung sicher einordnen

Sie möchten wissen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt? Ich prüfe Förderweg, Voraussetzungen und sinnvolle Reihenfolge.

Förderung prüfen lassen

Was ein iSFP kostet – und was davon das BAFA übernimmt

Ein iSFP kostet bei mir ab 1.800 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und ab 2.400 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit drei bis acht Wohneinheiten. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 beziehungsweise 850 Euro. Ihr Eigenanteil beginnt damit bei 1.150 beziehungsweise 1.550 Euro.

Was den Preis im Einzelfall nach oben treibt – Wohneinheiten, fehlende Pläne, Anbauten, gemischte Nutzung – und wie sich die Beratungskosten zu anderen Leistungen verhalten, steht in der vollständigen Kostenübersicht der Energieberatung.

iSFP, Energieausweis oder Vor-Ort-Beratung?

Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld – entweder weil zu viel beauftragt wird oder weil die beauftragte Leistung den Zweck nicht erfüllt.

  Individueller Sanierungsfahrplan Energieausweis „Vor-Ort-Beratung”
Anlass Sanierung planen, Förderung vorbereiten Verkauf, Vermietung, Aushangpflicht historisch: geförderte Beratung mit Begehung
Ergebnis zwei Dokumente: Fahrplan und Umsetzungshilfe registrierter Bedarfs- oder Verbrauchsausweis heute: der iSFP
Rechtsgrundlage Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude Gebäudeenergierecht, Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung ehemaliges eigenständiges BAFA-Programm
Gültigkeit keine gesetzliche Befristung des Dokuments; die technischen Annahmen altern zehn Jahre ab Ausstellung entfällt
Preis ab 1.800 Euro 89 Euro (Verbrauch) bzw. 399 Euro (Bedarf, EFH bis 150 m²) siehe iSFP
Förderung 50 %, max. 650 bzw. 850 Euro keine siehe iSFP
Sinnvoll, wenn mehrere Maßnahmen abgestimmt werden müssen eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen ist –

Zwei Klarstellungen dazu. Erstens: Ein Energiebedarfsausweis ist im iSFP bereits enthalten – Sie brauchen ihn nicht separat zu beauftragen, wenn Sie ohnehin einen Fahrplan erstellen lassen. Umgekehrt ersetzt ein Energieausweis niemals einen iSFP: Er bewertet den Zustand, aber er plant nichts.

Zweitens: „Vor-Ort-Beratung” ist kein eigenes Förderprodukt mehr. Der Begriff stammt aus einem früheren, eigenständigen BAFA-Programm, das im Programm Energieberatung für Wohngebäude aufgegangen ist. Wer heute eine geförderte Beratung mit Gebäudebegehung beauftragt, erhält als Ergebnis den iSFP. Preisangaben, die noch unter dem alten Programmnamen kursieren, beziehen sich zum Teil auf Fördersätze, die nicht mehr gelten.

Für wen lohnt sich der iSFP?

  • Hauskäufer: Sie möchten wissen, welche Sanierungskosten auf Sie zukommen. Gefördert wird der iSFP ab dem notariellen Kaufvertrag; vor dem Kauf ist eine Erstberatung die richtige Einschätzung
  • Eigentümer: Sie planen eine Sanierung und wollen die optimale Reihenfolge kennen
  • WEG-Verwalter: Sie benötigen eine Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerversammlung
  • Vermieter: Sie wollen von der iSFP-Förderung profitieren und die CO₂-Umlage senken

Wann sich der iSFP nicht lohnt

Es gehört zur Beratung, das auch zu sagen. In vier Fällen rate ich ab oder zu etwas anderem:

Neubau und junge Gebäude. Bei einem Gebäude, das jünger als zehn Jahre ist, greift die Förderung ohnehin nicht – und energetisch gibt es meist wenig zu ordnen. Hier ist eine gezielte Einzelfrage sinnvoller als ein Fahrplan.

Nur eine kleine Einzelmaßnahme unter 30.000 Euro. Wenn Sie ausschließlich die Kellerdecke dämmen lassen wollen und das Vorhaben deutlich unter der 30.000-Euro-Schwelle bleibt, greift der iSFP-Bonus nicht. Dann steht dem Beratungseigenanteil von rund 1.150 Euro kein Förderhebel gegenüber. Eine Erstberatung oder eine gezielte Fachplanung ist in diesem Fall die günstigere Antwort.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW. Wenn ohnehin eine systemische Sanierung mit Effizienzhaus-Zielstandard läuft, ist die zugehörige Fachplanung der führende Prozess. Ein zusätzlicher iSFP ist dann selten notwendig.

Reiner Heizungstausch über KfW 458. Der iSFP-Bonus gilt dort nicht. Wenn Sie ausschließlich die Heizung tauschen und keine weiteren Maßnahmen planen, bringt der Fahrplan förderseitig nichts. Fachlich kann er trotzdem sinnvoll sein – nämlich dann, wenn offen ist, ob die Hülle die neue Heizung trägt. Das ist aber eine technische, keine förderrechtliche Begründung, und ich sage sie auch so.

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan? Ein iSFP kostet bei mir für ein Ein- oder Zweifamilienhaus ab 1.800 Euro. Das BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten, höchstens 650 Euro; Ihr Eigenanteil beginnt damit bei 1.150 Euro. Für Gebäude ab drei Wohneinheiten beträgt der maximale Beratungszuschuss 850 Euro.

Wie lange dauert die Erstellung? Von der Ortsbegehung bis zur Übergabe rechne ich in der Regel mit 2-4 Wochen. Davor liegt die Bearbeitung des Förderantrags, die nach Angaben des BAFA rund zwei Wochen dauert.

Brauche ich zusätzlich einen Energieausweis? Ein Energiebedarfsausweis ist im iSFP bereits enthalten. Falls Sie zusätzlich einen separaten Ausweis benötigen, erstelle ich diesen gerne mit.

Kann ich den iSFP auch schrittweise umsetzen? Ja, genau dafür ist der Fahrplan gedacht. Sie entscheiden selbst, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen oder eine Komplettsanierung durchführen.

Wie lange ist ein iSFP gültig? Das Dokument selbst hat keine gesetzliche Befristung wie ein Energieausweis. Für den iSFP-Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen gilt jedoch ein zeitlicher Rahmen nach der jeweiligen BEG-Richtlinienfassung. Wie lange Ihr Fahrplan konkret für den Bonus nutzbar ist, prüfe ich vor der Antragstellung an der dann gültigen Richtlinie.

Muss ich den Förderantrag vor der Beauftragung stellen? Ja. Der Antrag beim BAFA muss gestellt sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird. Wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss; eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.

Wer darf einen iSFP erstellen? Nur Personen, die für das Programm Energieberatung für Wohngebäude in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sind. Ohne diese Listung ist die Beratung nicht förderfähig, unabhängig von der fachlichen Qualität.

Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen? Nein. Der Fahrplan ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Verpflichtung. Sie können einzelne Maßnahmen umsetzen, die Reihenfolge anpassen oder abwarten. Der Beratungszuschuss wird dadurch nicht berührt.

Kann ich den iSFP-Bonus auch für den Heizungstausch nutzen? Nein. Für die Heizungsförderung über KfW 458 gilt der iSFP-Bonus nicht. Er betrifft BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik außerhalb der Heizung sowie die entsprechende Heizungsoptimierung.

Was ändert sich durch die BEG-Reform vom 21.07.2026? Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten greift seither erst ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen im Einfamilienhaus (45.000 Euro im Zweifamilienhaus, 60.000 Euro bei drei Wohneinheiten) und nur für den Anteil oberhalb dieser Schwelle, erreicht in einem einzigen Antrag. Vorher wurde er auf die gesamte förderfähige Summe gerechnet. Für kleine Einzelmaßnahmen ist der Bonus damit entfallen.


Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Sanierung finden. Die Erstberatung kostet 250 Euro und wird auf einen Folgeauftrag angerechnet; wenn daraus ein iSFP wird, zahlen Sie sie also nicht zusätzlich. Ich arbeite von Feuchtwangen aus, überwiegend im Landkreis Ansbach und in der Region Franken – Details für Ihren Ort finden Sie unter Energieberater in Feuchtwangen.

Kontaktieren Sie mich oder rufen Sie mich an: +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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