Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt, gibt über tausend Euro Eigenanteil aus, ohne vorher zu wissen, was er dafür in die Hand bekommt. Diese Seite löst das auf: Sie zeigt an einem vollständig durchgerechneten Beispielgebäude, wie die beiden Ergebnisdokumente aufgebaut sind, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge stehen und welche Förderung sich daraus ergibt.
Das Beispielgebäude
Das Musterobjekt ist ein freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1968, mit rund 150 Quadratmetern beheizter Wohnfläche auf zwei Vollgeschossen und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Beheizt wird es von einem Öl-Niedertemperaturkessel aus dem Jahr 2004 mit Warmwasserbereitung über einen Speicher. Die Außenwand besteht aus 36,5 Zentimetern Hochlochziegel ohne nachträgliche Dämmung. Die oberste Geschossdecke wurde in den 1990er-Jahren mit rund sechs Zentimetern Mineralwolle belegt. Die Fenster stammen aus einer Renovierung Mitte der 1990er-Jahre und haben Zweischeiben-Isolierverglasung. Die Kellerdecke ist ungedämmt.
Diese Konstellation ist kein Sonderfall, sondern der Regelfall im Bestand der Region: eine bereits einmal angefasste, aber nie systematisch sanierte Hülle mit einem Wärmeerzeuger, der das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht.
| Bauteil | Aufbau im Ist-Zustand | U-Wert (Beispiel) | Zielwert nach Sanierung |
|---|---|---|---|
| Außenwand | 36,5 cm Hochlochziegel, verputzt, ungedämmt | 1,40 W/(m²K) | 0,20 W/(m²K) |
| Oberste Geschossdecke | Holzbalkendecke, ca. 6 cm Mineralwolle | 0,55 W/(m²K) | 0,14 W/(m²K) |
| Kellerdecke | Massivdecke, ungedämmt | 1,20 W/(m²K) | 0,25 W/(m²K) |
| Fenster | Kunststoff, Zweischeiben-Isolierglas, ca. 1995 | 2,70 W/(m²K) | 0,95 W/(m²K) |
| Haustür | Holz-Glas-Konstruktion, Originalzustand | 3,00 W/(m²K) | 1,30 W/(m²K) |
Die Ist-Werte sind typische Werte für die Baualtersklasse. Ob Ihr Gebäude in derselben Größenordnung liegt, können Sie über die U-Wert-Datenbank einschätzen. Im echten Fahrplan stehen an dieser Stelle keine Typwerte, sondern die bei der Ortsbegehung aufgenommenen Konstruktionen.
„Mein Sanierungsfahrplan” Seite für Seite
Das erste der beiden Dokumente ist die Gesamtübersicht. Es beantwortet auf wenigen Seiten die Frage, wo das Gebäude steht und wohin es gehen soll.
Das Deckblatt enthält die Gebäudedaten: Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, beheizte Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, Art des Wärmeerzeugers und das Erstellungsdatum. Dazu die Angaben zum Berater und zur Beratungsförderung. Im Beispielhaus stünde hier: Einfamilienhaus, 1968, 150 m², eine Wohneinheit, Öl-Niedertemperaturkessel 2004.
Der Ist-Zustand zeigt das Gebäude als Ganzes: den ermittelten Primärenergiebedarf, den Endenergiebedarf und die energetische Einstufung auf der Effizienzhaus-Farbskala. Diese Skala ist der Teil, den die meisten Eigentümer zuerst ansehen – ein farbiger Balken von Grün bis Rot mit einer Markierung für den aktuellen Zustand. Das Beispielhaus liegt vor der Sanierung im roten Bereich, deutlich schlechter als der heutige Neubaustandard. Daneben steht die Bauteilübersicht mit den aufgenommenen U-Werten – im Beispiel die Tabelle aus dem vorigen Abschnitt.
Der Maßnahmenpfad ist das Kernstück. Er zeigt die empfohlenen Maßnahmen als zeitliche Abfolge: welche Maßnahme wann sinnvoll ist, welchen Zwischenzustand das Gebäude danach erreicht und wie sich die Einstufung auf der Farbskala mit jedem Schritt verbessert. Wichtig ist hier weniger die einzelne Maßnahme als ihre Position im Pfad. Ein Fahrplan, der die Wärmepumpe vor die Hülle setzt, führt zu einem anderen – meist teureren – Gerät als einer, der die Reihenfolge umdreht.
Die Bilanz vorher und nachher stellt Energiebedarf, Energiekosten und CO₂-Emissionen im Ausgangszustand und nach Umsetzung des vollständigen Pfades gegenüber. Diese Zahlen sind Rechenwerte auf Basis genormter Randbedingungen, keine Prognose Ihrer künftigen Heizkostenabrechnung – das Nutzerverhalten weicht davon regelmäßig ab, nach oben wie nach unten.
„Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen”
Das zweite Dokument ist das Arbeitsdokument. Es enthält für jede Maßnahme aus dem Pfad ein eigenes Blatt, immer nach demselben Muster aufgebaut.
Oben steht die Beschreibung des Bauteils im Ist-Zustand: Aufbau, Fläche, aktueller U-Wert und der Grund, warum die Maßnahme empfohlen wird. Darunter folgt die empfohlene Ausführung – bei der obersten Geschossdecke im Beispiel etwa eine begehbare Aufdopplung mit einer definierten Dämmstoffdicke und Wärmeleitfähigkeitsstufe. Dann der energetische Zielwert, der erreicht werden soll, und zwar getrennt nach dem gesetzlich geforderten Mindeststandard und dem für die Förderung notwendigen, strengeren Wert. Anschließend die geschätzten Kosten, die Fördermöglichkeit mit dem zugehörigen Programm und schließlich die Hinweise zur Reihenfolge: was vorher erledigt sein muss, was gleichzeitig sinnvoll ist, welche Anschlussdetails beachtet werden müssen.
Was der Handwerker daraus liest: den Zielwert und die geforderte Ausführungsqualität. Ein Angebot, das den Zielwert nicht erreicht, ist nicht förderfähig – das lässt sich mit dem Blatt in der Hand vor der Auftragsvergabe klären statt nach der Bauabnahme.
Was Sie daraus lesen: ob eine Maßnahme jetzt ansteht, was sie ungefähr kostet und welchen Zuschuss Sie dafür erwarten können. Sie können einzelne Blätter herausnehmen und Jahre später verwenden, ohne den gesamten Fahrplan neu zu lesen.
Der Maßnahmenpfad im Beispiel
Für das Musterhaus ergibt sich der folgende Pfad. Alle Kosten sind grobe Beispielwerte für ein Gebäude dieser Größe und ausdrücklich keine Preisangabe.
| Schritt | Maßnahme | Wirkung | Kosten (Beispielwert) | Förderfähigkeit |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Oberste Geschossdecke dämmen | U-Wert von 0,55 auf 0,14; geringste Kosten je eingesparter Kilowattstunde | 4.500 EUR | BEG EM, Gebäudehülle |
| 2 | Kellerdecke dämmen | U-Wert von 1,20 auf 0,25; spürbar wärmere Fußböden im Erdgeschoss | 5.500 EUR | BEG EM, Gebäudehülle |
| 3 | Fenster und Haustür erneuern | U-Wert von 2,70 auf 0,95; Voraussetzung für die spätere Fassadendämmung wegen der Anschlussdetails | 18.000 EUR | BEG EM, Gebäudehülle |
| 4 | Außenwand dämmen | U-Wert von 1,40 auf 0,20; größter Einzelposten und größte Wirkung | 42.000 EUR | BEG EM, Gebäudehülle |
| 5 | Heizung erneuern (Wärmepumpe) | Wärmeerzeuger wird auf die reduzierte Heizlast ausgelegt | 32.000 EUR | eigene Systematik, KfW 458 |
Die Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt des Fahrplans, nicht die Liste. Drei Begründungen dazu:
Warum die Geschossdecke zuerst? Sie ist die günstigste Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Einsparung und lässt sich ohne Gerüst und ohne Eingriff in die Fassade umsetzen. Sie verschlechtert nichts und schließt nichts aus.
Warum die Fenster vor die Fassade? Weil die Fensteranschlüsse Teil des Dämmsystems sind. Wer zuerst dämmt und danach die Fenster tauscht, bezahlt die Laibungsdetails zweimal und riskiert Wärmebrücken an der Schnittstelle.
Warum die Heizung zuletzt? Nach den Hüllmaßnahmen sinkt die Heizlast des Beispielhauses erheblich. Eine Wärmepumpe, die vor der Dämmung ausgelegt wird, ist danach zu groß, teurer in der Anschaffung und läuft ungünstiger. Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für die Auslegung erfolgt deshalb sinnvollerweise auf den sanierten Zustand. Wenn der Kessel vorher ausfällt, ändert das die Reihenfolge – auch dieser Fall wird im Fahrplan als Alternative beschrieben.
Was das Beispielhaus an Förderung erhält
Die vier Hüllmaßnahmen summieren sich im Beispiel auf 70.000 EUR. Förderfähig sind bei einer Wohneinheit mit iSFP bis zu 60.000 EUR. Daraus ergibt sich diese Beispielrechnung nach dem seit 21.07.2026 geltenden Rahmen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Investition Gebäudehülle (Schritte 1 bis 4) | 70.000 EUR |
| davon förderfähig bei einer Wohneinheit | 60.000 EUR |
| 15 % Grundförderung auf 60.000 EUR | 9.000 EUR |
| 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb 30.000 EUR | 1.500 EUR |
| Zuschuss für die Hüllmaßnahmen | 10.500 EUR |
| Beratungskosten iSFP | 1.800 EUR |
| BAFA-Zuschuss auf die Beratung, 50 % bis maximal 650 EUR | −650 EUR |
| Eigenanteil für den Fahrplan | 1.150 EUR |
Der Heizungstausch in Schritt 5 läuft über eine eigene Systematik: Für die Heizungsförderung gilt eine Grundförderung von 30 Prozent, und der iSFP-Bonus greift dort ausdrücklich nicht. Die für Ihren Fall relevanten Boni beschreibt die Seite Heizungstausch.
Der Fördervorteil des Fahrplans besteht im Beispiel aus zwei Teilen: den 1.500 EUR iSFP-Bonus und der Verdopplung der förderfähigen Kostenbasis, die ohne Fahrplan nicht in dieser Höhe zur Verfügung steht. Beides zusammen übersteigt den Beratungseigenanteil von 1.150 EUR deutlich – vorausgesetzt, die Maßnahmen werden tatsächlich umgesetzt. Wird nur eine kleine Maßnahme realisiert, kippt diese Rechnung; das ist im Abschnitt „Wann sich der iSFP nicht lohnt” auf der Seite zum Sanierungsfahrplan offen benannt. Eine unverbindliche Überschlagsrechnung für Ihr eigenes Vorhaben liefert der Förderrechner für die energetische Sanierung.
Beispiel-iSFP als PDF
Den vollständigen Beispiel-Fahrplan – beide Dokumente des Musterobjekts – stelle ich auf Anfrage als PDF zur Verfügung. Es gibt dafür keine E-Mail-Pflicht und keinen Newsletter: Eine kurze Nachricht über das Kontaktformular oder ein Anruf genügt, und Sie erhalten die Datei.
Der Grund für diesen Weg statt eines direkten Downloads ist inhaltlich: Das Musterobjekt wird mit jeder Änderung der Förderbedingungen aktualisiert, und ich möchte nicht, dass eine veraltete Fassung monatelang weiterkursiert. Die gezeigten Inhalte auf dieser Seite entsprechen der jeweils aktuellen Fassung.
So bekommen Sie Ihren eigenen Fahrplan
Ihr Fahrplan sieht in der Struktur genauso aus wie dieses Beispiel – mit Ihren Bauteilen, Ihren Verbrauchsdaten und Ihrer Reihenfolge. Wie die Erstellung abläuft, welche Voraussetzungen gelten und was in den beiden Dokumenten steht, beschreibt die Seite individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Was die Beratung insgesamt kostet und wie sich der Eigenanteil zusammensetzt, steht in der vollständigen Kostenübersicht der Energieberatung.
Der Einstieg ist die Erstberatung für 250 EUR; der Betrag wird auf einen Folgeauftrag angerechnet. Ich arbeite von Feuchtwangen aus, überwiegend im Landkreis Ansbach und in der Region Franken.
Erstberatung vereinbaren oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.