Hinweis zu Förderangaben: Stand der Angaben ist der seit 21.07.2026 geltende Förderrahmen. Angekündigte, aber noch nicht verbindlich geregelte Boni sind nicht eingerechnet. Die genannten Förderprogramme, Fördersätze, Obergrenzen und Voraussetzungen dienen der Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien und Portale von BAFA und KfW sowie der konkrete Förderbescheid.

Diese Seite richtet sich an Bauherren, die neu bauen und eine KfW-Neubauförderung in Anspruch nehmen wollen. Dafür ist ein Energieeffizienz-Experte keine Option, sondern eine zwingende Fördervoraussetzung: Ohne ihn gibt es keine Bestätigung zum Antrag, keinen Antrag und keine Auszahlung. Sie sanieren ein Bestandsgebäude? Dann ist die Baubegleitung bei der Sanierung im Bestand die passende Leistung – sie folgt anderen Programmen und anderen Nachweisen.

Wann Sie im Neubau einen Energieeffizienz-Experten brauchen

Zwei voneinander unabhängige Gründe führen im Neubau zum Experten. Sie werden häufig verwechselt, greifen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bestehen auch getrennt voneinander.

Erstens: als Fördervoraussetzung. Das KfW-Merkblatt zu den Programmen 297/298 („Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude”, Stand 07/2026) formuliert es unmissverständlich: Für die Beantragung der Förderung und die Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden, in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude”. Grundlage der Antragstellung ist die von mir erstellte und von Ihnen unterzeichnete Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach Fertigstellung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Zweitens: wegen des Gesetzes. Unabhängig von jeder Förderung ist für den Neubau der öffentlich-rechtliche Nachweis zu führen – die Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599 und der Energiebedarfsausweis. Wer ohne Förderung baut, braucht diesen Nachweis trotzdem.

Warum die Unabhängigkeit vom Bauunternehmen zählt

Das KfW-Merkblatt macht dazu eine harte Vorgabe: Der Experte ist vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Er darf – auch mittelbar – nicht in einem Inhaber-, Beteiligungs- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, nicht von diesen beauftragt und nicht von diesen für vermittelte Leistungen vergütet werden. Beauftragung und Rechnungstellung müssen gesondert erfolgen.

Das ist keine Formalie. Der Experte, den ein Bauträger „mitbringt”, hat einen anderen Auftraggeber als Sie. Wenn es in der Ausführung eng wird, entscheidet sich an dieser Stelle, wessen Interesse vertreten wird. Ich werde ausschließlich von Ihnen beauftragt und rechne ausschließlich mit Ihnen ab.

Die Neubauförderung im Überblick

Förderstand: 18.08.2026. Diese Übersicht ist bewusst knapp gehalten. Die Neubau-Förderlandschaft ändert sich mehrfach jährlich; maßgeblich sind stets die aktuellen KfW-Bestimmungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Wichtig vorweg: Die KfW-Neubauförderung ist ein zinsverbilligter Kredit, kein Zuschuss. Das ist die häufigste Fehlannahme im Erstgespräch. Der Vorteil liegt im vergünstigten Zinssatz über eine lange Laufzeit, nicht in einer Auszahlung.

Förderstufe (KfW 297/298) Anforderung Kredithöchstbetrag je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude Effizienzhaus 40 plus Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (Lebenszyklusanalyse) bis 100.000 EUR
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wie oben, zusätzlich Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM bis 150.000 EUR
Effizienzhaus 55 – Wohngebäude (befristete Förderstufe) Effizienzhaus 55, keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie, gültige Baugenehmigung bei Antragstellung bis 100.000 EUR

Die Laufzeiten reichen von mindestens vier bis zu 35 Jahren, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Zinssätze nenne ich hier bewusst nicht – sie ändern sich laufend und stehen tagesaktuell bei der KfW.

Was es nicht mehr gibt: KfW 55 und KfW 40 in ihrer früheren Form als eigenständige Neubauprogramme mit Tilgungszuschuss sind ausgelaufen. Die im Dezember 2025 eingeführte Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude” ist etwas anderes: eine zeitlich befristete Stufe innerhalb von KFN, die geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben aktivieren soll. Wenn diese Stufe für Sie infrage kommt, ist die Antragsfrist der kritische Punkt und gehört als Erstes geprüft.

Eine Kombination der KFN-Förderung mit der BEG für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen, ebenso mit „Wohneigentum für Familien” (KfW 300) für dieselbe Wohneinheit. Ob KfW 300 für Sie der bessere Weg ist, hängt von Einkommen und Kinderzahl ab und ist im Einzelfall gegen KFN zu rechnen.

Gesetz oder Förderbedingung? Die 65-Prozent-Frage im Neubau {#65-prozent}

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es hat das GEG abgelöst und die gesetzliche 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien ersatzlos gestrichen – auch für den Neubau. An ihre Stelle ist ein Optionenkatalog getreten. Details dazu: Was mit der 65-Prozent-Regel passiert ist.

Daraus ziehen viele Bauherren derzeit den falschen Schluss, damit sei auch bei der Förderung alles offen. Ordnungsrecht und Förderrecht sind zwei verschiedene Dinge. Was gesetzlich zulässig ist, ist nicht automatisch förderfähig. Förderbedingungen sind Programmbedingungen – vertraglich, nicht gesetzlich – und ändern sich nicht dadurch, dass ein Gesetz geändert wird.

Für die KfW-Neubauförderung heißt das konkret: Die Programmbedingungen arbeiten gar nicht mit einer 65-Prozent-Quote, sondern mit einem Ausschluss bestimmter Energieträger. Nach den technischen Mindestanforderungen zum Klimafreundlichen Neubau (Stand 2026) dürfen in geförderten Gebäuden keine Wärmeerzeuger auf Basis von fossilem Gas oder Öl, auf Basis fossil erzeugten Wasserstoffs und auch nicht auf Basis fester Biomasse eingesetzt werden. Für die befristete Stufe Effizienzhaus 55 gilt der Ausschluss fossiler Energieträger.

Praktisch bedeutet das: Eine Gasheizung wäre nach dem GModG im Neubau zulässig – über die KfW-Neubauprogramme förderfähig ist ein solches Gebäude nicht. Und der Pelletkessel, den viele als „erneuerbar” einordnen, scheitert in der Stufe Effizienzhaus 40 am Biomasse-Ausschluss. Genau solche Konstellationen fallen auf, wenn man vor dem Bauantrag rechnet, und nicht danach.

Weil sich Programmbedingungen ändern können, gehört der Stand vor jeder Antragstellung gegen das aktuelle Merkblatt geprüft. Das ist Teil meiner Leistung, nicht Ihre Aufgabe.

QNG-Siegel: Was es ist und wann es sich lohnt

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) geht deutlich über die Energiefrage hinaus. Bewertet werden unter anderem die Ökobilanz über den Lebenszyklus, die Schadstoffarmut der eingesetzten Baustoffe, Aspekte der Barrierefreiheit und eine umfassende Nachhaltigkeitsdokumentation. Es gibt es in den Stufen QNG-PLUS und QNG-PREMIUM.

Der Anreiz ist klar bezifferbar: Der Kredithöchstbetrag steigt von 100.000 auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Dem stehen ein spürbar höherer Dokumentationsaufwand und zusätzliche Beteiligte gegenüber. Denn QNG ist ein eigener Nachweisprozess mit eigenen Rollen: Nach dem KfW-Merkblatt sind dafür eine Beraterin oder ein Berater für Nachhaltigkeit und eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubinden. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt lediglich das Vorliegen des Zertifikats.

Meine ehrliche Einordnung: QNG lohnt sich, wenn Sie den erweiterten Kreditrahmen tatsächlich ausschöpfen und ohnehin nachhaltig bauen wollen. Wer das Siegel allein wegen der 50.000 Euro zusätzlichem Kreditrahmen anstrebt, sollte den Mehraufwand vorher gegenrechnen. Die Nachhaltigkeitszertifizierung selbst führe ich nicht durch; dafür sind eine Nachhaltigkeitsberatung und eine Zertifizierungsstelle einzubinden. Ich übernehme die energetische Seite und den Nachweis gegenüber der KfW.

Ablauf: Wann ich ins Projekt komme

Der häufigste und teuerste Fehler im Neubau ist kein technischer, sondern ein zeitlicher. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags; ein Vorhabenbeginn vor Antragseingang bei der KfW ist förderschädlich. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden und lösen für sich genommen keinen Vorhabenbeginn aus. Wer erst nach der Auftragsvergabe an den Bauunternehmer anruft, hat die Förderung in aller Regel verloren.

  1. Vorplanung. Zielstandard festlegen, Machbarkeit prüfen, Förderweg auswählen. Hier entscheidet sich, ob Effizienzhaus 40, QNG oder die befristete Stufe 55 das richtige Ziel ist.
  2. Entwurf. Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599, Variantenvergleich für Hülle und Anlagentechnik, Abstimmung mit Architekt und Heizungsplaner. In dieser Phase gehört auch die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 dazu – sie ist die Grundlage für die Dimensionierung der Wärmepumpe und für die Flächenheizung.
  3. Vor Antragstellung. Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Antrag läuft über Ihren Finanzierungspartner, muss aber vor Vorhabenbeginn bei der KfW eingehen. Verträge lassen sich mit aufschiebender Bedingung auf die Förderzusage abschließen, ohne dass ein förderschädlicher Vorhabenbeginn entsteht.
  4. Ausführungsphase. Baubegleitung: Luftdichtheitskonzept, Wärmebrückenbetrachtung, Prüfung von Anschlussdetails und ausgeführten Bauteilen gegen die Berechnung.
  5. Fertigstellung. Luftdichtheitsmessung (Blower-Door) und Prüfung der energetisch relevanten Leistungen für den Nachweis.
  6. Nachweis. Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Energiebedarfsausweis. Erst damit ist die Förderkette geschlossen.

Wenn eine Photovoltaikanlage geplant ist, gehört sie in Phase 1 und 2 mitgedacht – Dachaufbau, Leitungswege und Zählerkonzept sind später nur teuer zu ändern. Dazu: Photovoltaik-Beratung.

Was die Neubaubegleitung kostet

Ein Pauschalpreis wäre unseriös. Der Aufwand hängt an der Gebäudegröße, am Zielstandard, an der Zahl der Wohneinheiten, daran, ob QNG geführt wird, und daran, wie viele Baustellentermine sinnvoll sind. Ich nenne den Preis deshalb erst, wenn ich die Planung gesehen habe.

Zwei Punkte zur Einordnung: Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Leistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung gehören bei KfW 297/298 zu den förderfähigen Kosten des Kredits – anders als bei der Sanierung, wo es dafür einen separaten Zuschuss von 50 Prozent gibt. Diese beiden Systeme werden regelmäßig verwechselt. Und: Der Experte muss gesondert beauftragt und gesondert in Rechnung gestellt werden; eine Verrechnung über den Bauträger ist ausgeschlossen.

Die Erstberatung kostet 250 Euro und wird auf einen Folgeauftrag angerechnet. Mehr zur Preisstruktur: Kosten der Energieberatung.

Was passiert, wenn der Standard nicht erreicht wird?

Das ist die Frage, die Bauherren selten stellen und häufig beschäftigt. Die ehrliche Antwort: Ein verfehlter Standard ist am Ende der Bauzeit nur noch begrenzt reparabel – und genau deshalb wird er nicht am Bau gesichert, sondern in der Planung.

Die Berechnung nach DIN V 18599 legt fest, welche U-Werte, welche Anlagentechnik und welche Luftdichtheit erreicht werden müssen. Weicht die Ausführung davon ab – ein anderer Dämmstoff, ein anderes Fenster, ein anderes Gerät –, verschiebt sich das Ergebnis. Fällt das während der Ausführung auf, lässt es sich meist an anderer Stelle ausgleichen; fällt es erst bei der Schlussmessung auf, wird es teuer. Die häufigste Stolperstelle ist die Luftdichtheit: Verfehlt die Blower-Door-Messung den Zielwert, sind Nachbesserungen möglich, aber aufwendig, wenn schon verputzt oder verkleidet ist. Wird der zugesagte Standard endgültig nicht erreicht, kann die Bestätigung nach Durchführung nicht ausgestellt werden – mit entsprechenden Folgen für die Förderzusage.

Deshalb existiert die Baubegleitung. Nicht, um am Ende einen Nachweis zu unterschreiben, sondern um zu verhindern, dass er nicht unterschrieben werden kann. Eine Garantie für das Erreichen eines Standards gibt es nicht und kann es nicht geben; was es gibt, ist eine erhebliche Reduzierung des Risikos.

Energieberatung Neubau in Feuchtwangen und im Landkreis Ansbach

Ich bin in Feuchtwangen ansässig und betreue Neubauvorhaben im gesamten Landkreis Ansbach – unter anderem in Ansbach, Dinkelsbühl, Bechhofen, Rothenburg und Gunzenhausen.

Kurze Wege sind im Neubau mehr wert als bei jeder anderen Leistung: Baustellentermine lassen sich kurzfristig legen, und wenn im Rohbau eine Frage zum Anschlussdetail auftaucht, bin ich am selben Tag vor Ort statt in der übernächsten Woche.

Häufige Fragen

Brauche ich im Neubau zwingend einen Energieberater? Für die KfW-Neubauförderung ja: Das Merkblatt zu 297/298 verlangt die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes; ohne dessen Bestätigung zum Antrag ist keine Antragstellung möglich. Auch ohne Förderung ist der öffentlich-rechtliche Nachweis mit Energiebedarfsberechnung und Energieausweis zu führen.

Ist die KfW-Neubauförderung ein Zuschuss oder ein Kredit? Ein Kredit. KfW 297/298 fördert über zinsverbilligte Darlehen mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 beziehungsweise 150.000 Euro je Wohneinheit, nicht über eine Auszahlung. Stand: 18.08.2026.

Gibt es KfW 55 oder KfW 40 noch? Nicht in der früheren Form. Diese Neubauprogramme sind ausgelaufen. Innerhalb des Klimafreundlichen Neubaus gibt es seit Dezember 2025 eine zeitlich befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude” mit eigenen Bedingungen. Prüfen Sie die Antragsfrist, bevor Sie darauf planen.

Gilt die 65-Prozent-Regel im Neubau noch? Die gesetzliche 65-Prozent-Pflicht ist mit dem GModG zum 29.07.2026 entfallen. Die KfW-Programmbedingungen arbeiten ohnehin nicht mit dieser Quote, sondern mit einem Ausschluss: In geförderten Neubauten dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger eingesetzt werden, in der Stufe Effizienzhaus 40 zusätzlich keine auf Basis fester Biomasse.

Wann muss ich den Energieeffizienz-Experten beauftragen? Vor der Auftragsvergabe an die ausführenden Unternehmen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW eingehen, und Grundlage des Antrags ist die vorher erstellte Bestätigung zum Antrag. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden, ohne den Vorhabenbeginn auszulösen.

Was ist der Unterschied zwischen Effizienzhaus 40 und QNG? Effizienzhaus 40 beschreibt den energetischen Standard des Gebäudes. QNG ist ein Nachhaltigkeitssiegel, das darüber hinaus Ökobilanz, Schadstoffarmut und weitere Kriterien bewertet und über eine eigene Zertifizierungsstelle vergeben wird. Für die höchste KfW-Förderstufe müssen beide Anforderungen erfüllt sein.

Gibt es einen Sanierungsfahrplan auch für Neubauten? Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan und der zugehörige iSFP-Bonus gelten ausschließlich für Bestandsgebäude. Im Neubau übernimmt die Zielstandard-Festlegung in der Vorplanung diese Rolle.


Sie planen einen Neubau und brauchen den Energieeffizienz-Experten für die KfW-Förderung? Melden Sie sich früh – idealerweise in der Vorplanung, spätestens vor der Auftragsvergabe. Danach ist die Förderung in der Regel nicht mehr zu retten. Die Erstberatung kostet 250 EUR und wird auf einen Folgeauftrag angerechnet. Kontakt aufnehmen oder +49 156 78 89 59 48 anrufen.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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