Hinweis zu Förderangaben: Stand der Angaben ist der seit 21.07.2026 geltende Förderrahmen. Angekündigte, aber noch nicht verbindlich geregelte Boni sind nicht eingerechnet. Die genannten Förderprogramme, Fördersätze, Obergrenzen und Voraussetzungen dienen der Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien und Portale von BAFA und KfW sowie der konkrete Förderbescheid.

Beim Heizungstausch müssen Technik, Gebäude und Förderreihenfolge zusammenpassen. Ich prüfe Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Aufstellung und begleite Sie von der Systementscheidung bis zu den Förderunterlagen.

Welcher Rechtsstand gilt?

Maßgeblich ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli 2026 und in Kraft seit dem 29. Juli 2026. Es hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die Förderänderungen seit 21. Juli 2026 gelten unabhängig davon. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie unter GModG 2026, die frühere Rechtslage im GEG-2024-Archiv.

  • Freie Heizungswahl: Ein Optionenkatalog mit zehn gleichrangigen Systemen (§ 42 GModG) ersetzt die frühere 65-%-Pflicht. Auch Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sind zulässig
  • Bio-Treppe: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040
  • Keine Austauschpflicht: Die 30-Jahre-Regel für Konstanttemperaturkessel und das Betriebsverbot ab 2045 sind entfallen
  • Defekte Heizung: Bei einem irreparablen Ausfall gelten Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren
  • Funktionierende Heizung: Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden

Welche Optionen gibt es?

Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Luft-Luft)

Die effizienteste Lösung für viele Bestandsgebäude. Besonders Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen als Heizung) sind eine kosteneffiziente Möglichkeit, einen Großteil des Heizbedarfs zu decken. Mit meinem Klimaanlagen-Simulator können Sie die Auswirkungen auf Ihren Energieausweis und Ihre Kosten vorab berechnen.

Hybridlösung

Kombination aus bestehender Heizung und Wärmepumpe. Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil des Heizbedarfs, die Gas- oder Ölheizung springt nur an sehr kalten Tagen ein.

Fernwärme

Wenn in Ihrer Gemeinde ein Fernwärmenetz verfügbar ist oder geplant wird, kann der Anschluss eine wirtschaftliche Lösung sein.

Biomasse (Pellets, Holz)

Für Gebäude, in denen eine Wärmepumpe nicht sinnvoll einsetzbar ist, z. B. bei sehr hohem Wärmebedarf oder fehlender Aufstellmöglichkeit.

Besonderheiten für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Der Heizungstausch in einer WEG mit dezentralen Etagenheizungen (z. B. Gasetagenheizungen) ist besonders komplex:

  • Informationspflicht nach § 71n GEG: Verwalter müssen den Eigentümern Informationen über Sanierungsoptionen bereitstellen
  • Beschlussfassung: Die Eigentümerversammlung muss über den Heizungstausch entscheiden
  • Individuelle Lösungen: Jede WEG hat andere Rahmenbedingungen (Gebäudezustand, Platzverhältnisse, Budget)

Ich unterstütze WEG-Verwalter bei der Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen und der Planung. Kostenlose Vorlagen für Hausverwaltungen zum GEG 2024 stelle ich ebenfalls zur Verfügung.

Förderung beim Heizungstausch – Stand 21. Juli 2026

Der Staat fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bis 31. Januar 2027; danach halbjährliche Absenkung um vier Prozentpunkte
  • Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 EUR, 30 % bis 40.000 EUR und 10 % bis 50.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
  • Förderfähige Kosten: 28.000 EUR für die erste Wohneinheit, 15.000 EUR für die zweite bis sechste und 8.000 EUR ab der siebten
  • Obergrenze: grundsätzlich 70 %; bis zu 80 % für die von der KfW definierte niedrige Einkommensgruppe

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Ein Wertschöpfungsbonus für bestimmte EU-Wärmepumpen ist erst für das erste Quartal 2027 angekündigt und wird derzeit nicht berechnet.

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Förderung über die KfW.

Häufige Fragen

Muss ich jetzt sofort meine Gasheizung austauschen? Nein. Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Erst wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt und Ihre Heizung irreparabel defekt ist, greifen die neuen Anforderungen mit Übergangsfristen.

Was kostet ein Heizungstausch? Die Kosten variieren je nach Technologie und Gebäude. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet typischerweise 15.000-30.000 Euro vor Förderung. Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen) sind deutlich günstiger.

Lohnt sich eine Wärmepumpe in meinem Altbau? In den meisten Fällen ja. Auch ohne Fußbodenheizung arbeiten moderne Wärmepumpen effizient. Eine Energieberatung klärt, ob und welche Lösung für Ihr Gebäude optimal ist.


Sie planen einen Heizungstausch im Landkreis Ansbach? Auf der Seite Energieberater im Landkreis Ansbach finden Sie den vollständigen Prüf- und Förderablauf. Oder kontaktieren Sie mich direkt.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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