Für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes gibt es unterschiedliche Förderwege. Gebäudehülle und bestimmte Anlagentechnik laufen meist über BAFA BEG EM, der Heizungstausch über die KfW und eine Effizienzhaussanierung über einen KfW-Kredit. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen.
Förderprogramme im Überblick
| Vorhaben | Förderweg | Aktueller Kern |
|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Anlagentechnik außer Heizung | BAFA BEG EM | 15 % Grundförderung |
| Heizung auf erneuerbare Wärme umstellen | KfW 458 | 30 % Grundförderung plus mögliche Boni |
| umfassend zum Effizienzhaus sanieren | KfW 261 | Kredit mit Tilgungszuschuss |
| Sanierung planen | BAFA EBW | 50 % Zuschuss zum Beratungshonorar |
| steuerliche Alternative | § 35c EStG | nur bei erfüllten steuerlichen Voraussetzungen |
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Technik
Für förderfähige Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Bauteilspezifisch wird es beim Dach besonders knifflig: Dort gelten eigene U-Wert-Anforderungen und eine eigene Systematik beim Ausbau – siehe Dachsanierung und Dachausbau fördern lassen.
iSFP-Bonus seit 21. Juli 2026
Der individuelle Sanierungsfahrplan kann für darin empfohlene Maßnahmen einen Bonus von fünf Prozentpunkten ermöglichen. Neu sind:
- mindestens 30.000 EUR förderfähiges Investitionsvolumen,
- der Bonus gilt nur für den Anteil oberhalb von 30.000 EUR,
- Grundförderung und Bonus werden getrennt berechnet.
Beispiel Fassadendämmung für 50.000 EUR:
| Berechnung | Zuschuss |
|---|---|
| 15 % Grundförderung auf 50.000 EUR | 7.500 EUR |
| 5 % iSFP-Bonus auf 20.000 EUR oberhalb der Schwelle | 1.000 EUR |
| Gesamt | 8.500 EUR |
Ohne iSFP sind bei der im Beispiel angenommenen Obergrenze von 30.000 EUR 4.500 EUR Zuschuss möglich. Der zusätzliche Fördervorteil beträgt damit 4.000 EUR, nicht 5.500 EUR.
Förderung der Energieberatung
Der BAFA-Zuschuss zum Beratungshonorar ist vom späteren iSFP-Bonus zu unterscheiden:
| Gebäude | Förderquote | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus | 50 % | 650 EUR |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % | 850 EUR |
| zusätzliche Erläuterung in einer WEG | – | einmalig 250 EUR |
Ein iSFP für ein Ein-/Zweifamilienhaus kostet bei mir ab 1.800 EUR. Nach maximal 650 EUR BAFA-Zuschuss verbleiben ab 1.150 EUR Eigenanteil. Weitere Preise finden Sie unter Kosten eines Energieberaters.
Heizungsförderung über KfW 458
| Förderbaustein | Stand 21.07.2026 |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31.01.2027 |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 EUR, 30 % bis 40.000 EUR, 10 % bis 50.000 EUR |
| allgemeine Obergrenze | 70 % |
| erhöhte Obergrenze | bis zu 80 % für die definierte niedrige Einkommensgruppe |
Die förderfähigen Kosten betragen 28.000 EUR für die erste Wohneinheit, 15.000 EUR für die zweite bis sechste und 8.000 EUR ab der siebten. Der erste Betrag sinkt zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 750 EUR.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Ein Wertschöpfungsbonus ist erst für das erste Quartal 2027 angekündigt und wird derzeit nicht eingerechnet. Mehr dazu im Ratgeber Heizungsförderung 2026.
Effizienzhaussanierung über KfW 261
Bei einer umfassenden Sanierung wird das Gebäude als Ganzes bilanziert. KfW 261 bietet einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Förderhöhe hängt unter anderem von erreichter Effizienzhaus-Stufe, möglicher EE- oder NH-Klasse und zulässigen Boni ab.
Dieser Weg erfordert eine abgestimmte Planung und die Begleitung durch einen entsprechend gelisteten Energieeffizienz-Experten. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaussanierung sind nicht beliebig nacheinander kombinierbar: Seit Juli 2026 kann eine dreijährige Frist zwischen positiv geprüftem BEG-EM-Verwendungsnachweis und einem neuen BEG-WG-Antrag relevant sein. Der zeitliche Weg sollte deshalb vor der ersten Maßnahme festgelegt werden.
Fachplanung und Baubegleitung
Fachplanung und energetische Baubegleitung können programmspezifisch mit 50 Prozent gefördert werden. Förderfähige Kosten und Höchstbeträge unterscheiden sich nach Programm und Gebäude.
Die Begleitung umfasst je nach Auftrag:
- technische Förderbestätigung,
- Prüfung von Angeboten und Produktdaten,
- Qualitätskontrolle während der Umsetzung,
- Dokumentation von Änderungen,
- Abschlussnachweis und Verwendungsnachweis.
Antrag vor dem Vorhaben richtig vorbereiten
- Sanierungsziel und Förderweg festlegen.
- Fachliche Planung und förderfähige Kosten abgrenzen.
- Technische Bestätigung erstellen lassen.
- Vertrag nur mit der im jeweiligen Programm zulässigen Förderklausel schließen.
- Antrag und programmgerechten Vorhabenbeginn beachten.
- Umsetzung dokumentieren.
- Nachweise fristgerecht einreichen.
Ein Vertrag ist nicht in jedem Programm automatisch schädlich; entscheidend sind Wortlaut, Zeitpunkt und Förderbedingungen. Ein vorbehaltloser Auftrag vor der vorgeschriebenen Antragstellung kann den Zuschuss jedoch gefährden.
Steuerliche Förderung als Alternative
Selbstnutzende Eigentümer können unter den Voraussetzungen des § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen prüfen. Dieselben Kosten dürfen nicht zugleich über BAFA oder KfW gefördert werden. Welche Variante günstiger ist, hängt von Maßnahme, Steuerlast und Förderfähigkeit ab; steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Förderung überschlagen
Unverbindliche Orientierung nach dem Regelstand vom 16.08.2026. Verbindlich bleiben Richtlinien, Portale und Förderbescheide.
Ihre Angaben
KfW 458 gilt für private Eigentümer. Bei mehreren Wohneinheiten verteilt der Rechner Kosten und Höchstbetrag gleichmäßig.
KfW 522: Teilflächen können getrennt erfasst werden.
Die vereinfachte Berechnung gilt für Gebäudehülle und Anlagentechnik mit 15 Prozent Grundförderung.
Die vereinfachte Berechnung gilt für Gebäudehülle und Anlagentechnik mit 15 Prozent Grundförderung.
Sie möchten wissen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt? Ich prüfe Förderweg, Voraussetzungen und sinnvolle Reihenfolge.
Förderrechner separat öffnen. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Förderzusage.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Dämmung?
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Bei einer im iSFP empfohlenen Maßnahme kann ein Bonus von fünf Prozentpunkten hinzukommen, seit Juli 2026 aber nur auf den förderfähigen Betrag oberhalb von 30.000 EUR.
Wie hoch ist die Heizungsförderung?
KfW 458 bietet 30 Prozent Grundförderung. Persönliche und anlagenbezogene Voraussetzungen können weitere Boni auslösen. Die allgemeine Obergrenze beträgt 70 Prozent; bis zu 80 Prozent sind nur für die definierte niedrige Einkommensgruppe möglich.
Ist der iSFP-Bonus dasselbe wie die BAFA-Förderung des iSFP?
Nein. Die BAFA-Beratungsförderung reduziert das Beratungshonorar. Der iSFP-Bonus kann eine spätere, förderfähige Sanierungsmaßnahme erhöhen.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselben Kosten. Eine Maßnahme muss dem gewählten Förder- oder Steuerweg eindeutig zugeordnet werden.
Gilt das GModG bereits?
Am 26. Juli 2026 war es noch nicht verkündet. Die BEG-Förderänderungen gelten dennoch bereits seit dem 21. Juli 2026.
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