entfällt
Heizung
-5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse fallen weg. Einkommen, Familienzuschlag und Herkunft der Wärmepumpe werden wichtiger.
Stand: 14. Juli 2026. Die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Viele Eckpunkte sind veröffentlicht, einzelne Details können sich mit Richtlinien, Merkblättern und Portalumstellungen noch konkretisieren. Für eine verbindliche Entscheidung sollten deshalb immer die aktuellen Angaben von BAFA und KfW geprüft werden.
Die Reform macht die Förderung nicht einfacher, sondern setzt andere Schwerpunkte: weniger pauschale Technikboni, mehr soziale Staffelung, strengere iSFP-Logik und niedrigere Zuschüsse bei Effizienzhaus- und Effizienzgebäude-Sanierungen.
Einzelmaßnahmen
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Heizungstausch bleiben getrennt zu betrachten.
Wohngebäude
Effizienzhaus-Förderung wird schmaler. Die EE-Klasse wird zur Eintrittsbedingung; die Rolle der NH-Klasse ist noch zu prüfen.
Nichtwohngebäude
Eigene Flächenlogik, eigene Deckel und neue Einschränkungen bei Innenbeleuchtung.
entfällt
-5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse fallen weg. Einkommen, Familienzuschlag und Herkunft der Wärmepumpe werden wichtiger.
weniger Zuschuss
-10 Tilgungszuschüsse und kommunale Zuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte. Der separate EE-Bonus entfällt.
neu im Fokus
2027 Besonders ineffiziente Gebäude rücken stärker in die Förderlogik. Die Einstufung muss aber sauber nachgewiesen werden.
enger
>30k Der 5-%-Bonus greift künftig erst für den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 EUR.
Bei der BEG-Reform entscheidet oft der Einzelfall: Gebäudezustand, Einkommen, iSFP, Zeitpunkt und Förderweg. Lassen Sie vor einer Beauftragung prüfen, welche Variante für Ihr Vorhaben tragfähig ist.
Grundstruktur
Die Grundstruktur der BEG bleibt erhalten. Die KfW ist weiterhin die zentrale Stelle für die Heizungsförderung und für Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäude-Sanierungen. Das BAFA bleibt für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung zuständig.
Auch der Ergänzungskredit bleibt bestehen. Die steuerliche Alternative nach § 35c EStG wird durch die Reform nicht grundsätzlich geändert. Sie kann weiterhin interessant sein, wenn ein Zuschuss nicht passt oder wenn ein selbst genutztes Wohngebäude steuerlich günstiger gefördert werden kann. Eine Kombination für dieselben Kosten ist aber ausgeschlossen.
Wohngebäude · BEG EM
Beim Heizungstausch bleibt die Grundförderung von 30 % erhalten. Förderfähig bleiben nach BAFA-Angaben die bislang geförderten Heizungssysteme. Deutlich ändern sich aber die Bonusbausteine.
| Baustein | Neue Logik ab 21.07.2026 |
|---|---|
| Grundförderung | weiterhin 30 % |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag Biomasse | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 %, danach halbjährlich minus 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen |
| Familienzuschlag | 10.000 EUR höhere Einkommensgrenze bei mindestens einem minderjährigen Kind |
| Maximaler Zuschuss | bis 70 %, mit Sozialkomponente bis 80 % |
Zeitachse
Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft deutlich schneller aus als bisher.
Einkommen + Familie
Für Eigentümer mit niedrigerem Einkommen wird die Förderung differenzierter. Statt einer einzigen Einkommensstufe gibt es künftig drei Stufen.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus | Grenze mit minderjährigem Kind |
|---|---|---|
| bis 30.000 EUR | 40 % | faktisch bis 40.000 EUR |
| bis 40.000 EUR | 30 % | faktisch bis 50.000 EUR |
| bis 50.000 EUR | 10 % | faktisch bis 60.000 EUR |
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Grenze um 10.000 EUR. Dadurch kann zum Beispiel die höchste Stufe faktisch bis 40.000 EUR greifen.
Wärmepumpen ab 2027
Für das erste Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Die Förderlogik soll dann danach unterscheiden, wo eine Wärmepumpe gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurde.
| Wärmepumpe | Geplante Förderwirkung ab Q1/2027 |
|---|---|
| innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut | +15 % Wertschöpfungsbonus |
| außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut | Grundförderung sinkt auf 15 % |
Das ist für Angebote ab 2027 ein wichtiger Prüfpunkt. Bei einer Wärmepumpe reicht dann nicht mehr nur die technische Eignung für das Gebäude; auch die Herkunftsdokumentation kann förderrelevant werden.
Förderfähige Kosten
Bei Wohngebäuden startet die KfW mit folgenden Höchstbeträgen.
| Gebäude | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 EUR |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 EUR |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 EUR |
Für die erste Wohneinheit sinkt der Höchstbetrag ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 EUR. Wer einen Heizungstausch ohnehin kurzfristig plant, sollte deshalb die Antragstermine und die Verfügbarkeit belastbarer Angebote genau im Blick behalten.
BAFA · Einzelmaßnahmen
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und bei der Heizungsoptimierung bleibt die BAFA-Zuschusslogik grundsätzlich bestehen. Die wichtigste Änderung betrifft den iSFP-Bonus.
Bisher war der individuelle Sanierungsfahrplan vor allem deshalb attraktiv, weil er bei vielen Einzelmaßnahmen 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung und höhere förderfähige Kosten brachte. Künftig wird der Bonus strenger angewendet: Die 5 % greifen erst für den Teil der förderfähigen Investition, der 30.000 EUR übersteigt.
| Investition | Wirkung des iSFP-Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 EUR | kein zusätzlicher 5-%-Bonus |
| über 30.000 EUR | 5 % nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 EUR |
Der iSFP ist damit nicht wertlos. Er bleibt ein gutes Planungsinstrument, vor allem wenn mehrere Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen. Rein rechnerisch wird er aber bei kleinen Einzelmaßnahmen weniger stark wirken als bisher.
Gerade bei Maßnahmen über 30.000 EUR lohnt sich eine saubere Berechnung: iSFP-Bonus, förderfähige Kosten, Steueralternative und Antragszeitpunkt müssen zusammenpassen.
Gebäude mit schlechter Ausgangslage
Ab 2027 soll bei besonders ineffizienten Gebäuden ein neuer Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) hinzukommen. Relevant wird das vor allem bei Gebäuden mit sehr schlechter energetischer Ausgangslage. Für Eigentümer solcher Gebäude kann die Reform deshalb trotz sinkender Förderquoten Chancen bieten.
Wichtig ist die Prüfung im Einzelfall: Ob ein Gebäude als WPB gilt, hängt nicht vom Bauchgefühl ab, sondern von den jeweils geltenden Kriterien und Nachweisen. Hier sollte vor Antragstellung sauber geprüft werden, welche Einstufung erreichbar ist.
Wohngebäude · BEG WG
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus in Wohngebäuden wird die EE-Klasse ab dem 21.07.2026 nicht mehr als zusätzlicher Bonus behandelt, sondern faktisch zur Voraussetzung für die systemische Förderung. Wie die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) im Detail fortgeführt und nachgewiesen wird, sollte vor Antragstellung anhand der finalen KfW-Unterlagen geprüft werden.
| Änderung | Wirkung |
|---|---|
| Tilgungszuschüsse | pauschal -10 Prozentpunkte |
| Kommunale Zuschüsse | ebenfalls -10 Prozentpunkte |
| EE-Bonus | separater 5-%-Bonus entfällt |
| Förderkredit Wohngebäude | bis 150.000 EUR je Wohneinheit |
| Serielles Sanieren | ausgeweitet; EH 70 EE voraussichtlich ab Ende September 2026 |
Damit wird die Komplettsanierung nicht automatisch unattraktiv. Sie muss aber stärker gerechnet werden: Zinssatz, Tilgungszuschuss, Baukosten, Effizienzstandard und Restwert des Gebäudes gehören gemeinsam betrachtet.
Nichtwohngebäude · BEG NWG
Für Nichtwohngebäude bleibt die Systematik eigenständig. Bei der Heizungsförderung richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Nettoraumfläche.
| Nettoraumfläche | Förderfähige Kosten zum Start |
|---|---|
| bis 150 m² | 28.000 EUR |
| über 150 bis 400 m² | zusätzlich 197 EUR/m² |
| über 400 bis 1.000 m² | zusätzlich 118 EUR/m² |
| über 1.000 m² | zusätzlich 79 EUR/m² |
Auch hier sinken die Beträge ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Je nach Flächenstufe reduziert sich der Höchstbetrag um 750 EUR beziehungsweise um 3, 2 oder 1 EUR je Quadratmeter.
Bei der systemischen Sanierung von Nichtwohngebäuden bleibt der maximale Förderbetrag bei 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Tilgungszuschüsse und kommunalen Zuschüsse sinken analog zu Wohngebäuden um 10 Prozentpunkte. Der EE-Bonus entfällt. Ein Bonus für serielles Sanieren bei Nichtwohngebäuden soll im zweiten Halbjahr 2026 eingeführt werden.
Eine zusätzliche Einschränkung: Für energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden ist nach BAFA-Kurzübersicht keine Förderung mehr vorgesehen.
Beratungsfazit
Die Reform belohnt nicht mehr nur einzelne technische Merkmale. Entscheidender werden der richtige Zeitpunkt, die saubere Reihenfolge und die Frage, ob das Gebäude in eine Bonuslogik passt.
Für Wohngebäude heißt das:
Für Nichtwohngebäude heißt das:
Übergang
Die neuen Bedingungen gelten für Anträge ab dem 21.07.2026. Die Umstellung betrifft nicht nur BAFA-Anträge mit TPB-ID, sondern auch KfW-Anträge mit BzA. Bis zum Stichtag vorbereitete technische Unterlagen müssen deshalb darauf geprüft werden, ob sie noch für einen Antrag nach bisherigen Konditionen verwendet werden können. Ab dem 21.07.2026 sind für neue Förderkonditionen neue beziehungsweise aktualisierte TPB-/BzA-Unterlagen erforderlich.
Wer bereits Angebote, eine technische Projektbeschreibung, eine Bestätigung zum Antrag oder eine Förderstrategie vorbereitet hat, sollte die Umstellung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Entscheidend ist, welche Unterlagen vorliegen, welcher Antrag gestellt werden soll und ob ein alter oder neuer Stand wirtschaftlich besser ist.
FAQ
Die neuen Förderbedingungen gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Vorbereitete Unterlagen aus der Übergangsphase müssen anhand der jeweiligen BAFA- und KfW-Hinweise geprüft werden.
Nein. Die Grundförderung von 30 % bleibt erhalten. Es entfallen aber der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse. Der Klimageschwindigkeitsbonus startet niedriger und sinkt stufenweise.
Ja, aber nicht mehr in jedem Fall aus demselben Grund wie früher. Der iSFP hilft weiterhin bei der Sanierungsstrategie. Der 5-%-Bonus greift künftig jedoch erst für den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb von 30.000 EUR.
Bei Effizienzhaus- und Effizienzgebäude-Sanierungen entfällt der separate 5-%-Bonus für die EE-Klasse. Die EE-Klasse wird nicht mehr extra belohnt, sondern zur Voraussetzung für die systemische Förderung. Die konkrete Rolle der NH-Klasse sollte vor Antragstellung anhand der finalen KfW-Unterlagen geprüft werden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Maßnahme, Gebäudetyp, Einkommen, vorhandene TPB- oder BzA-Unterlagen und der geplante Starttermin müssen zusammen betrachtet werden. Bei knappen Fristen sollte keine Beauftragung erfolgen, bevor die Förderreihenfolge geklärt ist.
Ich prüfe Gebäude, Maßnahme und Antragsweg und begleite die Förderung von der Planung bis zum Verwendungsnachweis.