
Als zertifizierter Energieberater mit Sitz in Feuchtwangen bin ich im gesamten Landkreis Ansbach und den angrenzenden Regionen für Sie da. Ich lebe und arbeite hier – das unterscheidet mich von überregionalen Portalen, die Landingpages für jede Stadt erstellen, ohne den lokalen Gebäudebestand wirklich zu kennen. Ob Kreisstadt Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber, Herrieden oder die kleineren Gemeinden dazwischen: Kurze Wege und persönliche Beratung vor Ort sind mein Anspruch.
Meine Leistungen reichen von der Erstberatung über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und den Energieausweis bis zur energetischen Baubegleitung und dem Verwendungsnachweis für die Förderauszahlung – alles aus einer Hand. Als dreifach zertifizierter Energieberater (DENA, KfW und BAFA) bin ich berechtigt, Förderanträge für Sie zu stellen und die gesamte Abwicklung zu übernehmen.
Unsere Leistungen als Energieberater im Landkreis Ansbach
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht meiner Leistungen. Jede einzelne können Sie als Einzelleistung oder im Rahmen eines Gesamtpakets beauftragen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Herzstück jeder durchdachten Sanierung. Er analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert den iSFP mit 50 % der Kosten. Besonders wertvoll: Der iSFP gibt Ihnen einen 5-%-Bonus auf jede Einzelmaßnahme, die Sie in den folgenden 15 Jahren umsetzen – das kann bei einem Zweifamilienhaus bis zu 24.000 EUR zusätzliche Förderung bedeuten.
Energieausweis
Ob für Verkauf, Vermietung oder zur eigenen Information – den Energieausweis erstelle ich als Verbrauchsausweis (ab 90 EUR) oder als ausführlichen Bedarfsausweis (ab 450 EUR). Der Bedarfsausweis bewertet die Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Nutzerverhalten und ist bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 verpflichtend. Ich berate Sie, welche Variante für Ihre Situation die richtige ist.
Energetische Baubegleitung
Die energetische Baubegleitung stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Ich überprüfe die Ausführung auf der Baustelle, koordiniere mich mit den Handwerksbetrieben und dokumentiere die Ergebnisse für den Förderantrag. Das BAFA fördert die Baubegleitung mit 50 % der Kosten (gedeckelt bei 5.000 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser).
Heizungstausch nach GEG 2024
Beim Heizungstausch berate ich Sie unabhängig zu allen Optionen: Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme oder Hybridlösungen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 % Zuschuss. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihrem Gebäude, Ihrem Budget und Ihren Anforderungen passt. Einen Überblick über die verschiedenen Heizungssysteme finden Sie in meinem Artikel Welche Heizung ist die richtige?.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Die Heizlastberechnung ist die Grundlage für die richtige Dimensionierung Ihrer neuen Heizung. Nach DIN EN 12831 berechne ich raumweise, wie viel Heizleistung Ihr Gebäude tatsächlich benötigt – damit die neue Heizung weder zu groß noch zu klein ausgelegt wird.
Fördermittelberatung und Antragstellung
Die Förderlandschaft ist komplex: BAFA, KfW, BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), steuerliche Förderung – die Programme überschneiden sich und ändern sich regelmäßig. Ich prüfe, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und übernehme die komplette Antragstellung. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Förderung verschenken.
Dämmung und Gebäudehüllenmaßnahmen
Ob Fassadendämmung bei dicken Wänden, Dachdämmung oder Fenstertausch: Ich berate Sie, welche Maßnahme den größten Effekt bei vertretbaren Kosten bringt. Mit einem iSFP als Grundlage erhalten Sie auf jede Einzelmaßnahme 5 % mehr Förderung.
Was kostet ein Energieberater im Landkreis Ansbach?
Transparente Preise sind mir wichtig. Bei vielen Anbietern erfahren Sie die Kosten erst im Beratungsgespräch – bei mir sehen Sie vorher, womit Sie rechnen können.
| Leistung | Preis (brutto) | Förderung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Erstberatung | 250 EUR | – | 250 EUR (anrechenbar auf Folgeauftrag) |
| iSFP Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus | ab 1.800 EUR | 50 % (max. 650 EUR) | ab 1.150 EUR |
| iSFP Mehrfamilienhaus (3-8 WE) | ab 2.400 EUR | 50 % (max. 850 EUR) | ab 1.550 EUR |
| Verbrauchsausweis | ab 90 EUR | – | ab 90 EUR |
| Bedarfsausweis | ab 450 EUR | – | ab 450 EUR |
| Baubegleitung | projektabhängig | 50 % (gedeckelt) | projektabhängig |
| Heizlastberechnung | ab 350 EUR | – | ab 350 EUR |
Alle Preise finden Sie auch auf meiner Seite Kosten Energieberater im Detail.
Die Erstberatung für 250 EUR ist der ideale Einstieg: In einem persönlichen Gespräch – bei Ihnen vor Ort oder in meinem Büro in Feuchtwangen – klären wir Ihre Situation, besprechen mögliche Maßnahmen und schätzen Kosten sowie Förderpotenzial ein. Der Betrag wird vollständig auf einen Folgeauftrag angerechnet.
Bereit für den nächsten Schritt? Vereinbaren Sie Ihre persönliche Erstberatung – direkt vor Ort im Landkreis Ansbach. Die Kosten von 250 EUR werden auf Ihren Folgeauftrag angerechnet. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.
Förderung für energetische Sanierung im Landkreis Ansbach
Die Förderprogramme von BAFA und KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) machen energetische Sanierung deutlich günstiger. Hier die wichtigsten Programme im Überblick (Stand 2026):
Heizungstausch (KfW-Förderung)
Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizsysteme fördert die KfW mit bis zu 70 % Zuschuss:
- Grundförderung: 30 % für alle erneuerbaren Heizsysteme
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % zusätzlich beim Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung
- Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 EUR
- Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdwärme, Grundwasser bzw. Abwasser als Wärmequelle
Bei einer Wärmepumpe für 25.000 EUR und maximaler Förderung (70 %) erhalten Sie also bis zu 17.500 EUR Zuschuss – Ihr Eigenanteil liegt dann bei nur 7.500 EUR.
Individueller Sanierungsfahrplan (BAFA-Förderung)
Das BAFA fördert den iSFP mit 50 % der Kosten. Beim Einfamilienhaus werden maximal 650 EUR, beim Mehrfamilienhaus maximal 850 EUR übernommen. Der größte Wert des iSFP liegt aber im 5-%-Bonus: Auf jede Einzelmaßnahme, die Sie innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhalten Sie 5 Prozentpunkte mehr Förderung. Bei einem Zweifamilienhaus mit mehreren Maßnahmen kann das über die Jahre bis zu 24.000 EUR zusätzliche Förderung bedeuten.
Einzelmaßnahmen (BAFA-Förderung)
Für Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen und weitere Einzelmaßnahmen gibt es über die BEG:
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus: 5 % zusätzlich, wenn ein aktueller iSFP vorliegt
- Förderfähige Kosten: bis zu 60.000 EUR pro Wohneinheit (mit iSFP)
Bei einer Fassadendämmung für 30.000 EUR mit iSFP-Bonus (20 %) erhalten Sie 6.000 EUR Zuschuss.
Baubegleitung (BAFA-Förderung)
Die energetische Baubegleitung wird mit 50 % gefördert, maximal 5.000 EUR beim Ein- und Zweifamilienhaus.
Steuerbonus als Alternative
Alternativ zur BAFA-/KfW-Förderung können selbstnutzende Eigentümer die Sanierungskosten steuerlich absetzen: 20 % über drei Jahre, bei förderfähigen Kosten bis zu 40.000 EUR.
Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung mit unserem Online-Förderrechner:
Berechnen Sie hier Ihren BAFA-Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM): Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz. Die Ergebnisse erscheinen sofort bei jeder Eingabe.
Ihre Angaben
Ihre maximale Förderung
Orientierungswerte gemäß BEG EM (Stand 2025). Kein Ersatz für eine individuelle Förderberatung.
Förderung Gebäudehülle (BEG EM)
Fachplanung & Baubegleitung
Individuelle Förderberatung gewünscht?
Als zertifizierter Energieberater beantrage ich Ihre BAFA- oder KfW-Förderung, erstelle den iSFP und begleite Ihre Sanierung von der Planung bis zur Abrechnung.
Jetzt Kontakt aufnehmenAlle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner liefert Orientierungswerte gemäß BEG EM Richtlinien (Stand 01/2025). Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Einzelfall abweichen. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden mit 2,5 % der förderfähigen Kosten geschätzt; tatsächliche Kosten können abweichen.
Detaillierte Informationen zu allen Förderprogrammen finden Sie auf meiner Seite Förderung für energetische Sanierung.
Förderung sichern – bevor Sie anfangen. Ich stelle den Förderantrag für Sie und sorge dafür, dass Sie die maximale Förderung erhalten. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.
Gebäudebestand im Landkreis Ansbach
Der Landkreis Ansbach ist ländlich geprägt und zählt zu den flächengrößten Landkreisen Bayerns. Der Gebäudebestand wird von Ein- und Zweifamilienhäusern dominiert, viele davon aus den Baujahren 1950 bis 1985. Hinzu kommen historische Fachwerkgebäude in den Ortskernen von Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Herrieden und anderen Gemeinden.
Typische energetische Schwachstellen
Die Gebäude dieser Baujahre weisen häufig die gleichen Schwachstellen auf:
- Außenwand: Ungedämmtes Mauerwerk mit U-Werten um 1,4 W/(m2K) – der Zielwert nach Sanierung liegt bei 0,20 W/(m2K)
- Dach und Dachschräge: U-Werte um 1,0 W/(m2K), Zielwert nach Dämmung: 0,14 W/(m2K)
- Fenster: Einfachverglasung oder frühe Isolierverglasung mit U-Werten um 5,0 W/(m2K) – moderne Dreifachverglasung erreicht 0,90 W/(m2K)
- Kellerdecke: U-Werte um 0,9 W/(m2K), Zielwert: 0,25 W/(m2K)
- Heizung: Öl- oder Gasheizungen ohne Brennwerttechnik mit Jahresnutzungsgraden um 70 % – eine Wärmepumpe erreicht mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 oder höher ein Vielfaches
Die gute Nachricht: Gerade bei diesen Gebäuden sind die Einsparpotenziale am größten. Ein iSFP zeigt Ihnen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge den größten Effekt bringen. Und die Förderprogramme von BAFA und KfW übernehmen einen erheblichen Teil der Kosten.
Bezug zum Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an Eigentümer älterer Gebäude: Bestimmte Heizungstypen müssen innerhalb festgelegter Fristen ersetzt werden, und bei einem Eigentümerwechsel greifen zusätzliche Sanierungspflichten. Ich berate Sie, welche Pflichten für Ihr konkretes Gebäude gelten und wie Sie diese mit maximaler Förderung erfüllen.
Regionen und Städte im Landkreis Ansbach
Von meinem Standort in Feuchtwangen aus bin ich im gesamten Landkreis Ansbach und den angrenzenden Regionen für Sie tätig. Hier eine Übersicht der Regionen, die ich regelmäßig bediene.
Südlicher Landkreis Ansbach
Feuchtwangen – Mein Standort
Feuchtwangen ist mein Zuhause und Ausgangspunkt für alle Aufträge. Ich betreue Kunden in Feuchtwangen sowie den umliegenden Gemeinden Schopfloch, Dentlein am Forst, Wieseth, Bechhofen und Burgoberbach. In Feuchtwangen kenne ich den Gebäudebestand besonders gut – vom Fachwerk in der Altstadt bis zu den Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre.
Dinkelsbühl
Die mittelalterliche Altstadt von Dinkelsbühl stellt besondere Anforderungen an die energetische Sanierung. Denkmalschutz und Energieeffizienz lassen sich oft besser verbinden als gedacht. Auch in Wassertrüdingen und den umliegenden Gemeinden bin ich regelmäßig vor Ort.
Nördlicher Landkreis Ansbach
Ansbach – Kreisstadt
Die Kreisstadt Ansbach mit ihrem Gebäudenmix aus Altstadt, Gründerzeit und Nachkriegsbauten bietet großes Sanierungspotenzial. In Ansbach und den angrenzenden Gemeinden Lehrberg, Lichtenau und Sachsen bei Ansbach bin ich regelmäßig tätig.
Heilsbronn und Neuendettelsau
Im nördlichen Landkreis Ansbach betreue ich Kunden in Heilsbronn, Neuendettelsau, Petersaurach und Windsbach. Hier finden sich viele Einfamilienhäuser aus den 1960er bis 1980er Jahren mit großem Sanierungspotenzial.
Westlicher Landkreis Ansbach
Rothenburg ob der Tauber
Auch in Rothenburg ob der Tauber berate ich Eigentümer zu Energieausweis, Sanierungsfahrplan und Fördermitteln – inklusive der Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden. Das Einzugsgebiet umfasst auch Colmberg, Leutershausen und Schillingsfürst.
Herrieden und Merkendorf
Im Bereich Herrieden und Merkendorf bin ich ebenfalls regelmäßig tätig. Die Region ist geprägt von ländlichem Wohnungsbau mit vielen Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung.
Wolframs-Eschenbach
In Wolframs-Eschenbach und Umgebung biete ich das gleiche Leistungsspektrum wie im gesamten Landkreis: von der Erstberatung über den Sanierungsfahrplan bis zur Baubegleitung.
Über den Landkreis hinaus
Auch außerhalb des Landkreises Ansbach bin ich für Sie da:
- Gunzenhausen: Im benachbarten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bin ich regelmäßig tätig. Gunzenhausen und das Fränkische Seenland gehören zu meinem festen Einzugsgebiet.
- Crailsheim: Grenzüberschreitend nach Baden-Württemberg – auch hier stehe ich Ihnen als Energieberater zur Verfügung.
- Würzburg: In Unterfranken übernehme ich ebenfalls Aufträge.
Ablauf einer Energieberatung im Landkreis Ansbach
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Förderauszahlung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – alles aus einer Hand. So läuft eine typische Energieberatung bei mir ab:
1. Erstberatung
Im persönlichen Erstgespräch (250 EUR, anrechenbar auf Folgeaufträge) klären wir Ihre Ausgangslage: Was ist der Anlass für die Beratung? Welche Ziele haben Sie? Welches Budget steht zur Verfügung? Ich schätze das Potenzial Ihres Gebäudes ein und empfehle die nächsten Schritte.
2. Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme
Bei der Begehung nehme ich alle relevanten Daten auf: Gebäudemaße, Wandaufbauten, Fenstertypen, Heizungsanlage, vorhandene Dämmung. Bei historischen Gebäuden oder Fachwerk im Landkreis Ansbach achte ich besonders auf die baulichen Besonderheiten.
3. Analyse und Berechnung
Auf Basis der erfassten Daten erstelle ich die energetische Bilanz Ihres Gebäudes. Je nach Auftrag umfasst das den iSFP, den Energieausweis oder die Heizlastberechnung.
4. Beratungsgespräch mit Maßnahmenplan
Im ausführlichen Beratungsgespräch stelle ich Ihnen die Ergebnisse vor: Wo liegen die größten Einsparpotenziale? Welche Maßnahmen empfehle ich in welcher Reihenfolge? Was kostet es und welche Förderung gibt es?
5. Förderantrag bei BAFA oder KfW
Ich stelle den Förderantrag für Sie – als zertifizierter Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes bin ich dazu berechtigt. Sie müssen sich nicht mit Formularen und Nachweisen herumschlagen.
6. Baubegleitung während der Umsetzung
Während die Handwerker arbeiten, überprüfe ich die fachgerechte Ausführung. So stellen wir sicher, dass die geplante Energieeinsparung auch tatsächlich erreicht wird – und die Fördervoraussetzungen eingehalten werden.
7. Verwendungsnachweis und Förderauszahlung
Nach Abschluss der Maßnahme erstelle ich den Verwendungsnachweis für BAFA oder KfW. Erst damit wird die Förderung ausgezahlt. Viele Eigentümer unterschätzen diesen letzten Schritt – ich sorge dafür, dass alles korrekt und vollständig eingereicht wird.
Qualifikationen und Zertifizierungen
Nicht jeder, der sich “Energieberater” nennt, darf Förderanträge stellen. Für BAFA- und KfW-Förderung brauchen Sie einen Berater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist. Ich bin dreifach zertifiziert:
- DENA-zertifiziert: Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) führt die Energieeffizienz-Expertenliste und stellt hohe Anforderungen an Qualifikation und regelmäßige Fortbildung.
- KfW-zugelassen: Berechtigt zur Antragstellung für KfW-Förderprogramme (Heizungstausch, Effizienzhaus).
- BAFA-zugelassen: Berechtigt zur Antragstellung für BAFA-Förderprogramme (iSFP, Einzelmaßnahmen, Baubegleitung).
Diese dreifache Zertifizierung bedeutet für Sie: Egal welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben in Frage kommt – ich kann den Antrag direkt stellen. Sie brauchen keinen zweiten Berater.
Warum einen lokalen Energieberater im Landkreis Ansbach wählen?
Überregionale Portale und Handwerkerbetriebe bieten ebenfalls Energieberatung an. Doch ein lokaler, unabhängiger Energieberater hat entscheidende Vorteile:
- Kenntnis des regionalen Gebäudebestands: Ich kenne die typischen Bauweisen im Landkreis Ansbach – von Fachwerkhäusern in Feuchtwangen und Dinkelsbühl bis zu Siedlungshäusern der 1960er Jahre. Das spart Zeit bei der Analyse und führt zu besseren Empfehlungen.
- Kurze Anfahrtswege: Von Feuchtwangen aus bin ich in 20 bis 40 Minuten bei den meisten Kunden im Landkreis. Das macht kurzfristige Termine und Baubegleitungstermine unkompliziert.
- Persönlicher Kontakt: Kein Call-Center, keine wechselnden Ansprechpartner. Sie arbeiten durchgehend mit mir zusammen – vom Erstgespräch bis zum Verwendungsnachweis.
- Unabhängigkeit: Anders als Handwerkerbetriebe verkaufe ich keine Produkte. Meine Empfehlungen orientieren sich ausschließlich an Ihrem Gebäude, Ihren Zielen und Ihrem Budget.
- Verfügbarkeit für Baubegleitung: Eine seriöse Baubegleitung erfordert mehrere Termine vor Ort. Als lokaler Berater bin ich zeitnah verfügbar, wenn es auf der Baustelle Fragen gibt.
Der VerbraucherService Bayern bietet zwar kostenlose Initialberatungen an, diese ersetzen aber keine ausführliche, gebäudebezogene Energieberatung. Für Förderanträge und Baubegleitung brauchen Sie einen zertifizierten Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
Energieberatung für Nichtwohngebäude im Landkreis Ansbach
Der ländlich geprägte Landkreis Ansbach hat einen vielfältigen Bestand an Nichtwohngebäuden: kommunale Liegenschaften wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten und Sporthallen, die Gewerbe- und Industriegebiete der Städte und Märkte, zahlreiche Handwerksbetriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude. Diese Gebäude folgen anderen Regeln als Wohnhäuser – sie werden nach DIN V 18599 bilanziert und haben eigene Förderprogramme und gesetzliche Pflichten.
Ich unterstütze Kommunen, Gewerbebetriebe, Landwirte und Vereine im gesamten Landkreis bei:
- Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude
- Energieaudit nach DIN EN 16247 für große Unternehmen
- geförderter Sanierung und Förderung für Nichtwohngebäude
- Pflichten nach dem GEG für Nichtwohngebäude
Einen vollständigen Überblick über meine Leistungen gibt die Seite Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Häufige Fragen zur Energieberatung im Landkreis Ansbach
Was kostet eine Energieberatung im Landkreis Ansbach?
Die Erstberatung kostet 250 EUR und wird vollständig auf einen Folgeauftrag angerechnet. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet ab 1.800 EUR, wobei das BAFA 50 % der Kosten übernimmt – Ihr Eigenanteil liegt also ab 1.150 EUR. Alle weiteren Preise finden Sie in der Kostentabelle weiter oben oder auf der Seite Kosten Energieberater.
Wann brauche ich einen Energieberater?
Einen Energieberater sollten Sie einschalten, wenn Sie eine Sanierung planen, eine Heizung tauschen möchten, einen Energieausweis benötigen (Pflicht bei Verkauf und Vermietung) oder Fördermittel beantragen wollen. Auch vor dem Kauf einer Immobilie lohnt sich eine Beratung, um die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen.
Wie finde ich einen guten Energieberater in meiner Nähe?
Achten Sie darauf, dass der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist – nur dann kann er Förderanträge stellen. Prüfen Sie außerdem, ob er sowohl bei BAFA als auch bei KfW zugelassen ist. Ein lokaler Berater, der den regionalen Gebäudebestand kennt, ist überregionalen Anbietern in der Regel überlegen.
Welche Förderung gibt es für Energieberatung?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird vom BAFA mit 50 % gefördert. Darüber hinaus fördert die BAFA Einzelmaßnahmen mit 15-20 % und die KfW den Heizungstausch mit bis zu 70 %. Die Baubegleitung wird mit 50 % bezuschusst. Alle Details finden Sie auf meiner Seite Förderung für energetische Sanierung.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein vom BAFA geförderter Beratungsbericht, der den energetischen Zustand Ihres Gebäudes analysiert und eine Sanierungsstrategie in sinnvollen Schritten empfiehlt. Sein größter Vorteil: Er sichert Ihnen 5 % zusätzliche Förderung auf jede Einzelmaßnahme, die Sie in den nächsten 15 Jahren umsetzen. Mehr dazu auf meiner Seite zum Sanierungsfahrplan.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten – der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht und muss bereits bei der Immobilienanzeige vorliegen. Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; bei neueren oder größeren Gebäuden genügt auch ein Verbrauchsausweis.
Wie lange dauert eine Energieberatung?
Von der Erstberatung bis zum fertigen iSFP dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, abhängig von der Gebäudegröße und der Terminlage. Einen Energieausweis erstelle ich häufig innerhalb von zwei bis drei Wochen. Für einen reinen Verbrauchsausweis geht es noch schneller.
Lohnt sich eine Wärmepumpe in meinem Altbau?
In vielen Altbauten im Landkreis Ansbach funktioniert eine Wärmepumpe sehr gut – vorausgesetzt, das Gebäude wurde vorher energetisch bewertet und die Heizflächen stimmen. Eine Heizlastberechnung klärt, ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus geeignet ist. Ausführliche Informationen finden Sie in meinem Artikel Wärmepumpe im Altbau.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist damit vom Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Anlagentechnik – er ist aussagekräftiger und bei älteren Gebäuden (Baujahr vor 1977, weniger als fünf Wohneinheiten) verpflichtend.
Welche Pflichten habe ich nach GEG 2024?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bringt Pflichten für Eigentümer mit sich: Bestimmte Öl- und Gasheizungen müssen innerhalb festgelegter Fristen ersetzt werden, und bei einem Eigentümerwechsel greifen zusätzliche Anforderungen (etwa Dämmung der obersten Geschossdecke). Ich berate Sie, welche Pflichten für Ihr konkretes Gebäude gelten.
Welche Sanierungspflichten gelten bei Eigentümerwechsel?
Bei einem Eigentümerwechsel schreibt das GEG vor, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden müssen – dazu zählen die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch besonders alter Heizkessel. Auch hier: Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, die Pflichten mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erfüllen und dabei die maximale Förderung mitzunehmen.
Bereit für den nächsten Schritt? Vereinbaren Sie Ihre persönliche Erstberatung – direkt vor Ort im Landkreis Ansbach. Die Kosten von 250 EUR werden auf Ihren Folgeauftrag angerechnet. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.