Sie benötigen einen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung? Beide Ausweisarten gibt es bei mir zum Festpreis: den Verbrauchsausweis für 89 €, den Bedarfsausweis für Einfamilienhäuser bis 150 m² für 399 €. Fertig innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss und Eingang aller Unterlagen; bei Verbrauchern ohne Verlangen nach vorzeitigem Beginn beginnt diese Frist erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Ausgestellt und persönlich geprüft von einem zertifizierten Energieberater (DENA, KfW, BAFA).

Größere Gebäude bekommen kein Preisschild von der Stange: Sie laden Ihre Unterlagen hoch, ich sehe sie mir an und schicke Ihnen ein Angebot.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Einen gültigen Energieausweis brauchen Sie grundsätzlich in diesen Fällen:

  • Verkauf einer Immobilie: Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen
  • Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing einer Wohnung oder eines Hauses
  • Neubau und bestimmte Änderungen am Gebäude, wenn die Voraussetzungen des § 80 Absatz 2 GModG vorliegen – im Neubau ist der Bedarfsausweis Teil der Energieberatung für den Neubau
  • Aushang bei starkem Publikumsverkehr: Bei behördlicher Nutzung besteht die Ausstellungs- und Aushangpflicht für Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr. Ohne behördliche Nutzung gilt die Aushangpflicht oberhalb von 500 m² solcher Fläche, sobald ein Energieausweis vorliegt – ab 01.01.2027 entfallen beide Flächenschwellen

Ausnahmen gelten insbesondere für kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche und für bestimmte Fälle bei Baudenkmälern.

Wer den Ausweis bei Besichtigung nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig Danach brauchen Sie einen neuen, sobald wieder ein gesetzlicher Anlass wie Verkauf oder Neuvermietung besteht.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Für bestehende Wohngebäude bei Verkauf oder Neuvermietung sind das Datum des Bauantrags und die Zahl der Wohneinheiten maßgeblich. Suchen Sie die Zeile, die auf Ihr Gebäude zutrifft.

Ihr Gebäude Wohneinheiten Zulässiger Ausweis Was das für Sie heißt
Bauantrag bis 31.10.1977 Wärmeschutzniveau von 1977 weder bei Fertigstellung erreicht noch später hergestellt bis 4 Bedarfsausweis Der Verbrauchsausweis ist hier gesetzlich ausgeschlossen.
Bauantrag bis 31.10.1977 Wärmeschutzniveau von 1977 bei Fertigstellung erreicht oder durch Sanierung hergestellt bis 4 freie Wahl Der Verbrauchsausweis ist der günstigere Weg.
Bauantrag bis 31.10.1977 ab 5 freie Wahl Der Verbrauchsausweis ist der günstigere Weg.
Bauantrag ab 01.11.1977 alle freie Wahl Der Verbrauchsausweis ist der günstigere Weg.
Neubau alle Bedarfsausweis Er entsteht ohnehin aus dem GEG-Nachweis des Neubaus.

Hintergrund: Ein Bedarfsausweis ist zwingend, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und es das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 weder bei Fertigstellung hatte noch durch spätere Sanierung erreicht hat. Ist auch nur eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, haben Sie bei bestehenden Wohngebäuden die freie Wahl, sofern geeignete Verbrauchsdaten vorliegen. Ausgenommen sind Sonderfälle wie Neubauten und Änderungen nach § 80 Absatz 2 GModG. Sind Sie unsicher, ob Ihr Gebäude als saniert gilt: Rufen Sie an, das klären wir in fünf Minuten.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Energieverbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, aber abhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Für die meisten Bestandsgebäude die richtige Wahl.

Energiebedarfsausweis: Bewertet die energetische Qualität anhand der Bausubstanz und Anlagentechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten und daher aussagekräftiger – und vorgeschrieben für kleine Altbauten mit Bauantrag vor November 1977, die das Wärmeschutzniveau von 1977 weder bei Fertigstellung erreicht haben noch durch spätere Sanierung erreichen.

Der häufigste Fall

Energieverbrauchsausweis

89 €

Festpreis inkl. 19 % USt. – unabhängig von der Gebäudegröße

Für Wohngebäude, bei denen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Kein Ortstermin nötig. Energieausweis aus Franken – außerhalb Frankens nach Prüfung im Einzelfall.

  • Rechtsgültig nach GModG, 10 Jahre gültig
  • Registrierung beim DIBt inklusive
  • Persönliche Prüfung Ihrer Angaben
  • Rückfrage bei unplausiblen Werten statt falschem Ausweis
  • Auf Wunsch 15 Minuten telefonische Erläuterung der Ergebnisse
  • Lieferung innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss und Eingang aller Unterlagen; bei Verbrauchern ohne Verlangen nach vorzeitigem Beginn beginnt diese Frist frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist
Verbrauchsausweis erstellen

Ausgestellt von Christoph Engelhardt persönlich

Aussagekräftiger

Energiebedarfsausweis

399 €

Festpreis inkl. 19 % USt. – Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit bis 150 m² Wohnfläche

Pflicht bei Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als fünf Wohneinheiten, wenn das Gebäude das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erreicht, sowie für Neubauten.

  • Rechtsgültig nach GModG, 10 Jahre gültig
  • Registrierung beim DIBt inklusive
  • Bewertung der Bausubstanz unabhängig vom Heizverhalten
  • Konkrete Modernisierungsempfehlungen
  • Auf Wunsch 15 Minuten telefonische Erläuterung der Ergebnisse
  • Auf Wunsch als Einstieg in den iSFP
Bedarfsausweis erstellen

Größeres Gebäude? Unterlagen einreichen, Angebot erhalten – ab 450 € inkl. 19 % USt.

Alle genannten Preise enthalten 19 % Umsatzsteuer. Für die jeweils beschriebene Onlineleistung fallen keine weiteren Kosten an; gesondert beauftragte Leistungen wie Ortstermine oder Beratung sind nicht enthalten.

Diese Angaben benötigen Sie für den Verbrauchsausweis

Wenn Sie diese Punkte zusammenhaben, ist der Ausweis eine Sache von Minuten. Der Zeitfresser sind erfahrungsgemäß die Heizkostenabrechnungen – die liegen selten am Schreibtisch.

Das Wichtigste zuerst: Sie brauchen die Verbrauchsdaten aus drei zusammenhängenden Jahren, und der Zeitraum darf bei Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen. Fehlt ein Jahr, ist kein Verbrauchsausweis möglich – dann kommt nur der Bedarfsausweis infrage.

Zum Gebäude

  • Adresse und Baujahr
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche in m²
  • Gebäudetyp: freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus
  • Anlass: Verkauf, Vermietung, Modernisierung

Zur Gebäudehülle

  • Wand- und Bodendämmung vorhanden?
  • Wanddicke des Mauerwerks in cm
  • Dachgeschoss: beheizt, unbeheizt, nicht vorhanden
  • Dach- oder Geschossdeckendämmung vorhanden?
  • Keller: beheizt, unbeheizt, nicht vorhanden
  • Fenster: Bauart und Baujahr

Zur Anlagentechnik

  • Heizungstyp, Energieträger und Baujahr
  • Zweite Heizung oder Pufferspeicher vorhanden?
  • Warmwasser: über die Heizung oder separat?
  • Solaranlage vorhanden und wofür genutzt?
  • Lüftung: Fenster, Schacht oder Lüftungsanlage
  • Klimaanlage vorhanden?

Verbrauch und Fotos

  • Heizkostenabrechnungen oder Rechnungen aus drei Jahren
  • Verbrauch je Jahr mit Einheit: kWh, m³, Liter, kg oder Ster
  • Leerstand in Prozent, falls Wohnungen leer standen
  • Foto der Außenansicht des Gebäudes
  • Foto des Typenschilds der Heizung
Lieber erst auf Papier sammeln? Die Erfassungsbögen zum Ausdrucken enthalten alle Felder in derselben Reihenfolge wie das Onlineformular – ideal, um die Angaben in Ruhe am Heizungskeller zusammenzutragen.
Verbrauchsausweis, 6 Seiten Bedarfsausweis, 9 Seiten

So läuft es ab

  1. Angaben zusammenstellen – online im Formular oder auf dem Erfassungsbogen zum Ausdrucken. Für den Verbrauchsausweis rechnen Sie mit 20 bis 30 Minuten, wenn die Heizkostenabrechnungen griffbereit sind; für den Bedarfsausweis mit einer Stunde, sofern keine Bauunterlagen vorliegen. Die Onlinebestellung richtet sich vorrangig an Gebäude in Franken, also in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken; außerhalb entscheide ich nach Prüfung im Einzelfall.
  2. Prüfung durch mich – ich sehe mir Ihre Angaben persönlich an und melde mich, wenn etwas unplausibel wirkt. Ein Zahlendreher in der Verbrauchsangabe fällt so auf, bevor er im Ausweis steht.
  3. Erstellung und Registrierung – Berechnung nach GModG und Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
  4. Übergabe und Erläuterung – Sie erhalten den Ausweis als PDF mit Registriernummer. Auf Wunsch gehe ich die Ergebnisse in 15 Minuten telefonisch mit Ihnen durch.

Warum nicht das billigste Online-Portal?

Der Energieausweis dokumentiert die energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes nach gesetzlichen Vorgaben, und für Ihre Angaben sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Ich prüfe diese Angaben persönlich und kläre Unstimmigkeiten vor der Ausstellung; Sie erreichen mich direkt für Rückfragen.

Bei mir bekommen Sie stattdessen:

  • Einen namentlich bekannten Aussteller. Sie wissen, wer Ihren Ausweis unterschreibt, und erreichen ihn unter derselben Nummer auch in zwei Jahren noch.
  • Zertifizierter Energieberater (DENA, KfW, BAFA) mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG.
  • Eine echte Plausibilitätsprüfung. Ein falsch eingetragener Gasverbrauch in m³ statt kWh verzehnfacht den Kennwert – solche Fehler fange ich vor der Ausstellung ab.
  • Einen Ansprechpartner für das, was danach kommt. Wenn aus dem Ausweis Handlungsbedarf wird, begleite ich Sie von der Förderung bis zur Umsetzung.

Meine Leistung

  • Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Persönliche Erläuterung der Ergebnisse und Empfehlungen zur Verbesserung
  • Bei Bedarf Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für zusätzliche Fördermöglichkeiten

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieausweis? Der Verbrauchsausweis kostet 89 € als Festpreis inkl. 19 % USt., unabhängig von der Gebäudegröße. Der Bedarfsausweis kostet für Einfamilienhäuser mit einer Wohneinheit und höchstens 150 m² Wohnfläche 399 € als Festpreis. Für größere Gebäude wird er individuell kalkuliert und beginnt bei 450 Euro, weil dafür die gesamte Bausubstanz erfasst und berechnet werden muss.

Warum ist der Bedarfsausweis teurer als der Verbrauchsausweis? Beim Verbrauchsausweis rechne ich mit Zahlen, die Sie bereits haben – den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis muss das Gebäude rechnerisch nachgebaut werden: jede Außenwand mit ihrem Aufbau, Dach, Keller, Fenster, Anlagentechnik. Das ist ein Vielfaches an Arbeit und der Grund für den Preisunterschied.

Wie lange dauert die Erstellung? Sie erhalten den Ausweis innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss und Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Bei Verbrauchern ohne Verlangen nach vorzeitigem Beginn beginnt diese Frist frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis? Die Heizkostenabrechnungen oder Brennstoffrechnungen aus drei zusammenhängenden Jahren, die Eckdaten des Gebäudes sowie je ein Foto der Außenansicht und des Heizungstypenschilds. Die vollständige Liste finden Sie oben auf dieser Seite.

Mein Verbrauchszeitraum liegt länger zurück. Geht das trotzdem? Nein. Der Abrechnungszeitraum darf bei Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen und muss 36 zusammenhängende Monate umfassen. Ist das nicht erfüllt, bleibt nur der Bedarfsausweis.

Ich brauche einen Ausweis für eine einzelne Wohnung. Energieausweise sind immer gebäudebezogen. Für eine einzelne Eigentumswohnung wird der Ausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt – bei Eigentümergemeinschaften erhalten Sie ihn in der Regel über die Hausverwaltung.

Was passiert, wenn das Gebäude längere Zeit leer stand? Leerstand wird bei der Berechnung berücksichtigt und rechnerisch ausgeglichen. Ab etwa 30 Prozent Leerstand wird das Ergebnis allerdings unzuverlässig – dann ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl.

Brauche ich einen Ortstermin? Für den Verbrauchsausweis nicht. Er lässt sich vollständig aus Ihren Angaben und Fotos erstellen: Energieausweis aus Franken – für Gebäude außerhalb Frankens nach Prüfung im Einzelfall. Beim Bedarfsausweis hängt es davon ab, ob Planunterlagen vorliegen: Mit Grundriss und Schnitt geht es ohne Termin, ohne Unterlagen müssen die Maße am Gebäude aufgenommen werden – entweder von Ihnen oder, im Raum Ansbach und Feuchtwangen, von mir vor Ort.

Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis? Am besten Grundrisse, Schnitte und eine Wohnflächenberechnung – damit entfällt das Ausmessen fast vollständig. Liegen keine Bauunterlagen vor, nehmen Sie die Maße selbst auf: Wandlängen, Geschosshöhe, Kniestock, Kellerhöhe. Dazu kommen die Angaben zur Anlagentechnik und dieselben Fotos wie beim Verbrauchsausweis.

Kann ich den Energieausweis steuerlich absetzen? Ja, die Kosten können als Werbungskosten (Vermietung) oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Was ist, wenn meine Angaben nicht stimmen? Als Aussteller muss ich Ihre Angaben sorgfältig prüfen und darf Werte, an deren Richtigkeit Zweifel bestehen, nicht verwenden. Genau dafür sind die Pflichtfotos und meine Prüfung da. Fällt mir etwas auf, frage ich nach, bevor der Ausweis entsteht.


Sie benötigen einen Energieausweis oder sind unsicher, welcher der richtige ist? Schreiben Sie mir oder rufen Sie direkt an: +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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