Energieausweise, Sanierungsberatung, Heizungstausch

Nichtwohngebäude folgen anderen Regeln als Wohnhäuser: eigene Nachweisverfahren, eigene Förderprogramme und teils gesetzliche Pflichten wie das Energieaudit. Als zertifizierter Energieberater begleite ich Gewerbebetriebe, Kommunen, Vereine und Eigentümer gemischt genutzter Immobilien in Franken – von der Bestandsaufnahme über den Energieausweis nach DIN V 18599 bis zur geförderten Sanierung.
• Nichtwohngebäude (NWG) werden energetisch nach dem Bilanzierungsverfahren DIN V 18599 bewertet – nicht wie Wohngebäude
• Der Energieausweis für Gewerbe ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau Pflicht
• Nicht-KMU sind zum Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet (alle 4 Jahre)
• Für Sanierung und Beratung gibt es eigene Förderprogramme (BEG NWG, EBN) – die Beratung wird bis zu 80 % bezuschusst
• Auch das Gebäudeenergiegesetz stellt an NWG eigene Anforderungen und Betreiberpflichten
Was ist ein Nichtwohngebäude?
Ein Nichtwohngebäude ist jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient. Dazu zählen Bürogebäude, Ladengeschäfte und Einkaufszentren, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Hotels und Gaststätten, Praxen und Kliniken, Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude, Sporthallen und Vereinsheime sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude. Auch gemischt genutzte Immobilien – etwa ein Wohn- und Geschäftshaus – enthalten in der Regel einen Nichtwohn-Anteil, der gesondert bilanziert wird.
Der entscheidende Unterschied zur Wohngebäude-Beratung: Nichtwohngebäude werden nach der Norm DIN V 18599 bilanziert. Dieses Verfahren berücksichtigt neben Heizung und Warmwasser auch Beleuchtung, Lüftung, Klimatisierung und die tatsächlichen Nutzungszonen des Gebäudes – ein Großraumbüro hat andere Anforderungen als eine Lagerhalle.
Meine Leistungen für Nichtwohngebäude
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach GEG auf Basis der DIN V 18599. Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau. Für öffentlich zugängliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gilt zusätzlich eine Aushangpflicht. Ich erstelle den passenden Ausweis und erläutere, welche Variante für Ihre Situation zulässig und sinnvoll ist.
Energieaudit nach DIN EN 16247
Große Unternehmen (Nicht-KMU) sind gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Ich analysiere Ihre Energieströme, dokumentiere normkonform nach DIN EN 16247-1 und zeige wirtschaftliche Einsparpotenziale auf – so wird die Pflicht zum Kostenvorteil.
Sanierungskonzept & Effizienzgebäude-Planung
Für die energetische Sanierung Ihres Nichtwohngebäudes entwickle ich ein Konzept mit klaren Maßnahmen, Kosten und Einsparprognosen – bei Bedarf bis zum Effizienzgebäude-Niveau der KfW. So schaffen Sie die Grundlage für Investitionsentscheidung und maximale Förderung.
Förderberatung & Antragsabwicklung
Von der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) über Einzelmaßnahmen bis zum BAFA-Modul „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” (EBN), bei dem bis zu 80 % der Beratungskosten bezuschusst werden. Ich übernehme die vollständige Abwicklung.
Energetische Baubegleitung
Qualitätssicherung während der Umsetzung: Ich überwache die fachgerechte Ausführung, dokumentiere für die Fördernachweise und koordiniere Fachplaner und Handwerker.
GEG-Check für Nichtwohngebäude
Prüfung Ihrer Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz – von der 65-%-Regel bei neuen Heizungen über die Nachrüstpflichten im Bestand bis zu den Betreiberpflichten wie Heizungsprüfung, hydraulischem Abgleich und der Inspektion von Klimaanlagen.
Für wen ich arbeite
- Gewerbe & Industrie – Büro-, Handels-, Produktions- und Lagergebäude
- Kommunen & öffentliche Hand – Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Bauhöfe
- Vereine & gemeinnützige Träger – Vereinsheime, Kultur- und Sozialeinrichtungen
- Land- & Forstwirtschaft – Betriebs- und Wirtschaftsgebäude
- Vermieter & Investoren – Renditeobjekte und gemischt genutzte Immobilien
- Hotellerie & Gastronomie – Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe
Förderung für Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude haben eigene Fördertöpfe. Über die BEG NWG fördert die KfW den Sprung auf eine Effizienzgebäude-Stufe (Kredit mit Tilgungszuschuss), Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA über die BEG Einzelmaßnahmen. Besonders attraktiv: Die qualifizierte Vor-Ort-Beratung selbst wird über das Modul EBN mit bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Details und aktuelle Fördersätze finden Sie im Artikel Förderung für die Sanierung von Nichtwohngebäuden.
So läuft Ihre NWG-Beratung ab
Schritt 1 – Erstgespräch: Wir klären Ihr Anliegen – Energieausweis, Auditpflicht, Sanierung oder Förderung – und den Gebäudetyp.
Schritt 2 – Bestandsaufnahme: Ich besichtige das Gebäude, erfasse Bauteile, Anlagentechnik und Nutzungszonen und sichte vorhandene Unterlagen und Verbrauchsdaten.
Schritt 3 – Bilanzierung & Analyse: Energetische Bewertung nach DIN V 18599, Ermittlung der Einsparpotenziale und der wirtschaftlichsten Maßnahmen.
Schritt 4 – Bericht & Förderung: Sie erhalten den Energieausweis, das Auditprotokoll oder das Sanierungskonzept – inklusive Förderstrategie und Antragsvorbereitung.
Schritt 5 – Umsetzungsbegleitung: Auf Wunsch Baubegleitung, Antragsabwicklung und Verwendungsnachweise aus einer Hand.
Was kostet die Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Die Kosten hängen stark von Gebäudegröße, Nutzung und Umfang der Leistung ab – eine Lagerhalle ist mit weniger Aufwand zu bilanzieren als ein zoniertes Bürogebäude. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot. Für viele Leistungen – insbesondere die geförderte Energieberatung (EBN) – reduziert der Zuschuss Ihren Eigenanteil erheblich. Eine allgemeine Orientierung finden Sie unter Kosten Energieberater.
Warum Christoph Engelhardt?
- Zertifiziert bei DENA, KfW und BAFA, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
- Erfahrung mit der Bilanzierung nach DIN V 18599 und dem Energieaudit DIN EN 16247
- Regional verankert in Franken – kurze Wege zu Ihrem Objekt
- Vollständige Abwicklung: Beratung, Förderantrag und Baubegleitung aus einer Hand
- Unabhängig und herstellerneutral
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Worin unterscheidet sich die NWG-Beratung von der Wohngebäude-Beratung?
Nichtwohngebäude werden nach der Norm DIN V 18599 bilanziert, die neben Heizung und Warmwasser auch Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung sowie unterschiedliche Nutzungszonen berücksichtigt. Zudem gelten eigene Förderprogramme (BEG NWG) und teils gesetzliche Pflichten wie das Energieaudit für große Unternehmen.
Brauche ich für mein Gewerbeobjekt einen Energieausweis?
Ja, ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau von Nichtwohngebäuden Pflicht. Für öffentlich zugängliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr kommt eine Aushangpflicht hinzu.
Ist mein Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet?
Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Für sehr energieintensive Unternehmen greifen zusätzlich Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz. Im Erstgespräch prüfe ich, was auf Sie zutrifft.
Welche Förderung gibt es für Nichtwohngebäude?
Über die BEG NWG (KfW) wird der Sprung auf eine Effizienzgebäude-Stufe gefördert, Einzelmaßnahmen bezuschusst die BAFA. Die Energieberatung selbst wird über das Modul EBN mit bis zu 80 % gefördert. Mehr dazu im Artikel Förderung für Nichtwohngebäude.
In welcher Region beraten Sie?
Ich betreue Nichtwohngebäude in ganz Franken, mit Schwerpunkt im Landkreis Ansbach und den Städten Ansbach, Würzburg, Crailsheim, Dinkelsbühl, Rothenburg, Gunzenhausen, Feuchtwangen und Bechhofen.
Sie besitzen oder verwalten ein Nichtwohngebäude und möchten Klarheit über Pflichten, Sanierung und Förderung? Kontakt aufnehmen oder direkt anrufen unter +49 156 78 89 59 48.