Die Kosten für einen Energieberater hängen von der gewünschten Leistung, der Gebäudegröße und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Auf dieser Seite finden Sie eine transparente Übersicht meiner Preise – inklusive aller verfügbaren Förderungen und dem tatsächlichen Eigenanteil, den Sie am Ende zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstberatung kostet 250 EUR und wird vollständig auf Folgeaufträge angerechnet.
- Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet ab 1.800 EUR brutto für ein Einfamilienhaus. Nach BAFA-Förderung zahlen Sie ab 1.150 EUR.
- Die BAFA fördert die Energieberatung mit bis zu 50 % der Kosten (max. 650 EUR bei EFH/ZFH, max. 850 EUR bei MFH).
- Der iSFP-Bonus bringt Ihnen 5 % mehr Förderung und verdoppelte Förderobergrenzen bei jeder Sanierungsmaßnahme – 15 Jahre lang.
- Energieausweise gibt es ab 90 EUR (Verbrauchsausweis) bzw. ab 450 EUR (Bedarfsausweis).
- Die Kosten für die Baubegleitung werden ebenfalls zu 50 % gefördert.
- Ich biete alle Leistungen aus einer Hand: Beratung, Förderantrag, Baubegleitung und Verwendungsnachweis.
Was kostet ein Energieberater? – Preisübersicht nach Leistung
Hier finden Sie meine aktuellen Preise mit den zugehörigen Fördermöglichkeiten. Im Gegensatz zu generischen Preisspannen im Internet zeige ich Ihnen meine konkreten Preise – damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.
| Leistung | Kosten (brutto) | BAFA-Förderung | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Erstberatung | 250 EUR | – | 250 EUR (anrechenbar) |
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | |||
| Ein-/Zweifamilienhaus | ab 1.800 EUR | bis 50 % (max. 650 EUR) | ab 1.150 EUR |
| Mehrfamilienhaus (3–8 WE) | ab 2.400 EUR | bis 50 % (max. 850 EUR) | ab 1.550 EUR |
| Energieausweis | |||
| Verbrauchsausweis | ab 90 EUR | – | ab 90 EUR |
| Bedarfsausweis | ab 450 EUR | – | ab 450 EUR |
| Baubegleitung | projektabhängig | bis 50 % | projektabhängig |
| Heizlastberechnung | ab 350 EUR | – | ab 350 EUR |
Erstberatung – 250 EUR, die sich lohnen
Die Erstberatung ist der günstigste Einstieg in die Zusammenarbeit: Für 250 EUR sichte ich Ihre Unterlagen, bespreche telefonisch Ihre Ziele und besichtige bei Bedarf das Gebäude vor Ort (ca. 60 Minuten). Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen und den verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Das Besondere: Die 250 EUR werden vollständig auf alle Folgeaufträge angerechnet. Wenn Sie mich anschließend mit einem iSFP, einem Energieausweis oder einer Baubegleitung beauftragen, zahlen Sie die Erstberatung effektiv nicht extra. Sie gehen also kein Risiko ein.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die umfassendste Beratungsleistung. Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, was sie kosten und welche Förderungen Sie erhalten. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Erstellung mit bis zu 50 % der Kosten.
- Ein-/Zweifamilienhaus (EFH/ZFH): ab 1.800 EUR brutto. BAFA-Zuschuss bis 650 EUR, Eigenanteil ab 1.150 EUR.
- Mehrfamilienhaus (3–8 WE): ab 2.400 EUR brutto. BAFA-Zuschuss bis 850 EUR, Eigenanteil ab 1.550 EUR.
Der endgültige Preis richtet sich nach der Gebäudegröße und der Komplexität. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Energieausweis
Beim Energieausweis unterscheide ich zwischen zwei Varianten:
- Verbrauchsausweis (ab 90 EUR): Basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Schnell erstellt, aber weniger aussagekräftig. Geeignet für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und Bauantrag nach dem 1. November 1977.
- Bedarfsausweis (ab 450 EUR): Wird auf Basis der Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 gesetzlich vorgeschrieben. Aussagekraeftiger, da er unabhängig vom Nutzerverhalten ist.
Baubegleitung und Fachplanung
Die Kosten für die energetische Baubegleitung richten sich nach dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen und werden individuell kalkuliert. Als Ihr Baubegleiter prüfe ich, ob die Ausführung den technischen Anforderungen entspricht und die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Das schützt Sie vor Baumängeln und sichert Ihren Förderanspruch.
Heizlastberechnung
Die normgerechte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 kostet ab 350 EUR. Sie ist die Grundlage für die richtige Dimensionierung einer neuen Heizungsanlage – insbesondere beim Einbau einer Wärmepumpe. Eine zu groß oder zu klein dimensionierte Heizung führt zu höheren Betriebskosten und schnellerem Verschleiß.
Weitere Leistungen
Je nach Projekt können ergänzende Leistungen sinnvoll sein, etwa eine Thermografie-Aufnahme zur Lokalisierung von Wärmebrücken, ein Blower-Door-Test zur Prüfung der Luftdichtheit oder ein Lüftungskonzept. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen individuell im Rahmen der Erstberatung.
BAFA-Förderung für Energieberatung
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss von 50 % der Beratungskosten. Die Förderung ist gedeckelt:
| Gebäudetyp | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus (EFH/ZFH) | 50 % | 650 EUR |
| Mehrfamilienhaus ab 3 WE (MFH) | 50 % | 850 EUR |
| WEG-Bonus (zusätzlich) | – | 250 EUR |
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung:
- Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein (Datum der Bauanzeige/Bauantrag).
- Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen sein. Ich bin dort gelistet und erfülle diese Voraussetzung.
- Ergebnis der Beratung muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sein.
Wichtige Änderung seit dem 1. April 2025: Die frühere Zahlungsermächtigung wurde abgeschafft. Das bedeutet: Sie zahlen die Beratungskosten zunächst selbst und erhalten die BAFA-Förderung anschließend als Erstattung auf Ihr Konto. Den Förderantrag stelle ich für Sie – der zusätzliche Aufwand für Sie ist minimal.
Förderung für Baubegleitung und Fachplanung
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird großzügig gefördert. Die BAFA übernimmt 50 % der Kosten, gedeckelt auf:
- 5.000 EUR förderfähige Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH)
- 2.000 EUR pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 20.000 EUR)
Bei einer KfW-geförderten Effizienzhaussanierung gelten höhere Deckelungen: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Baubegleitung mit 50 %, gedeckelt auf 10.000 EUR bei EFH/ZFH.
Die Baubegleitung ist bei vielen Förderprogrammen verpflichtend – und sichert die fachgerechte Ausführung Ihrer Sanierung ab.
Beispielrechnung: So viel zahlen Sie wirklich
Damit Sie ein konkretes Bild bekommen, hier zwei typische Beispiele für ein Einfamilienhaus in Franken:
Beispiel 1: iSFP für ein Einfamilienhaus
| Position | Betrag |
|---|---|
| Erstberatung | 250 EUR |
| iSFP (EFH) | 1.800 EUR |
| Abzüglich Erstberatung (anrechenbar) | -250 EUR |
| Zwischensumme | 1.800 EUR |
| BAFA-Förderung (50 %, max. 650 EUR) | -650 EUR |
| Ihr Eigenanteil | 1.150 EUR |
Sie starten mit der Erstberatung für 250 EUR. Wenn Sie anschließend den iSFP beauftragen, werden die 250 EUR angerechnet. Die BAFA fördert den iSFP mit 650 EUR. Ihr tatsächlicher Eigenanteil liegt damit bei 1.150 EUR.
Beispiel 2: iSFP mit anschließender Sanierung (Dämmung)
| Position | Betrag |
|---|---|
| iSFP-Eigenanteil (aus Beispiel 1) | 1.150 EUR |
| Sanierungsmaßnahme (z. B. Fassadendämmung) | 50.000 EUR |
| Fördersatz mit iSFP-Bonus | 20 % |
| Förderzuschuss auf die Sanierung | -10.000 EUR |
| Eigenanteil Sanierung | 40.000 EUR |
Ohne den iSFP würde die gleiche Maßnahme nur mit 15 % gefördert – bei maximal 30.000 EUR förderfähigen Kosten. Das wären 4.500 EUR Zuschuss statt 10.000 EUR. Der iSFP bringt Ihnen in diesem Beispiel also 5.500 EUR mehr Förderung bei einem Eigenanteil von 1.150 EUR für die Beratung.
Starten Sie mit einer Erstberatung für 250 EUR. Die Kosten werden vollständig auf alle Folgeaufträge angerechnet – Sie zahlen also effektiv nichts extra. Jetzt Erstberatung vereinbaren.
Berechnen Sie Ihren konkreten Fördervorteil mit dem Förderrechner:
Berechnen Sie hier Ihren BAFA-Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM): Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz. Die Ergebnisse erscheinen sofort bei jeder Eingabe.
Ihre Angaben
Ihre maximale Förderung
Orientierungswerte gemäß BEG EM (Stand 2025). Kein Ersatz für eine individuelle Förderberatung.
Förderung Gebäudehülle (BEG EM)
Fachplanung & Baubegleitung
Individuelle Förderberatung gewünscht?
Als zertifizierter Energieberater beantrage ich Ihre BAFA- oder KfW-Förderung, erstelle den iSFP und begleite Ihre Sanierung von der Planung bis zur Abrechnung.
Jetzt Kontakt aufnehmenAlle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner liefert Orientierungswerte gemäß BEG EM Richtlinien (Stand 01/2025). Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Einzelfall abweichen. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden mit 2,5 % der förderfähigen Kosten geschätzt; tatsächliche Kosten können abweichen.
Warum sich die Kosten für einen Energieberater lohnen
Die Investition in eine qualifizierte Energieberatung zahlt sich in den meisten Fällen deutlich aus. Hier sind die wichtigsten Gründe:
iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung
Wer Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Grundförderung der BEG-Einzelmaßnahmen. Gleichzeitig verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr.
| Ohne iSFP | Mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz Gebäudehülle | 15 % | 20 % |
| Max. förderfähige Kosten/WE/Jahr | 30.000 EUR | 60.000 EUR |
| Max. Zuschuss bei 50.000 EUR Investition | 4.500 EUR | 10.000 EUR |
| Differenz | – | +5.500 EUR |
Der iSFP gilt 15 Jahre lang für alle weiteren Maßnahmen. Bei einem typischen Einfamilienhaus, das schrittweise saniert wird, können sich so über die Jahre förderfähige Kosten von mehreren hunderttausend Euro ergeben.
Mehr Details zum iSFP finden Sie auf der Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Fördermaximierung und Fehlervermeidung
Ein zertifizierter Energieberater kennt alle aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW und stellt sicher, dass Sie die maximale Förderung erhalten. Fehler im Förderantrag oder bei der technischen Ausführung können zum Verlust der gesamten Förderung führen – das sind oft mehrere tausend Euro. Als Ihr Berater übernehme ich die komplette Förderabwicklung: Antragstellung, Baubegleitung und Verwendungsnachweis.
Vermeidung von Fehlentscheidungen
Ohne fachliche Beratung werden häufig Maßnahmen umgesetzt, die nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Eine falsch dimensionierte Heizung, eine fehlende Dämmung oder eine unglückliche Reihenfolge der Maßnahmen kosten mehr als die Beratung.
Starten Sie mit einer Erstberatung für 250 EUR. Jetzt Termin vereinbaren.
Wann ist ein Energieberater Pflicht?
In vielen Situationen ist die Einbindung eines Energieberaters – genauer: eines Energieeffizienz-Experten – nicht nur sinnvoll, sondern verpflichtend:
Gesetzliche Pflicht:
- Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei Verkauf oder Neuvermietung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Mehr dazu auf der Seite zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Beratungspflicht beim Heizungstausch: Wer nach GEG eine neue Heizung einbauen lässt, muss sich zuvor von einem Energieberater beraten lassen. Alle Details zum Heizungstausch und den Pflichten finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Förder-Voraussetzung:
- BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Wer einen Zuschuss für Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik beantragt, braucht einen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Berater.
- KfW-Förderung für Heizungstausch: Auch für die KfW-Heizungsförderung ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
- KfW-Effizienzhaussanierung: Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist die Einbindung eines Energieberaters und die Baubegleitung verpflichtend.
Es lohnt sich also, frühzeitig einen Berater einzubinden – selbst wenn Sie noch nicht sicher sind, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Die Erstberatung für 250 EUR gibt Ihnen Orientierung, und die Kosten werden auf Folgeaufträge angerechnet.
Energieberater-Kosten steuerlich absetzen
Als Alternative zur BAFA-Förderung können Sie die Kosten für einen Energieberater auch steuerlich geltend machen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Steuerbonus für energetische Sanierung (Paragraph 35c EStG):
- 20 % der Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen können über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Maximale Steuerermäßigung: 40.000 EUR pro Wohnobjekt.
- Die Kosten für den Energieberater können in voller Höhe (100 %) im ersten Jahr abgesetzt werden.
- Voraussetzung: Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein und selbst genutzt werden.
Handwerkerleistungen (Paragraph 35a EStG):
- 20 % der Arbeitskosten (max. 6.000 EUR/Jahr) können abgesetzt werden, also maximal 1.200 EUR Steuerersparnis pro Jahr.
Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit ist nicht kombinierbar mit BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme. In den meisten Fällen ist die BAFA-Förderung die vorteilhaftere Option, da Sie den Zuschuss schneller erhalten. Eine individuelle Prüfung mit Ihrem Steuerberater ist empfehlenswert.
So finden Sie einen qualifizierten Energieberater
Der Begriff “Energieberater” ist in Deutschland nicht geschützt – theoretisch darf sich jeder so nennen. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Qualifikation zu achten.
Worauf Sie achten sollten:
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste: Diese von der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführte Liste ist die zentrale Qualitätssicherung. Nur hier gelistete Experten dürfen BAFA- und KfW-geförderte Beratungen durchführen. Ich bin in dieser Liste eingetragen.
- Dreifach-Zertifizierung: Achten Sie darauf, dass Ihr Berater für BAFA, KfW und dena zugelassen ist. Nicht alle Berater haben alle drei Zulassungen. Ich bin bei allen drei Stellen zugelassen.
- Regionaler Bezug: Ein Berater aus der Region kennt die typischen Gebäude, die lokalen Handwerker und die regionalen Besonderheiten. Ich bin in Feuchtwangen ansässig und betreue Gebäude in ganz Franken und dem Landkreis Ansbach.
Alternative: Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet eine Energieberatung vor Ort für maximal 30 EUR an. Das ist ein guter erster Anlaufpunkt, allerdings handelt es sich um eine Basisberatung. Ein iSFP, konkrete Förderanträge oder eine Baubegleitung sind in diesem Rahmen nicht enthalten. Für eine umfassende Beratung mit Förderabwicklung aus einer Hand brauchen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
So bereiten Sie den Beratungstermin vor
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und sorgt für genauere Ergebnisse. Idealerweise halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Gebäudepläne und Grundrisse (falls vorhanden)
- Energierechnungen der letzten drei Jahre (Strom, Gas, Öl, Holz)
- Baujahr und bisherige Sanierungen (z. B. Fenstertausch, Dämmung, Heizungstausch)
- Schornsteinfegerprotokoll (gibt Auskunft über die Heizungsanlage)
- Fotos des Gebäudes (Fassade, Dach, Keller, Heizung)
Klären Sie für sich vorab:
- Welche Probleme möchten Sie lösen (hohe Heizkosten, kalte Räume, Schimmel)?
- Planen Sie einzelne Maßnahmen oder eine Gesamtsanierung?
- Wie ist Ihr Budget und Zeitrahmen?
Keine Sorge: Falls Ihnen Unterlagen fehlen, klären wir das gemeinsam in der Erstberatung.
Häufige Fragen zu den Kosten eines Energieberaters
Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?
Für ein Einfamilienhaus beginnen die Kosten bei 250 EUR für die Erstberatung. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet ab 1.800 EUR brutto. Nach Abzug der BAFA-Förderung (bis 650 EUR) liegt der Eigenanteil bei ab 1.150 EUR. Die Erstberatung wird auf den iSFP angerechnet.
Welche Förderung gibt es für Energieberatung?
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Kosten, gedeckelt auf 650 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 EUR bei Mehrfamilienhäusern. Voraussetzung ist, dass der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist und das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist. Alle Fördermöglichkeiten im Überblick finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Lohnt sich ein Energieberater?
Ja, in den meisten Fällen deutlich. Allein der iSFP-Bonus bringt 5 % mehr Förderung auf Sanierungsmaßnahmen und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten. Bei einer typischen Dämmung von 50.000 EUR bedeutet das 5.500 EUR mehr Förderung – bei einem iSFP-Eigenanteil von 1.150 EUR. Dazu kommen die Vermeidung von Fehlentscheidungen und die professionelle Förderabwicklung.
Wann ist ein Energieberater Pflicht?
Ein Energieberater ist Pflicht, wenn Sie BAFA- oder KfW-Förderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen. Außerdem schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Beratung vor dem Heizungstausch vor. Für den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung benötigen Sie ebenfalls einen qualifizierten Aussteller.
Ist eine Energieberatung kostenlos?
Eine umfassende Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist nicht kostenlos. Die Verbraucherzentrale bietet eine Basisberatung für maximal 30 EUR an. Meine Erstberatung kostet 250 EUR – dieser Betrag wird aber vollständig auf alle Folgeaufträge angerechnet. Sie zahlen die Erstberatung also effektiv nicht extra, wenn Sie mich anschließend beauftragen.
Wer darf sich Energieberater nennen?
Der Begriff “Energieberater” ist nicht geschützt. Entscheidend für die Qualität und die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen, ist der Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena. Nur dort gelistete Experten sind berechtigt, BAFA- und KfW-geförderte Beratungen durchzuführen.
Kann ich Energieberater-Kosten steuerlich absetzen?
Ja, über den Steuerbonus für energetische Sanierung (Paragraph 35c EStG) können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings ist dies nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar. In den meisten Fällen ist die BAFA-Förderung die bessere Wahl, da Sie den Zuschuss schneller erhalten.
Wer muss den Energieberater bezahlen?
Den Energieberater bezahlt der Eigentümer des Gebäudes. Seit April 2025 müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und erhalten die BAFA-Förderung anschließend als Erstattung. Den Förderantrag stelle ich für Sie, sodass der Aufwand für Sie minimal bleibt.
Was kostet eine Energieberatung für die Heizung?
Wenn Sie eine neue Heizung planen, ist die Beratung in der Regel Teil des iSFP (ab 1.800 EUR für ein EFH, Eigenanteil ab 1.150 EUR nach Förderung). Eine separate Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die für die Dimensionierung der neuen Heizung nötig ist, kostet ab 350 EUR. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite zur Heizlastberechnung.
Nächster Schritt: Erstberatung für 250 EUR
Sie möchten wissen, welche Sanierung sich für Ihr Gebäude lohnt und welche Förderung Sie erhalten können? Starten Sie mit einer Erstberatung für 250 EUR. Ich sichte Ihre Unterlagen, besichtige bei Bedarf das Gebäude und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Maßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten.
Die 250 EUR werden vollständig auf alle Folgeaufträge angerechnet – Sie zahlen die Erstberatung also effektiv nicht extra. Alles aus einer Hand: Beratung, Förderantrag, Baubegleitung und Verwendungsnachweis.
Jetzt Erstberatung vereinbaren oder rufen Sie mich direkt an: +49 156 78 89 59 48.