Hinweis zu Förderangaben: Stand der Angaben ist der seit 21.07.2026 geltende Förderrahmen. Angekündigte, aber noch nicht verbindlich geregelte Boni sind nicht eingerechnet. Die genannten Förderprogramme, Fördersätze, Obergrenzen und Voraussetzungen dienen der Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien und Portale von BAFA und KfW sowie der konkrete Förderbescheid.

Ein Energieberater kostet in Deutschland je nach Leistung zwischen rund 250 EUR für eine kurze Erstberatung und mehreren tausend Euro für eine vollständige Sanierungsbegleitung. Bei mir beginnt die anrechenbare Erstberatung bei 250 EUR, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bei 1.800 EUR. Nach dem maximalen BAFA-Zuschuss von 650 EUR verbleiben ab 1.150 EUR Eigenanteil.

Energieberater-Kosten auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt meine Einstiegspreise für den üblichen Leistungsumfang, den jeweils abziehbaren Zuschuss und den Betrag, der am Ende bei Ihnen bleibt. Die vollständige Matrix mit allen Gebäudetypen und Zusatzleistungen steht im nächsten Abschnitt.

Leistung Kosten brutto Förderung Ihr Eigenanteil
Erstberatung 250 EUR 250 EUR, auf Folgeauftrag anrechenbar
iSFP Ein-/Zweifamilienhaus ab 1.800 EUR 50 %, höchstens 650 EUR ab 1.150 EUR
iSFP Mehrfamilienhaus ab 3 WE ab 2.400 EUR 50 %, höchstens 850 EUR ab 1.550 EUR
Verbrauchsausweis Wohngebäude ab 90 EUR ab 90 EUR
Bedarfsausweis Wohngebäude ab 450 EUR ab 450 EUR
Heizlastberechnung ab 350 EUR ab 350 EUR
Fachplanung und Baubegleitung auf Anfrage 50 %, gedeckelt auf Anfrage
Preis- und Förderstand: 18. August 2026.
Primärquellen: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, BMWE – Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG-Richtlinie in der ab 21.07.2026 geltenden Fassung.

Erstberatung für 250 EUR vereinbaren – der Betrag wird auf einen Folgeauftrag angerechnet.

Die Preismatrix: Kosten nach Leistung und Gebäudegröße

Die Frage „Was kostet ein Energieberater?” hat deshalb keine einzelne Antwort, weil unter diesem Wort mindestens ein Dutzend verschiedener Leistungen verkauft wird. Ein Verbrauchsausweis für die Vermietung, eine Heizlastberechnung vor dem Wärmepumpeneinbau und ein vollständiger Sanierungsfahrplan mit Bilanzierung nach DIN V 18599 haben nichts miteinander gemein außer der Berufsbezeichnung des Ausführenden. Zwischen der günstigsten und der teuersten Position in der folgenden Tabelle liegt der Faktor zwanzig.

Die Matrix ist deshalb zweiachsig aufgebaut: Leistungsart mal Gebäudetyp. Suchen Sie zuerst die Zeile mit Ihrer Leistung, dann den passenden Gebäudetyp. Jede Zeile nennt vier Werte: meinen Einstiegspreis, die am Markt genannte Spanne, die abziehbare Förderung und den Betrag, der nach Abzug des Zuschusses bei Ihnen bleibt.

Drei Hinweise zum Lesen der Tabelle. Erstens: Die Marktspannen sind Angaben anderer Anbieter, die ich zitiere, damit Sie meine Preise einordnen können – sie sind weder meine Erhebung noch meine Empfehlung. Zweitens: Wo „auf Anfrage” steht, gibt es keinen seriösen Pauschalpreis, weil der Aufwand vom Objekt abhängt; in diesen Zeilen nenne ich stattdessen den Treiber, der den Preis bestimmt. Drittens: Die Förderspalte betrifft ausschließlich den Zuschuss zum Beratungshonorar, nicht die Förderung der späteren Baumaßnahme. Diese beiden Töpfe werden häufig verwechselt und niemals addiert.

Preismatrix: Energieberatung nach Leistung und Gebäudetyp

Alle Preise sind Bruttopreise und Einstiegspreise für den üblichen Leistungsumfang. Die Spalte „Marktspanne“ gibt Angaben Dritter wieder und ist keine eigene Preisempfehlung. „Auf Anfrage“ bedeutet: Der Aufwand hängt so stark vom Einzelfall ab, dass eine Zahl ohne Objektkenntnis irreführend wäre – der jeweilige Aufwandstreiber ist genannt.

Kosten der Energieberatung nach Leistungsart und Gebäudetyp, mit Förderung und Eigenanteil
Leistung Gebäudetyp Preis ab (bei mir) Marktspanne (Anbieterangaben) Förderung Ihr Eigenanteil
Beratung und Sanierungsfahrplan
Erstberatung alle Wohngebäude 250 EUR 300–500 EUR für eine einfache Beratung ohne Bericht keine 250 EUR, anrechenbar
iSFP / geförderte Energieberatung Einfamilienhaus ab 1.800 EUR 1.300–2.500 EUR 50 %, max. 650 EUR ab 1.150 EUR
iSFP / geförderte Energieberatung Zweifamilienhaus ab 1.800 EUR 1.600–2.500 EUR 50 %, max. 650 EUR ab 1.150 EUR
iSFP / geförderte Energieberatung Reihenhaus oder Doppelhaushälfte ab 1.800 EUR 1.300–2.100 EUR 50 %, max. 650 EUR ab 1.150 EUR
iSFP / geförderte Energieberatung Mehrfamilienhaus 3–8 WE ab 2.400 EUR 2.300–3.600 EUR 50 %, max. 850 EUR ab 1.550 EUR
iSFP / geförderte Energieberatung Mehrfamilienhaus ab 9 WE auf Anfrage keine belastbare Marktangabe 50 %, max. 850 EUR auf Anfrage
iSFP für eine Eigentumswohnung Eigentumswohnung in einer WEG auf Anfrage 50 %, max. 850 EUR Aufwandstreiber: Der iSFP wird für das gesamte Gebäude bilanziert, nicht für eine einzelne Wohnung
Erläuterung des iSFP in der Eigentümerversammlung WEG auf Anfrage einmalig 250 EUR Zuschuss Aufwandstreiber: Termindauer und Anfahrt
Energieausweis
Verbrauchsausweis Wohngebäude bis 2 WE ab 90 EUR keine ab 90 EUR
Verbrauchsausweis Mehrfamilienhaus ab 3 WE ab 90 EUR keine Aufwandstreiber: Zahl der Wohneinheiten und Vollständigkeit der Verbrauchsdaten aus drei Abrechnungsperioden
Bedarfsausweis Wohngebäude bis 2 WE ab 450 EUR keine ab 450 EUR
Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus ab 3 WE auf Anfrage keine Aufwandstreiber: Bauteilvielfalt, Anbauten und Zahl der Anlagenkomponenten
Energieausweis Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude auf Anfrage keine Aufwandstreiber: Zonierung nach DIN V 18599 und Nutzungsmischung
Technische Nachweise
Heizlastberechnung DIN EN 12831 Ein-/Zweifamilienhaus ab 350 EUR keine eigenständige Förderung ab 350 EUR
Heizlastberechnung DIN EN 12831 Mehrfamilienhaus auf Anfrage keine eigenständige Förderung Aufwandstreiber: Zahl der zu rechnenden Räume
Lüftungskonzept Wohngebäude auf Anfrage nur als Teil einer geförderten Maßnahme Aufwandstreiber: Zahl der Lüftungszonen
Thermografie Wohngebäude auf Anfrage keine Aufwandstreiber: Gebäudegröße, Zahl der Aufnahmen, Witterungsfenster im Winter
Luftdichtheitsmessung (Blower-Door) Wohngebäude auf Anfrage als förderfähige Ausgabe im Rahmen der Baubegleitung möglich Aufwandstreiber: Gebäudevolumen und Zahl der Messebenen
Planung, Begleitung und Förderabwicklung
Fachplanung und Baubegleitung Ein-/Zweifamilienhaus auf Anfrage 50 %, förderfähige Ausgaben max. 5.000 EUR Aufwandstreiber: Zahl und Art der Maßnahmen, Baustellendauer
Fachplanung und Baubegleitung Wohngebäude ab 3 WE auf Anfrage 50 %, förderfähige Ausgaben 2.000 EUR je WE, max. 20.000 EUR je Gebäude und Kalenderjahr Aufwandstreiber: Zahl der Wohneinheiten und Bauabschnitte
Förderantrag und Bestätigung zum Antrag alle Wohngebäude auf Anfrage bei Einzelmaßnahmen Teil der förderfähigen Baubegleitung Aufwandstreiber: Programm und Zahl der Maßnahmen
Verwendungsnachweis nach Durchführung alle Wohngebäude auf Anfrage bei Einzelmaßnahmen Teil der förderfähigen Baubegleitung Aufwandstreiber: Vollständigkeit der Rechnungen und Fachunternehmererklärungen
Nichtwohngebäude
Energieberatung DIN V 18599 Nichtwohngebäude auf Anfrage eigenes Programm (Energieberatung für Nichtwohngebäude) Aufwandstreiber: Nutzfläche, Zonierung, technische Anlagen
Energieaudit DIN EN 16247 Nicht-KMU und große Unternehmen auf Anfrage eigene Förderlogik Aufwandstreiber: Standortzahl und Energieverbrauchsstruktur

Preis- und Förderstand: 18.08.2026. Eigene Preise sind Bruttopreise und Einstiegspreise, kein Angebot. Marktspannen sind Angaben Dritter (42watt, Enter, deutsche-sanierungsberatung, reduco), Stand August 2026, und weder eigene Erhebung noch eigene Preisempfehlung. Förderangaben nach BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen; die Deckelbeträge für Fachplanung und Baubegleitung sind vor Antragstellung im aktuellen BAFA-Merkblatt zu prüfen.

Für die einzelnen Leistungen finden Sie ausführliche Erläuterungen auf den jeweiligen Seiten: Energieausweis erstellen lassen, Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, energetische Baubegleitung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?

Für ein typisches Einfamilienhaus der Baujahre 1950 bis 1985 mit 120 bis 180 Quadratmetern beheizter Wohnfläche liegen die realistischen Kosten bei 250 EUR für eine Erstberatung und ab 1.800 EUR für einen vollständigen individuellen Sanierungsfahrplan. Nach Abzug des maximalen BAFA-Zuschusses von 650 EUR bleiben beim iSFP ab 1.150 EUR Eigenanteil. Am Markt werden für dieselbe Leistung laut Anbieterangaben 1.300 bis 2.500 EUR genannt.

Beispiel: iSFP für ein Einfamilienhaus

Position Betrag
iSFP-Preis 1.800 EUR
darin angerechnete Erstberatung 250 EUR
BAFA-Zuschuss, maximal −650 EUR
Ihr Eigenanteil 1.150 EUR

Sie zahlen zunächst die Beratungskosten. Den BAFA-Zuschuss erhalten Sie nach dem vorgesehenen Förderverfahren. Die Erstberatung ist kein zusätzlicher Posten, wenn Sie anschließend den iSFP beauftragen; sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Reicht die Erstberatung, oder brauche ich den iSFP?

Diese Frage entscheidet über den größten Preissprung auf dieser Seite. Drei Fälle helfen bei der Einordnung:

  1. Sie haben eine einzelne, klar umrissene Frage. Beispiel: Der Schornsteinfeger hat eine Frist genannt, oder Sie wollen wissen, ob Ihre Kellerdecke sinnvoll gedämmt werden kann. Dann reicht die Erstberatung für 250 EUR. Sie bekommen eine fachliche Einordnung und eine Empfehlung für den nächsten Schritt, aber keinen Bericht.
  2. Sie planen mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre. Sobald Dämmung, Fenster und Heizung in einer Reihenfolge zueinander stehen müssen, brauchen Sie eine Bilanzierung – sonst dimensionieren Sie die Heizung auf einen Zustand, den es nach der Dämmung nicht mehr gibt. Das ist der klassische iSFP-Fall.
  3. Sie wollen Förderung in nennenswerter Höhe abrufen. Ab etwa 30.000 EUR förderfähiger Investition wird der iSFP-Bonus relevant, und für die BEG-Anträge brauchen Sie ohnehin einen Energieeffizienz-Experten. Dann ist der iSFP nicht die teurere, sondern die günstigere Variante, weil er Beratung und Förderfähigkeit in einem Schritt herstellt.

Welche Unterlagen den Aufwand reduzieren, erläutert der Ratgeber Fragen an den Energieberater. Projektdaten können Sie über die Datenerfassung vorbereiten.

Vor-Ort-Beratung, iSFP oder Baubegleitung – was kostet was?

Wer nach „Vor-Ort-Beratung Energieberater Kosten” sucht, sucht nach einem Produkt, das es unter diesem Namen nicht mehr gibt. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Grund, warum viele Suchende widersprüchliche Preise finden.

Die Begriffsklärung, die kaum jemand ausspricht: „Vor-Ort-Beratung” war der frühere Name eines eigenständigen BAFA-Förderprogramms. Dieses Programm ist im Programm Energieberatung für Wohngebäude aufgegangen. Das Ergebnisdokument der geförderten Beratung ist heute der individuelle Sanierungsfahrplan. Wer heute eine Vor-Ort-Beratung möchte, meint faktisch: eine geförderte Energieberatung mit Gebäudebegehung – und bekommt dafür einen iSFP. Die Preise, die im Netz noch unter dem alten Programmnamen kursieren, stammen teils aus einer Zeit mit anderen Fördersätzen und sind deshalb nicht vergleichbar.

Die drei Leistungen, die sich in der Praxis tatsächlich unterscheiden, sind Erstberatung, geförderte Energieberatung mit iSFP und energetische Baubegleitung:

  Erstberatung Geförderte Energieberatung / iSFP Fachplanung und Baubegleitung
Anlass einzelne Frage, erste Orientierung Sanierung planen, Förderung vorbereiten geförderte Maßnahme wird umgesetzt
Was passiert Unterlagensichtung und Beratungsgespräch Gebäudeaufnahme vor Ort, Bilanzierung nach DIN V 18599, Variantenrechnung, Bericht Planung, Ausführungskontrolle, technische Nachweise
Termine ein Gespräch Ortsbegehung plus Erläuterungstermin mehrere Termine über die Bauzeit
Ergebnis mündliche Einordnung, Handlungsempfehlung zwei Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan” und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen” Bestätigung zum Antrag, Bestätigung nach Durchführung, Verwendungsnachweis
Preis ab 250 EUR ab 1.800 EUR (EFH/ZFH), ab 2.400 EUR (ab 3 WE) auf Anfrage
Förderung keine 50 %, max. 650 bzw. 850 EUR 50 % der förderfähigen Ausgaben, gedeckelt
Eigenanteil 250 EUR, anrechenbar ab 1.150 bzw. 1.550 EUR projektabhängig
Sinnvoll, wenn Sie nur einen Rat brauchen Sie mehrere Maßnahmen abstimmen wollen Sie BEG-Mittel für eine Baumaßnahme abrufen
Nicht nötig, wenn Sie ohnehin den iSFP beauftragen Sie nur einen Energieausweis benötigen die Maßnahme nicht gefördert wird

Die Baubegleitung ist die Position, die auf den meisten Wettbewerbsseiten mit „projektabhängig” abgehandelt wird. Konkret gilt: Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind höchstens 5.000 EUR Ausgaben förderfähig, ab drei Wohneinheiten 2.000 EUR je Wohneinheit und höchstens 20.000 EUR je Gebäude und Kalenderjahr. Der maximale Zuschuss beträgt damit 2.500 EUR beim Einfamilienhaus und 10.000 EUR beim größeren Mehrfamilienhaus. Diese Deckelbeträge sollten Sie vor der Antragstellung im aktuellen BAFA-Merkblatt gegenprüfen, weil sie sich mit den Programmfassungen ändern können. Was in der Begleitung enthalten ist, beschreibt die Seite zur energetischen Baubegleitung.

Was kostet ein iSFP?

Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet bei mir ab 1.800 EUR für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und ab 2.400 EUR für ein Mehrfamilienhaus mit drei bis acht Wohneinheiten. Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 EUR bei bis zu zwei Wohneinheiten und höchstens 850 EUR ab drei Wohneinheiten. Ihr Eigenanteil beginnt damit bei 1.150 beziehungsweise 1.550 EUR.

Gebäude iSFP-Preis ab BAFA-Zuschuss Eigenanteil ab
Einfamilienhaus 1.800 EUR 50 %, max. 650 EUR 1.150 EUR
Zweifamilienhaus 1.800 EUR 50 %, max. 650 EUR 1.150 EUR
Reihenhaus, Doppelhaushälfte 1.800 EUR 50 %, max. 650 EUR 1.150 EUR
Mehrfamilienhaus 3–8 WE 2.400 EUR 50 %, max. 850 EUR 1.550 EUR
Mehrfamilienhaus ab 9 WE auf Anfrage 50 %, max. 850 EUR auf Anfrage

Was einen iSFP teurer macht: jede zusätzliche Wohneinheit, fehlende oder widersprüchliche Baupläne, Anbauten und Bauteilvielfalt, mehrere Wärmeerzeuger, gemischte Nutzung mit Gewerbeanteil sowie Denkmalschutz. Der Zuschuss steigt dabei nicht mit – er ist auf 650 beziehungsweise 850 EUR gedeckelt. Ein größeres Gebäude bedeutet also einen höheren Eigenanteil in Euro, nicht nur einen höheren Bruttopreis.

Die wichtigste Abgrenzung: Der iSFP-Preis und der iSFP-Bonus sind zwei verschiedene Dinge. Der Preis ist das, was die Beratung kostet, und wird zu 50 Prozent bezuschusst. Der iSFP-Bonus ist ein Aufschlag von fünf Prozentpunkten auf die Förderung einer später umgesetzten BEG-Einzelmaßnahme. Er wird nicht auf das Beratungshonorar gezahlt und nicht mit dem Beratungszuschuss addiert.

Wie der iSFP inhaltlich aufgebaut ist, wie lange die Erstellung dauert und was in den beiden Ergebnisdokumenten steht, beschreibt die Seite individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Wie ein fertiger Fahrplan konkret aussieht, zeigt das Beispiel eines Sanierungsfahrplans.

Was den Preis beeinflusst

Preisunterschiede zwischen zwei Angeboten haben fast immer eine der folgenden zehn Ursachen. Die Spalte „wirkt wie” nennt die Richtung, nicht eine garantierte Zahl – die tatsächliche Wirkung hängt vom Objekt ab.

Faktor Wirkt wie Typische Größenordnung
Beheizte Wohnfläche mehr Aufnahme- und Rechenaufwand ab etwa 200 m² spürbar, gestaffelt
Anzahl Wohneinheiten jede WE erzeugt eigene Aufnahme und eigene Bilanzierungszone deutlicher Treiber ab 3 WE
Vorhandene Unterlagen fehlende Pläne müssen vor Ort rekonstruiert werden vollständige Pläne senken den Aufwand am stärksten
Bauteilvielfalt und Anbauten jede zusätzliche Konstruktion ist ein eigener Rechenfall Wintergärten, Gauben, Anbauten aus mehreren Jahrzehnten
Anlagentechnik mehrere Wärmeerzeuger, Solarthermie, Lüftung erhöhen die Zonierung erhöht Aufwand deutlich
Gemischte Nutzung Gewerbeanteil erzwingt zusätzliche Betrachtung kann das Programm wechseln lassen
Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung zusätzliche Abstimmung und eingeschränkte Varianten erhöht Aufwand, oft mehrere Varianten
Anfahrt und Entfernung Fahrzeit je Termin in der Region Ansbach in der Regel unkritisch
Zusatznachweise Thermografie, Blower-Door, Lüftungskonzept eigene Positionen, nicht im Grundpreis
Termindruck Umpriorisierung laufender Projekte wird nur nach Absprache berechnet

Regionale Unterschiede. Nach Angaben eines Anbieters liegen die Preise in Ballungsräumen 15 bis 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Für Franken bedeutet das: Sie zahlen hier eher am unteren Rand der bundesweiten Spannen. Was in München oder Frankfurt kalkuliert wird, ist kein Maßstab für ein Einfamilienhaus im Landkreis Ansbach – umgekehrt sind Anbieter, die aus dem Ballungsraum anreisen, mit Fahrtkosten selten günstiger als ein Berater vor Ort. Der ehrliche Zusatz: Der BAFA-Zuschuss ist bundeseinheitlich gedeckelt. In einer teuren Region steigt also der Eigenanteil, nicht der Zuschuss.

Welche Unterlagen den Aufwand am wirksamsten senken, können Sie über die Datenerfassung vorbereiten.

Wie Energieberater abrechnen: Pauschale, Stundensatz, Honorarordnung

Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinander legen, vergleichen Sie häufig nicht Preise, sondern Abrechnungsmodelle. Drei Modelle sind üblich.

Festpreis oder Pauschale. Der Anbieter nennt einen Betrag für einen definierten Leistungsumfang. Das ist bei mir der Standard für Erstberatung, iSFP, Energieausweis und Heizlastberechnung. Ihr Vorteil ist Planungssicherheit: Sie wissen vor der Beauftragung, was am Ende auf der Rechnung steht. Der Preis für diese Sicherheit ist, dass der Leistungsumfang exakt beschrieben sein muss – alles, was nicht drinsteht, ist nicht enthalten.

Stundensatz. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand. Das ist bei schwer vorhersehbaren Aufgaben fair, etwa bei einer ungewöhnlichen Bestandsaufnahme. Das Risiko liegt bei Ihnen: Ohne vereinbarte Obergrenze steht die Endsumme erst am Schluss fest. Wenn Sie ein Stundensatzangebot erhalten, fragen Sie nach der geschätzten Stundenzahl und nach einer Kostenobergrenze.

Anlehnung an die HOAI. Bei Planungsleistungen orientieren sich manche Anbieter an den Honorarzonen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Das Honorar ergibt sich dann aus anrechenbaren Kosten und Schwierigkeitsgrad. Für eine reine Energieberatung ist das unüblich, für Fachplanung im Rahmen größerer Sanierungen kommt es vor. Wichtig: Die HOAI ist in ihren Honorartafeln nicht mehr verbindlich, sie dient als Orientierung.

Was Sie zusätzlich klären sollten: Sind Fahrtkosten enthalten oder werden sie gesondert berechnet? Enthält der Preis die Umsatzsteuer – „brutto” heißt hier inklusive Umsatzsteuer, und bei Privatkunden ist nur der Bruttopreis die relevante Zahl. Wird eine Anzahlung fällig, und wann ist die Schlussrechnung zahlbar? Sind Förderantrag und Verwendungsnachweis Bestandteil des Angebots oder eigene Positionen? Meine vertraglichen Rahmenbedingungen finden Sie in den Hinweisen für Kunden; Positionen, die dort nicht geregelt sind, nenne ich vor der Beauftragung im Angebot.

Wann zahle ich, wann kommt der Zuschuss?

Die häufigste unausgesprochene Sorge bei geförderter Beratung lautet: Muss ich in Vorleistung gehen? Die ehrliche Antwort ist ja. Der Ablauf hat sechs Stationen.

  1. Antrag beim BAFA – vor der Beauftragung. Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beauftragt wird. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Zuschuss. Die Bearbeitung dauert nach Angaben des BAFA rund zwei Wochen.
  2. Zuwendungsbescheid. Erst danach wird der Auftrag verbindlich erteilt.
  3. Die Beratung wird durchgeführt. Gebäudeaufnahme vor Ort, Bilanzierung nach DIN V 18599, Erstellung des Berichts, Erläuterungsgespräch.
  4. Rechnung und Zahlung. Sie zahlen den vollen Betrag, im Beispiel 1.800 EUR, an mich.
  5. Verwendungsnachweis. Der Nachweis mit Bericht und Rechnung wird beim BAFA eingereicht; auch dessen Prüfung dauert rund zwei Wochen.
  6. Auszahlung des Zuschusses. Der Zuschuss, im Beispiel 650 EUR, geht an den Antragsteller. Ihr Eigenanteil beträgt danach 1.150 EUR.

Antragsteller und Zuschussempfänger ist in aller Regel der Gebäudeeigentümer, nicht der Berater. Ich unterstütze bei Antrag und Nachweis, aber das Geld fließt auf Ihr Konto. Zwischen Ihrer Zahlung und der Auszahlung des Zuschusses liegen je nach Bearbeitungslage einige Wochen. Rechnen Sie mit dieser Lücke, wenn Sie die Sanierung liquiditätsseitig planen.

Wie hoch ist die Förderung der Energieberatung?

Die BAFA-Förderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und der iSFP-Bonus für eine spätere Sanierungsmaßnahme sind zwei verschiedene Förderungen.

BAFA-Zuschuss zum Beratungshonorar

Gebäude Förderquote Höchstbetrag
Ein-/Zweifamilienhaus 50 % 650 EUR
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten 50 % 850 EUR
zusätzliche Erläuterung in einer Wohnungseigentümerversammlung einmalig 250 EUR

Dieser Zuschuss reduziert die Kosten der Energieberatung beziehungsweise des iSFP. Das Gebäude muss die Programmbedingungen erfüllen – unter anderem ein Gebäudealter von mindestens zehn Jahren – und der Berater muss für das Programm zugelassen und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein. Aktuelle Konditionen veröffentlicht das BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude.

Achtung, häufiger Fehler im Netz: Auf vielen gut platzierten Seiten steht noch „80 Prozent Zuschuss, maximal 1.300 beziehungsweise 1.700 EUR". Diese Sätze galten bis zum 6. August 2024. Aktuell sind es 50 Prozent mit höchstens 650 EUR (bis zwei Wohneinheiten) beziehungsweise 850 EUR (ab drei Wohneinheiten). Wer mit den alten Zahlen kalkuliert, unterschätzt seinen Eigenanteil um mehrere hundert Euro.

Förderung von Fachplanung und Baubegleitung

Bei geförderten Einzelmaßnahmen ist auch die fachliche Begleitung förderfähig: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 5.000 EUR förderfähige Ausgaben, ab drei Wohneinheiten 2.000 EUR je Wohneinheit und höchstens 20.000 EUR je Gebäude und Kalenderjahr. Diese Deckel sind vor Antragstellung im aktuellen BAFA-Merkblatt zu prüfen.

iSFP-Bonus für eine spätere Einzelmaßnahme

Der iSFP-Bonus betrifft nicht das Beratungshonorar, sondern bestimmte später umgesetzte BEG-Einzelmaßnahmen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten:

  • 15 Prozent Grundförderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und entsprechende Heizungsoptimierung,
  • 50 Prozent für Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung,
  • fünf Prozentpunkte iSFP-Bonus,
  • mindestens 30.000 EUR förderfähiges Investitionsvolumen,
  • Bonusberechnung nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 EUR.

Die beiden Zuschüsse werden weder sprachlich noch rechnerisch addiert. Wer beides in einem Satz als „iSFP-Förderung” zusammenfasst, rechnet falsch. Für Investitionen, die über den Zuschuss hinausgehen, steht ergänzend der KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 EUR zur Verfügung. Den vollständigen Rahmen beschreiben die Seiten aktuelle Förderung für die Sanierung und BEG-Konditionen 2026 im Überblick.

Fünf Beispielrechnungen

1. iSFP für ein Einfamilienhaus

Bei 1.800 EUR Bruttopreis und dem maximalen EBW-Zuschuss von 650 EUR beträgt der Eigenanteil 1.150 EUR. Eine zuvor bezahlte Erstberatung von 250 EUR ist darin bereits angerechnet.

2. iSFP für ein Mehrfamilienhaus

Bei einem Preis ab 2.400 EUR und dem maximalen BAFA-Zuschuss von 850 EUR beginnt der Eigenanteil bei 1.550 EUR. Zusätzliche Wohneinheiten oder komplexe Gebäude können den Aufwand erhöhen; der Zuschuss bleibt bei 850 EUR gedeckelt.

3. Spätere Fassadendämmung für 50.000 EUR

Dieses Beispiel betrifft die Investitionsförderung, nicht den Zuschuss zum Beratungshonorar:

Berechnung Zuschuss
15 % Grundförderung auf 50.000 EUR 7.500 EUR
5 % iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb 30.000 EUR, also 20.000 EUR 1.000 EUR
Gesamtzuschuss mit iSFP 8.500 EUR
ohne iSFP bei angenommener Obergrenze 30.000 EUR: 15 % 4.500 EUR
zusätzlicher Fördervorteil im Beispiel 4.000 EUR

Der iSFP-Eigenanteil wird dabei nicht mit dem Investitionszuschuss verrechnet. Ob die Maßnahme technisch und förderrechtlich anerkannt wird, muss vor Auftrag geprüft werden.

4. Baubegleitung bei einer geförderten Einzelmaßnahme

Ein Einfamilienhaus lässt Fassade und Fenster erneuern; das Honorar für Fachplanung und Baubegleitung beträgt im Beispiel 6.000 EUR. Förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 5.000 EUR. Der Zuschuss beträgt damit 50 Prozent von 5.000 EUR, also 2.500 EUR. Ihr Eigenanteil an der Begleitung: 3.500 EUR. Der über den Deckel hinausgehende Betrag wird nicht bezuschusst – das ist der Punkt, an dem Angebote mit hohem Baubegleitungshonorar teurer werden, als sie auf den ersten Blick wirken.

5. Der günstige Fall: Verbrauchsausweis für die Vermietung

Sie vermieten eine Wohnung und brauchen lediglich einen gültigen Energieausweis. Ein Verbrauchsausweis kostet ab 90 EUR, es gibt dafür keine Förderung, und der Eigenanteil beträgt entsprechend ab 90 EUR. Eine Beratung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Wenn Sie keine Sanierung planen und kein Förderantrag ansteht, ist das die vollständige Antwort auf Ihre Kostenfrage.

Erstberatung für 250 EUR vereinbaren – anrechenbar auf einen Folgeauftrag.

Förderung unverbindlich überschlagen

Der folgende Rechner beantwortet eine andere Frage als die Preistabellen oben: nicht, was die Beratung kostet, sondern was die spätere Sanierungsmaßnahme an Förderung bringt. Er bietet eine erste Orientierung nach dem Förderstand seit 21. Juli 2026. Das Ergebnis ist keine Förderzusage; maßgeblich sind die aktuellen Produktbedingungen und Ihr konkreter Fall.

Unverbindliche Orientierung nach dem Regelstand vom 16.08.2026. Verbindlich bleiben Richtlinien, Portale und Förderbescheide.

Ihre Angaben

KfW 458 gilt für private Eigentümer. Bei mehreren Wohneinheiten verteilt der Rechner Kosten und Höchstbetrag gleichmäßig.

Förderung sicher einordnen

Sie möchten wissen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt? Ich prüfe Förderweg, Voraussetzungen und sinnvolle Reihenfolge.

Förderung prüfen lassen

Die eigenständige Seite des Rechners finden Sie unter Förderrechner für die energetische Sanierung.

Kostenlose Orientierung oder Energieeffizienz-Experte?

Es gibt günstige und sogar kostenfreie Beratungsangebote, und sie sind für den richtigen Zweck eine gute Wahl. Die Verbraucherzentrale bietet Online- und Telefonberatung derzeit kostenfrei an – finanziert durch das BMWE, der Listenpreis liegt bei 77 EUR je Stunde. Ein Vor-Ort-Check kostet 30 bis 40 EUR. Für Haushalte mit Bürgergeld oder Wohngeld sind die Angebote kostenfrei.

Basisberatung oder Energieeffizienz-Experte: Wer darf was?

Die Angebote der Verbraucherzentrale und eine projektbezogene Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten schließen sich nicht aus – sie lösen unterschiedliche Aufgaben. Die Tabelle zeigt, welche Leistung in welchem Angebot enthalten ist.

Leistungsabgrenzung zwischen verbraucherfinanzierter Basisberatung und projektbezogener Energieberatung
Leistung Verbraucherzentrale Online/Telefon Verbraucherzentrale Vor-Ort Energieeffizienz-Experte (projektbezogen)
Kosten derzeit 0 EUR 30–40 EUR ab 250 EUR
Gebäudebegehung nein, telefonisch oder per Video ja, kompakter Rundgang ja, vollständige Bauteil- und Anlagenaufnahme
Bilanzierung nach DIN V 18599 nein nein ja
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) nein nein ja, als geförderte Beratungsleistung
Förderantrag und Bestätigung zum Antrag nein, nur allgemeine Programmübersicht nein, nur allgemeine Programmübersicht ja, Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste vorausgesetzt
Fachplanung und Baubegleitung nein nein ja
Verwendungsnachweis nach Abschluss nein nein ja

Sachlicher Unterschied, keine Wertung: Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale sind öffentlich finanziert und dafür gemacht, unabhängig zu orientieren – das leisten sie gut und günstig. Sie sind aber keine projektbezogene Fachplanung. Sobald ein BAFA- oder KfW-Antrag, eine Bilanzierung, ein iSFP oder ein Nachweis gebraucht wird, ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Experte erforderlich.

Preisangaben der Verbraucherzentrale: Online- und Telefonberatung derzeit kostenfrei (durch das BMWE finanziert, Listenpreis 77 EUR je Stunde), Vor-Ort-Check 30–40 EUR, für Haushalte mit Bürgergeld oder Wohngeld kostenfrei. Stand: 18.08.2026. Preis Erstberatung Christoph Engelhardt: 250 EUR, anrechenbar auf einen Folgeauftrag.

Die entscheidende Konsequenz für Ihre Kostenplanung: Für BAFA- und KfW-Anträge ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Experte erforderlich. Eine Basisberatung ersetzt ihn nicht – nicht weil sie schlechter wäre, sondern weil sie ein anderes Produkt ist. Wenn Sie sich orientieren wollen, ist die Basisberatung der richtige und günstigste Einstieg. Wenn Sie eine Bilanzierung, einen iSFP, eine Förderbestätigung oder einen Verwendungsnachweis brauchen, führt kein Weg an einer projektbezogenen Beauftragung vorbei. Meine Erstberatung ist nicht kostenlos; sie kostet 250 EUR und wird auf einen Folgeauftrag angerechnet.

Angebote von Energieberatern vergleichen

Holen Sie mehrere Angebote ein – das rate ich ausdrücklich, auch wenn eines davon meines ist. Vergleichbar werden die Angebote aber erst, wenn Sie zehn Punkte prüfen:

  1. Ist der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt, und zwar für das konkrete Programm? Die Listung ist programmspezifisch. Ohne passende Zulassung ist der Förderantrag nicht möglich.
  2. Ist der iSFP im Preis enthalten oder ein Aufpreis? Manche Angebote nennen eine „Energieberatung”, liefern aber keinen förderfähigen Sanierungsfahrplan.
  3. Wie viele Vor-Ort-Termine sind eingeschlossen? Ein Termin für die Aufnahme und ein Termin für die Erläuterung sind der übliche Standard.
  4. Wer stellt den Förderantrag? Wenn Sie ihn selbst stellen sollen, ist das legitim, muss aber im Preisvergleich als eigener Aufwand auftauchen.
  5. Ist der Verwendungsnachweis enthalten? Ohne ihn wird der Zuschuss nicht ausgezahlt. Er wird auffällig oft nicht mitangeboten.
  6. Sind Fahrtkosten enthalten? Bei überregionalen Anbietern ist das die häufigste Nachberechnung.
  7. Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand? Bei Aufwandsabrechnung: Gibt es eine Obergrenze?
  8. Wie lange ist das Angebot gültig? Das ist relevant, weil der Förderantrag vor der Beauftragung gestellt sein muss und dessen Bearbeitung Zeit braucht.
  9. Was passiert bei Mehraufwand? Ein gutes Angebot benennt die Fälle, in denen nachberechnet wird, statt sie offen zu lassen.
  10. Gibt es ein Abschlussgespräch? Ein Bericht ohne Erläuterung ist deutlich weniger wert – und beim geförderten iSFP ist das Erläuterungsgespräch ohnehin Teil der Leistung.

Welche Fragen darüber hinaus sinnvoll sind, sammelt der Ratgeber die richtigen Fragen an den Energieberater.

Kosten im Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden gilt eine andere Preis- und Förderlogik. Die Energieberatung wird nach DIN V 18599 mit Zonierung nach Nutzungsprofilen erstellt, was den Aufwand gegenüber einem Wohngebäude deutlich erhöht; gefördert wird sie nicht über die Energieberatung für Wohngebäude, sondern über das Programm für Nichtwohngebäude. Für größere Unternehmen kommt statt der Beratung häufig ein Energieaudit nach DIN EN 16247 in Betracht. Auch der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist eine eigene Leistung. Preise nenne ich hier projektabhängig, weil Nutzfläche, Zonenzahl und Anlagentechnik zu stark streuen.

Mehr dazu auf den Seiten Energieberatung für Nichtwohngebäude und Energieaudit nach DIN EN 16247.

Wann lohnt sich ein Energieberater?

Eine ausführliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • mehrere Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden müssen,
  • Sie vor dem Heizungstausch Heizlast, Heizflächen und Gebäudehülle prüfen möchten,
  • Förderantrag und technische Nachweise erforderlich sind,
  • Sie vor einem Hauskauf Sanierungsumfang und Reihenfolge einschätzen möchten.

Eine Basisinformation kann genügen, wenn Sie lediglich eine allgemeine Frage haben und noch kein konkretes Gebäudeprojekt ansteht.

Zur Größenordnung: Der Eigenanteil für einen iSFP liegt bei rund 1.150 EUR. Typische Einzelmaßnahmen an einem Einfamilienhaus – Fassade, Fenster, Dach – bewegen sich im mittleren fünfstelligen Bereich. Der Beratungseigenanteil liegt damit im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Investition. Ob sich das im Einzelfall rechnet, hängt davon ab, ob die Beratung eine Fehlentscheidung verhindert, eine Reihenfolge verbessert oder Fördermittel erschließt, die sonst nicht abgerufen worden wären. Eine Einsparung oder Förderung kann kein Berater garantieren, und ich tue es auch nicht. Der Nutzen liegt in einer belastbaren Entscheidungsgrundlage und einem förderkonformen Ablauf.

Energieberater-Kosten steuerlich geltend machen

Für selbst genutzte, begünstigte Wohngebäude kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG eine Alternative zur Zuschussförderung sein. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht zulässig: Wer den Zuschuss nimmt, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich die Steuerermäßigung geltend machen.

Bei vermieteten Objekten gilt eine andere Systematik: Aufwendungen für Energieberatung können dort grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, gegebenenfalls als Teil der Herstellungskosten mit entsprechender Abschreibung. Da die Zuordnung vom Einzelfall abhängt, sollten Sie die Auswahl mit Ihrer Steuerberatung klären. Steuerberatung darf und will ich nicht leisten.

Häufige Fragen zu Energieberater-Kosten

Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?

Die Erstberatung kostet 250 EUR. Ein iSFP beginnt bei 1.800 EUR; nach dem maximalen BAFA-Zuschuss von 650 EUR verbleiben ab 1.150 EUR Eigenanteil.

Was kostet eine Vor-Ort-Beratung beim Energieberater?

Eine eigenständige geförderte Vor-Ort-Beratung gibt es nicht mehr; sie ist im Programm Energieberatung für Wohngebäude aufgegangen und mündet im iSFP. Die geförderte Beratung mit Gebäudebegehung kostet ab 1.800 EUR, der Eigenanteil beginnt bei 1.150 EUR.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein iSFP kostet ab 1.800 EUR für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und ab 2.400 EUR ab drei Wohneinheiten. Das BAFA bezuschusst 50 Prozent, höchstens 650 beziehungsweise 850 EUR. Der Eigenanteil beginnt bei 1.150 beziehungsweise 1.550 EUR.

Was kostet ein Energieberater für ein Mehrfamilienhaus?

Ein iSFP für ein Mehrfamilienhaus mit drei bis acht Wohneinheiten kostet ab 2.400 EUR. Der BAFA-Zuschuss beträgt 50 Prozent, höchstens 850 EUR; der Eigenanteil beginnt bei 1.550 EUR. Ab neun Wohneinheiten erstelle ich ein individuelles Angebot.

Was kostet die Baubegleitung und wie wird sie gefördert?

Das Honorar ist projektabhängig. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben: höchstens 5.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ab drei Wohneinheiten 2.000 EUR je Wohneinheit und höchstens 20.000 EUR je Gebäude und Kalenderjahr.

Muss ich die BAFA-Förderung vor der Beratung beantragen?

Ja. Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Zuschuss. Die Antragsbearbeitung dauert nach BAFA-Angaben rund zwei Wochen.

Wann bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt?

Nach der Prüfung des Verwendungsnachweises, die nach BAFA-Angaben rund zwei Wochen dauert. Sie zahlen die Rechnung also zuerst vollständig selbst; der Zuschuss geht anschließend an den Antragsteller, in der Regel den Gebäudeeigentümer.

Was ist im Preis enthalten?

Das hängt von der Leistung ab. Die Erstberatung liefert eine erste Einordnung. Beim iSFP kommen Bestandsaufnahme, Bilanzierung, Maßnahmenplanung, Bericht und Erläuterung hinzu. Den konkreten Umfang nennt das Angebot.

Ist eine Energieberatung kostenlos?

Eine projektbezogene Energieberatung bei mir ist nicht kostenlos. Die Erstberatung kostet 250 EUR und wird bei einem Folgeauftrag vollständig angerechnet. Die Verbraucherzentrale bietet Online- und Telefonberatung derzeit kostenfrei an, allerdings ohne Bilanzierung, iSFP und Förderantrag.

Wie wird der iSFP gefördert?

Das BAFA fördert das Beratungshonorar mit 50 Prozent, höchstens 650 EUR beim Ein-/Zweifamilienhaus und 850 EUR ab drei Wohneinheiten. Der iSFP-Bonus für spätere Maßnahmen ist davon getrennt.

Bringt der iSFP immer fünf Prozent auf die gesamte Sanierungssumme?

Nein. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus erst ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen und nur für den Anteil oberhalb dieser Schwelle.

Wer bezahlt den Energieberater?

Auftraggeber ist in der Regel der Gebäudeeigentümer. Bei förderfähiger Beratung wird der Zuschuss nach dem vorgesehenen BAFA-Verfahren an den Antragsteller ausgezahlt.

Kann ich die Energieberatung von der Steuer absetzen?

Bei selbst genutzten Gebäuden kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht kommen, allerdings nicht zusätzlich zur Zuschussförderung derselben Maßnahme. Bei vermieteten Objekten kommt ein Ansatz als Werbungskosten in Betracht. Die Zuordnung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Was kostet die Beratung für eine neue Heizung?

Die passende Leistung hängt davon ab, ob Sie nur eine Heizlast, eine Systementscheidung oder eine vollständige Sanierungsstrategie benötigen. Eine Heizlastberechnung kostet ab 350 EUR; die Erstberatung beginnt bei 250 EUR.


Sie möchten wissen, welche Leistung zu Ihrem Vorhaben passt? Erstberatung für 250 EUR vereinbaren – der Betrag wird auf einen Folgeauftrag angerechnet. Ich sitze in Feuchtwangen und arbeite überwiegend im Landkreis Ansbach und der Region Franken; die Preise auf dieser Seite gelten für dieses Einzugsgebiet. Regionale Details finden Sie unter Energieberater in Feuchtwangen und Energieberatung im Landkreis Ansbach.

Quellen und Stand
Preis- und Förderstand dieser Seite: 18.08.2026. Fördergrundlagen: BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude, BMWE-Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen), BEG-Richtlinie in der ab 21.07.2026 geltenden Fassung. Marktspannen: Angaben der Anbieter 42watt, Enter, deutsche-sanierungsberatung und reduco, Stand August 2026, keine eigene Erhebung.

Autor: Christoph Engelhardt, Energieberater in Feuchtwangen. DENA-zertifiziert, KfW- und BAFA-zugelassen, geführt in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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