Ein Energieausweis fasst auf fünf Seiten zusammen, wie viel Energie ein Gebäude braucht und womit es beheizt wird. Die meisten Leser schauen zuerst auf die bunte Skala, und das ist nicht falsch: Die wichtigste Zahl im ganzen Dokument ist der Endenergiekennwert, der dort am Pfeil steht und die Effizienzklasse bestimmt. Was diese Zahl aussagt, hängt aber davon ab, wie sie zustande gekommen ist. Genau dafür lohnt sich ein zweiter Blick auf einige unscheinbare Felder.

Übrigens: Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Für Ihren Ausweis ändert das nichts. Ein Energieausweis, der noch nach „GEG“ ausgestellt wurde, bleibt bis zu seinem Ablaufdatum gültig.

Die fünf Stellen, die Sie zuerst ansehen
  1. Ausweisart: Bedarf oder Verbrauch auf Seite 1.
  2. Datum: Ausstellungsdatum und „Gültig bis“.
  3. Ergebnis: Effizienzklasse und Endenergie auf Seite 2 oder 3.
  4. Technik: Energieträger und Baujahr des Wärmeerzeugers auf Seite 1.
  5. Datenquelle: Datenerhebung durch Eigentümer oder Aussteller auf Seite 1.

Wenn ich einen fremden Ausweis in die Hand bekomme, gehe ich genau diese fünf Stellen durch, bevor ich mir die Zahlen im Detail ansehe. Die Ausweisart sagt mir, ob ich eine Berechnung oder einen gemessenen Verbrauch vor mir habe. Das Datum zeigt, nach welchen Regeln gerechnet wurde. Und die Angabe zur Datenerhebung verrät, ob die Werte vom Eigentümer stammen oder vom Aussteller selbst aufgenommen wurden.

Energieausweis-Leser: klicken Sie sich durch einen Beispielausweis

Am schnellsten versteht man einen Energieausweis, wenn man einen vor sich hat. Der folgende Leser bildet das amtliche Muster in vereinfachter Form nach und füllt es mit einem fiktiven Beispiel: einem Einfamilienhaus von 1972 in Feuchtwangen mit Ölheizung. Die Zahlen sind erfunden, aber nach denselben Regeln berechnet wie in einem echten Ausweis. Jedes nummerierte Feld lässt sich anklicken und erklärt, was dort steht, worauf Sie achten sollten und welcher Irrtum dort häufig passiert.

Oben wechseln Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis und blättern mit den Pfeilen durch fünf Seiten. Unter dem Ausweis prüft „Eigene Werte prüfen“ Klasse, Jahresenergie, Kosten und Gültigkeit Ihrer Werte.

Beispiel nach dem amtlichen Muster und Rechtsstand 09/2026. Richtlinien und ausgestellte Energieausweise bleiben verbindlich.

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Welcher Ausweis ist für Ihr Haus zulässig?

Quelle: Muster Energieausweis Wohngebäude, Bekanntmachung vom 01.12.2023. Beispielgebäude fiktiv.

Aufbau: Was auf den fünf Seiten steht

Jeder Energieausweis für Wohngebäude folgt demselben amtlichen Muster mit fünf Seiten. Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterscheiden sich nur darin, welche Ergebnisseite ausgefüllt ist.

Seite Inhalt Worauf Sie achten sollten
1 Gebäude, Heizung, Anlass, Ausweisart, Datenquelle und Aussteller Stimmen Adresse, Ausweisart und Gültigkeit?
2 Berechneter Energiebedarf, Primärenergie, Treibhausgase und Vergleichswerte Diese Seite gehört zum Bedarfsausweis.
3 Erfasster Energieverbrauch, Verbrauchszeiträume, Klimafaktoren und Vergleichswerte Diese Seite gehört zum Verbrauchsausweis.
4 Modernisierungsempfehlungen des Ausstellers Die Hinweise sind nicht verpflichtend.
5 Erläuterungen zu Kennwerten, Flächen und Vergleichswerten Die Definitionen helfen bei unklaren Begriffen.

Seite 1 ist der Steckbrief des Gebäudes: Gebäudetyp, Adresse, Baujahr von Haus und Heizung, Zahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche, Energieträger, Lüftung und der Anlass der Ausstellung. Unten auf der Seite ist angekreuzt, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, und damit auch, ob Sie das Ergebnis auf Seite 2 oder auf Seite 3 finden.

Dass die jeweils andere Ergebnisseite leer bleibt, ist also kein Fehler. Beim Bedarfsausweis darf der Aussteller auf Seite 3 freiwillig zusätzlich Verbrauchswerte eintragen, muss es aber nicht. Ebenso normal ist ein leeres Feld „Anforderungen gemäß GEG“ auf Seite 2: Es wird nur bei Neubauten und bei bestimmten Modernisierungen ausgefüllt, bei einem Bestandsgebäude bleibt es korrekt frei. Käufer fragen mich danach häufig, weil ein leeres Feld auf den ersten Blick nach einem Versäumnis aussieht.

Etwas missverständlich ist inzwischen auch der Block zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Seite 2. Er bezieht sich auf die frühere 65-%-Regel in § 71 GEG, die mit dem GModG weggefallen ist. Heute dokumentiert er nur noch, wie die Heizung zum Zeitpunkt der Ausstellung eingeordnet wurde, und löst keine Pflicht aus. Seite 4 enthält die Modernisierungsempfehlungen, Seite 5 erklärt die Begriffe und die Grenzen der Aussagekraft.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erkennen – und warum die Werte abweichen

Welche Ausweisart vorliegt, sehen Sie am Kreuz auf Seite 1, an der ausgefüllten Ergebnisseite und an deren Überschrift: „Berechneter Energiebedarf“ steht über Seite 2, „Erfasster Energieverbrauch“ über Seite 3. Der Unterschied ist grundlegend, denn die beiden Ausweise beantworten verschiedene Fragen.

Der Bedarfsausweis beschreibt das Gebäude. Der Aussteller berechnet aus Bauteilen und Anlagentechnik, wie viel Energie das Haus unter genormten Bedingungen bräuchte, also mit Standardklima und einer Standardnutzung. Das amtliche Muster weist ausdrücklich darauf hin, dass sich daraus kein Rückschluss auf den tatsächlichen Verbrauch ziehen lässt. Dafür lassen sich zwei Häuser mit Bedarfsausweis gut miteinander vergleichen, weil das Verhalten der Bewohner herausgerechnet ist.

Der Verbrauchsausweis beschreibt dagegen, was in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Der Heizanteil wird mit Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes auf ein durchschnittliches Jahr umgerechnet, damit ein milder oder strenger Winter das Ergebnis nicht verfälscht. Das Verhalten der Bewohner steckt aber weiterhin voll im Wert: Wer sparsam heizt, einzelne Räume kalt lässt oder viel unterwegs ist, erzeugt einen niedrigen Kennwert, ohne dass das Haus besser gedämmt wäre.

Merkmal Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Grundlage Berechnung des Gebäudes Erfasste Verbrauchsdaten
Ergebnisseite Seite 2 Seite 3
Nutzungseinfluss Standardisierte Nutzung Tatsächliche Nutzung wirkt mit
Leerstand Wirkt nicht direkt Kann den Wert verzerren
Gebäudevergleich Eher nutzerunabhängig Nur mit Kontext sinnvoll
Beispielhaus 196 kWh/(m²·a), Klasse F 148 kWh/(m²·a), Klasse E

Im Beispielhaus liegen beide Werte eine ganze Klasse auseinander, obwohl es sich um dasselbe Gebäude handelt. Das ist typisch für unsanierte Häuser: Ihre Bewohner heizen meist deutlich sparsamer, als es die Norm unterstellt, weil hohe Heizkosten zu Zurückhaltung erziehen. Fachleute sprechen vom Prebound-Effekt. Der umgekehrte Fall kommt ebenfalls vor. Stand ein Einfamilienhaus zeitweise leer oder wurde nur teilweise beheizt, fällt der Verbrauchswert zu günstig aus.

Wenn Sie als Käufer einen Verbrauchsausweis vor sich haben, fragen Sie deshalb nach, wie viele Personen im Haus gewohnt haben und ob es Leerstand gab. Und vergleichen Sie zwei Häuser möglichst nur anhand derselben Ausweisart. Wie die Bauteile eines bestimmten Baualters typischerweise dastehen, zeigt die U-Wert-Datenbank. Welcher Ausweis für Ihr Haus überhaupt zulässig ist, klärt die Entscheidungshilfe zum Energieausweis.

Die Skala: Effizienzklassen A+ bis H mit den gesetzlichen Grenzwerten (Stand 2026/2027)

Die Effizienzklasse ergibt sich allein aus dem Endenergiekennwert, also aus dem Endenergiebedarf beim Bedarfsausweis oder dem Endenergieverbrauch beim Verbrauchsausweis. Die Primärenergie spielt für die Klasse keine Rolle. Das Gesetz legt die Grenzen in Anlage 10 fest:

Klasse Endenergie in kWh/(m²·a)
A+ bis einschließlich 30
A bis einschließlich 50
B bis einschließlich 75
C bis einschließlich 100
D bis einschließlich 130
E bis einschließlich 160
F bis einschließlich 200
G bis einschließlich 250
H über 250
Farbskala des Energieausweises mit den gesetzlichen Klassengrenzen 30, 50, 75, 100, 130, 160, 200 und 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr sowie den Vergleichswerten vom Effizienzhaus 40 bis zum unsanierten Einfamilienhaus.
Gesetzliche Klassengrenzen und ungefähre Vergleichswerte. Quelle: Anlage 10 GModG und amtliches Muster, Stand 09/2026.

Auf zwei Details kommt es an. Erstens gelten die Grenzen „bis einschließlich“: Ein Haus mit genau 30 kWh/(m²·a) ist noch A+, eines mit 30,1 schon A. Viele Übersichten im Netz schreiben „unter 30“, das ist an der Grenze falsch. Zweitens passt die Beschriftung der Skala im amtlichen Muster nicht zu den Klassengrenzen. Die Zahlen darüber laufen gleichmäßig in 25er-Schritten, die Klassen wechseln aber bei 30, 50, 75, 100, 130 und so weiter. Ein Pfeil bei 125 sieht deshalb aus, als stünde er zwischen zwei Klassen, liegt aber eindeutig in D.

Ob eine Klasse gut oder schlecht ist, lässt sich am besten an den Vergleichswerten ablesen, die das amtliche Muster unter die Skala druckt. Ein energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus liegt dort bei ca. 90 und damit in Klasse C. Der Durchschnitt des Wohngebäudebestands liegt bei ca. 140, also in E. Ein Einfamilienhaus, das nie wesentlich modernisiert wurde, landet bei ca. 230 in Klasse G. Am oberen Ende stehen der Einfamilienhaus-Neubau mit ca. 60, der Mehrfamilienhaus-Neubau mit ca. 45 und das Effizienzhaus 40 mit ca. 30; ein nicht modernisiertes Mehrfamilienhaus liegt bei ca. 185.

Das Muster nennt diese Werte selbst nur grobe Anhaltspunkte, und so sollten Sie sie auch lesen. Größe und Form des Hauses spielen ebenso hinein wie die Heizung. Bei einem Anschluss an ein Wärmenetz ist laut Muster normalerweise ein um 15 bis 30 % geringerer Verbrauch zu erwarten als bei einem Heizkessel, weil die Umwandlungsverluste nicht im Haus anfallen. Mit dem Baujahr allein haben die Kategorien nichts zu tun, entscheidend ist der Zustand von Hülle und Heizung.

Eine gesetzliche Sanierungspflicht folgt für Wohngebäude aus keiner Klasse, auch nicht aus G oder H. Praktisch kann die Klasse trotzdem Geld wert sein: Das KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“ fördert den Kauf von Häusern der Klassen F, G und H.

Ab 2027 bekommen auch Nichtwohngebäude Effizienzklassen, allerdings auf einer eigenen Skala von A bis G, die anders berechnet wird. Die oft gelesene Behauptung, ab 2027 gelte „A bis G für alle“, ist falsch: Wohngebäude behalten A+ bis H. Mehr dazu lesen Sie beim Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Endenergie, Primärenergie, CO2: die drei Kennwerte

Auf Seite 2 oder 3 stehen drei Kennwerte, die leicht verwechselt werden. Die Endenergie ist die Energiemenge, die am Haus ankommt und die Sie bezahlen: Heizöl, Gas, Holz oder Strom. Sie enthält bereits die Verluste von Heizung und Warmwasserbereitung und entspricht damit ungefähr dem, was Sie einkaufen. Die Primärenergie rechnet zusätzlich ein, was vorher bei Förderung, Umwandlung und Transport des Energieträgers anfällt. Dazu wird die Endenergie mit einem Primärenergiefaktor multipliziert. Die Treibhausgasemissionen schließlich geben in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr an, wie klimaschädlich der Betrieb des Hauses ist.

Beide Faktoren legt das Gesetz je Energieträger fest, und zum 01.01.2027 ändern sich einige davon deutlich:

Energieträger Primärenergiefaktor heute ab 01.01.2027 CO₂ heute in g/kWh ab 01.01.2027
Heizöl 1,1 1,1 310 310
Erdgas 1,1 1,1 240 240
Flüssiggas 1,1 1,1 270 270
Holz oder feste Biomasse 0,2 0,7 20 20
Biogas 1,1 0,7 140 80
Netzstrom 1,8 1,5 560 100
Gebäudenaher Strom 0,0 0,0 0 0
Umweltwärme oder Solarthermie 0,0 0,0 0 0
Fernwärme nach Verfahren 0,7 nach Netz nach Netz oder Anlage 9
Drei Beispielhäuser: Gasheizung Klasse D mit 132 kWh Primärenergie, Wärmepumpe Klasse A mit 72 kWh heute und 60 kWh ab 2027, Pelletheizung Klasse D mit 26 kWh heute und 91 kWh ab 2027.
Vereinfachte Beispiele ohne Hilfsstrom. Quelle: Anlagen 4 und 9 GModG sowie BGBl. 2026 I Nr. 226, Stand 09/2026.

Was das bedeutet, zeigen drei vereinfachte Beispiele, bei denen ich den Hilfsstrom für Pumpen und Regelung weggelassen habe. Ein Haus mit Gasheizung und 120 kWh/(m²·a) Endenergie liegt in Klasse D; mit dem Faktor 1,1 ergeben sich 132 kWh Primärenergie und 28,8 kg CO₂, heute wie ab 2027. Ein Haus mit Wärmepumpe braucht nur 40 kWh Strom und liegt damit in Klasse A. Seine Primärenergie sinkt durch den neuen Stromfaktor von 72 auf 60, die Emissionen fallen von 22,4 auf 4,0 kg, weil der Strommix inzwischen deutlich sauberer bewertet wird.

Das dritte Beispiel zeigt die Gegenrichtung. Ein Pelletkessel mit 130 kWh Endenergie liegt ebenso wie die Gasheizung in Klasse D. Seine Primärenergie steigt aber von 26 auf 91, weil Holz ab 2027 mit 0,7 statt 0,2 bewertet wird. Am Haus hat sich nichts geändert, trotzdem zeigt ein neuer Ausweis einen dreieinhalbmal so hohen Primärenergiewert. Die Klasse bleibt in allen drei Fällen gleich, weil sie nur an der Endenergie hängt. Das gilt, solange sich die Endenergie selbst nicht ändert; beim Verbrauchsausweis ist das ab 2027 nicht mehr sicher, wie der Abschnitt zu den Immobilienanzeigen zeigt.

Für die Praxis heißt das: Wenn Sie wissen wollen, was das Heizen kostet, schauen Sie auf die Endenergie. Die Klasse richtet sich ebenfalls danach. Die Primärenergie brauchen Sie vor allem für gesetzliche Anforderungen an Neubauten und für einzelne Förderbewertungen. Vergleichen Sie Primärenergie- und CO₂-Werte zweier Ausweise nur, wenn beide vor oder beide nach dem 01.01.2027 ausgestellt wurden. Ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus sinnvoll läuft, entscheidet übrigens nicht der Ausweis, sondern eine technische Prüfung, wie sie im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau beschrieben ist.

kWh pro m² – aber welche Quadratmeter?

Alle Kennwerte im Energieausweis beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche AN, nicht auf die Wohnfläche. Die Gebäudenutzfläche wird aus dem beheizten Gebäudevolumen berechnet und schließt deshalb auch Treppenhaus, Flure und einen beheizten Keller ein. Sie ist fast immer größer als die Wohnfläche. Beim Verbrauchsausweis darf der Aussteller sie pauschal aus der Wohnfläche ableiten: mit dem Faktor 1,35 bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen und beheiztem Keller, sonst mit 1,2. Ob so gerechnet wurde, zeigt ein Kästchen neben der Flächenangabe auf Seite 1.

Rechenbeispiel: 140 Quadratmeter Wohnfläche entsprechen 189 Quadratmetern Gebäudenutzfläche; bei 148 kWh pro Quadratmeter ergibt das 27.918 statt 20.680 Kilowattstunden im Jahr.
Die richtige Bezugsfläche verändert die hochgerechnete Jahresenergie. Quelle: § 82 Absatz 2 GModG, Stand 09/2026.

Warum das wichtig ist, sehen Sie, sobald Sie aus dem Kennwert den Jahresverbrauch zurückrechnen. Das Beispielhaus hat 140 m² Wohnfläche und einen beheizten Keller, also 189 m² Gebäudenutzfläche. Mit dem Kennwert von 148 kWh/(m²·a) ergeben sich 27.972 kWh im Jahr (mit dem ungerundeten Wert 147,7 genau 27.918 kWh). Wer stattdessen mit der Wohnfläche rechnet, kommt auf 20.720 kWh und unterschätzt den Verbrauch um rund ein Viertel. Diesen Fehler machen auch manche Ratgeberseiten im Netz.

Für eine grobe Kostenschätzung multiplizieren Sie deshalb den Kennwert mit der Gebäudenutzfläche und Ihrem Energiepreis. Im Energieausweis-Leser oben können Sie dafür Ihren eigenen Tarif eintragen. Beim Verbrauchsausweis ist der Kennwert bereits witterungsbereinigt, im Beispiel mit den Klimafaktoren 1,10, 1,10 und 1,02 für Feuchtwangen. Ihre tatsächliche Rechnung schwankt dagegen mit dem Winter und mit Ihrem Heizverhalten. Wie Sie dort ansetzen können, beschreibt der Ratgeber Heizkosten senken.

Ab 2027 heißt die Bezugsgröße in neuen Ausweisen „Nutzfläche“. Gemeint ist dann die beheizte oder gekühlte Nettoraumfläche nach DIN 277. Auf sie beziehen sich die Kennwerte im Ausweis und die Zahl in der Immobilienanzeige (§§ 85 und 87 GModG in der Fassung ab 01.01.2027). Die Effizienzklasse wird dagegen vorerst weiter mit der bisherigen, aus dem Volumen berechneten Gebäudenutzfläche gebildet; die Gesetzesbegründung will so die Klassen unverändert lassen, bis Anlage 10 angepasst ist. Weil die Nettoraumfläche meist gut 10 % kleiner ist, passen Kennwert und Klasse dann nicht mehr ohne Weiteres zusammen. Ein Beispiel: 22.080 kWh im Jahr geteilt durch 184 m² Gebäudenutzfläche ergeben 120 kWh/(m²·a) und Klasse D. Geteilt durch 163 m² Nettoraumfläche sind es 135 kWh/(m²·a). Im neuen Ausweis kann also 135 neben Klasse D stehen, obwohl 135 auf der Skala in E läge. Beim Verbrauchsausweis bleibt die Pauschale erhalten: Ist die Nutzfläche unbekannt, darf sie weiter mit dem 1,35-Fachen beziehungsweise 1,2-Fachen der Wohnfläche angesetzt werden.

Seite 3 im Detail: die Verbrauchstabelle

Beim Verbrauchsausweis lässt sich der Kennwert anhand der Tabelle auf Seite 3 Schritt für Schritt nachvollziehen. Für das Beispielhaus sieht sie so aus:

Zeitraum Heizöl Verbrauch Warmwasser Heizung Klimafaktor Heizung bereinigt
2023 2.650 l 26.500 kWh 4.480 kWh 22.020 kWh 1,10 24.222 kWh
2024 2.550 l 25.500 kWh 4.480 kWh 21.020 kWh 1,10 23.122 kWh
2025 2.700 l 27.000 kWh 4.480 kWh 22.520 kWh 1,02 22.970 kWh

Die Zeiträume müssen zusammen mindestens 36 Monate lückenlos abdecken, und das Ende der jüngsten Abrechnung darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Der eingekaufte Brennstoff wird mit seinem Heizwert in Kilowattstunden umgerechnet, bei Heizöl EL mit 10,0 kWh je Liter. Hier lohnt ein Plausibilitätscheck: Passen Liter und Kilowattstunden in der Größenordnung zusammen? Bei Gas passiert es immer wieder, dass Kubikmeter als Kilowattstunden eingetragen werden, und dann ist der Kennwert um den Faktor zehn falsch.

Anschließend wird der Warmwasseranteil abgezogen. Ist er nicht gemessen, setzt der Aussteller pauschal 32 kWh je Quadratmeter Wohnfläche an, im Beispiel also 4.480 kWh im Jahr. Nur der verbleibende Heizanteil wird mit dem Klimafaktor des Deutschen Wetterdienstes für die Postleitzahl multipliziert, denn das Wetter beeinflusst die Raumheizung, nicht das Duschwasser. Gibt es Zusatzzeilen für Leerstand oder Pauschalen, sollten Sie nachfragen, was dahintersteckt. Sie erklären oft, warum ein Jahr aus der Reihe fällt.

Ab 2027 ändern sich diese Regeln spürbar. Brennstoffe werden dann mit dem Brennwert statt dem Heizwert umgerechnet, der laut dena-Leitfaden Energieausweis etwa 10 % höher liegt; bei Erdgas beträgt das Verhältnis etwa 1,11. Die Pauschale für dezentrale Warmwasserbereitung sinkt von 20 auf 16 kWh/(m²·a), und das Nutzerverhalten wird zusätzlich auf Standardbedingungen normalisiert. Ein Verbrauchsausweis von 2025 und einer von 2027 für dasselbe Haus lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.

Seite 4: Modernisierungsempfehlungen richtig einordnen

Auf Seite 4 notiert der Aussteller, welche Verbesserungen er für sinnvoll hält, im Beispiel etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke, eine neue Heizung, die Dämmung der Außenwand und neue Fenster. Zu jeder Maßnahme ist angegeben, ob sie sich als Einzelmaßnahme lohnt oder nur im Zusammenhang mit einer größeren Modernisierung. Angaben zur Amortisation oder zu den Kosten je eingesparter Kilowattstunde sind freiwillig und fehlen deshalb oft.

Wichtig zu wissen: Diese Empfehlungen sind keine Auflage. Das amtliche Muster bezeichnet sie selbst als kurz gefasste Hinweise, die nur der Information dienen und keine Energieberatung ersetzen. Ab 2027 werden sie ausführlicher und enthalten dann unter anderem eine Einsparschätzung, eine Einschätzung der Restlebensdauer der Heizung und die Angabe, ob die Heizkörper für niedrige Vorlauftemperaturen geeignet sind. Gerade Letzteres ist nützlich, wenn Sie über eine Wärmepumpe nachdenken.

Wer ernsthaft sanieren will, braucht mehr als diese Stichpunkte. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge, schätzt Kosten und Einsparungen ab und zeigt, welche Förderung möglich ist; wie das aussieht, zeigt ein Beispiel eines Sanierungsfahrplans. Wenn ich Empfehlungen aus einem Ausweis bewerte, trenne ich zuerst das, was sich schnell und für sich allein lohnt, von den großen Entscheidungen, die zusammenhängen. Wer etwa die Fenster tauscht, bevor die Fassade gedämmt wird, zahlt später oft doppelt.

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Echtheit, Gültigkeit und Aussteller prüfen

Jeder Energieausweis trägt eine Registriernummer, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vergibt. Sie besteht aus dem Kürzel des Bundeslands, dem Ausstellungsjahr und einer neunstelligen Nummer, etwa „NW-2017-992479785“ in einem veröffentlichten Musterausweis. Fehlt die Nummer, ist das ein Grund nachzufragen.

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung; das Ablaufdatum steht unter „Gültig bis“ auf Seite 1. Ein heute gültiger Ausweis wurde also frühestens Ende September 2016 ausgestellt. Ältere Ausweise sind abgelaufen, auch wenn sie noch im Exposé stehen. Das gilt erst recht für Ausweise mit Bezug auf die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) oder für solche vor dem 01.05.2014, die noch gar keine Effizienzklasse enthielten. Die Bezeichnung „GEG“ im Kopf eines aktuellen Ausweises ist dagegen unproblematisch.

Vergleichen Sie außerdem Adresse und Gebäudetyp mit dem Exposé. Ist ein Gebäudeteil eingetragen, etwa bei einem Haus mit Laden im Erdgeschoss, muss klar sein, welcher Teil gemeint ist. Der Ausweis gilt grundsätzlich für das ganze Gebäude; eine einzelne Eigentumswohnung hat keinen eigenen. Auf Seite 1 müssen außerdem Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers sowie Datum und Unterschrift stehen.

Das Feld „Datenerhebung“ zeigt schließlich, wer die Werte beigesteuert hat. Stammen sie vom Eigentümer, ist der Aussteller verpflichtet, sie auf Plausibilität zu prüfen. Wie gründlich das geschieht, sieht man dem Ausweis nicht an. Bei einem auffällig guten Verbrauchswert lohnt deshalb die Frage nach den Abrechnungen.

Energiewerte in Immobilienanzeigen lesen – und die neue Falle ab 2027

Wer ein Haus verkauft oder vermietet, muss schon in der Anzeige einige Werte aus dem Energieausweis nennen. Bis Ende 2026 sind das Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Für Ausweise, die ab dem 01.01.2027 ausgestellt werden, ändert sich die Liste: Statt der Endenergie steht dann der Primärenergiebedarf in der Anzeige, und das Ausstellungsdatum kommt hinzu.

Zwei Immobilienanzeigen für dasselbe Haus mit Gasheizung: bis 2026 Endenergie 120 kWh und Klasse D, ab 2027 wegen Brennwert Endenergie 133 kWh und Klasse E, in der Anzeige 147 kWh Primärenergie.
Gleicher Gasverbrauch, neuer Ausweis: Brennwert und Primärenergie heben die Anzeigenzahl von 120 auf 147. Quelle: §§ 82, 87 und 112 GModG in der Fassung ab 2027, dena-Leitfaden Energieausweis, Stand 09/2026.

Daraus entsteht eine neue Lesefalle. Nehmen Sie das Gashaus aus dem Beispiel mit einem Verbrauchsausweis, 120 kWh Endenergie und Klasse D. Eine Anzeige mit dem bisherigen Ausweis nennt „120 kWh, Klasse D“. Wird für denselben Gasverbrauch ab 2027 ein neuer Ausweis ausgestellt, rechnet der Aussteller das Gas mit dem Brennwert statt dem Heizwert um. Die Endenergie steigt dadurch auf 120 × 1,11 = 133 kWh, und das Haus landet in Klasse E, obwohl sich am Gebäude nichts geändert hat. In der Anzeige steht dann die Primärenergie: „147 kWh Primärenergie, Klasse E“. Aus 120 wird also 147, und die Klasse fällt um eine Stufe. Ermittelt der Aussteller die Nettoraumfläche, statt sie pauschal aus der Wohnfläche abzuleiten, fällt die Zahl meist noch gut 10 % höher aus. Die Klasse beruht weiterhin auf der Endenergie, nie auf der Primärenergie. Beim Wärmepumpenhaus ändert der Brennwert nichts, weil Strom keinen Brennwert hat; aus „40 kWh, Klasse A“ wird dort „60 kWh Primärenergie, Klasse A“.

Ausweise, die vor 2027 ausgestellt wurden, behalten ihre bisherigen Anzeigeangaben bis zum Ablauf. In den nächsten Jahren werden Sie also beide Varianten nebeneinander sehen. Achten Sie deshalb beim Vergleich von Anzeigen auf die Bezeichnung des Kennwerts und das Ausstellungsdatum, und stützen Sie sich vor allem auf die Effizienzklasse.

Was sich ab 2027 am Energieausweis ändert {#2027}

Zum 01.01.2027 setzt Deutschland die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 um, und der Energieausweis ändert sich an vielen Stellen gleichzeitig. Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Die neuen Regeln betreffen nur Ausweise, die ab dann ausgestellt werden:

Heute Ab 2027 bei neuen Ausweisen
Papier ist üblich Digital und maschinenlesbar, Papier auf Verlangen
Kennwerte vor allem je m² Zusätzlich absolute Werte in MWh
Verbrauch über mindestens 36 Monate Jährliche Erfassung über zwei Jahre
Brennstoffe mit Heizwert Brennstoffe mit Brennwert (Verbrauchsausweis)
Kennwerte je m² Gebäudenutzfläche Kennwerte je m² Nettoraumfläche, Klasse vorerst weiter nach Gebäudenutzfläche
Tatsächliche Nutzung wirkt stark mit Zusätzliche Normalisierung des Nutzerverhaltens
Bisherige Faktoren Neue Primärenergie- und Emissionsfaktoren
Nichtwohngebäude ohne Klasse Nichtwohngebäude mit A bis G
Wohngebäude A+ bis H Wohngebäude behalten A+ bis H

Neu auf dem Ausweis sind außerdem der Anteil erneuerbarer Energie am Standort, die Nutzenergie, die Angabe, ob das Gebäude auf externe Signale reagieren kann, etwa auf variable Stromtarife, und ob die Wärmeverteilung für niedrige Temperaturen geeignet ist. Bei Neubauten über 1.000 m² kommen ab 2028 die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus hinzu, ab 2030 bei allen Neubauten. Verbrauchsausweise gibt es dann nur noch für Gebäude, die ausschließlich dem Wohnen dienen; die Normalisierung des Nutzerverhaltens folgt der DIN/TS 18599-10:2025-10.

Die neuen amtlichen Muster nach dem GModG sind noch nicht veröffentlicht. Bis dahin werden Ausweise weiter nach den Mustern zum GEG 2024 ausgestellt, auf denen auch der Leser oben beruht. Welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist, klärt die Entscheidungshilfe zum Energieausweis. Alle übrigen Neuerungen des Gesetzes finden Sie auf der Seite Neuerungen im GModG.

Häufige Fragen (FAQ)

Welcher Wert im Energieausweis ist der wichtigste?

Der Endenergiekennwert, also der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a). Er bestimmt die Effizienzklasse und ist die Grundlage, um die Heizkosten grob abzuschätzen.

Ist Energieeffizienzklasse C gut oder schlecht?

Klasse C ist gut. Sie reicht bis einschließlich 100 kWh/(m²·a), und das amtliche Muster ordnet ein energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus bei ca. 90 ein. Der Durchschnitt des Wohngebäudebestands liegt bei ca. 140 in Klasse E.

Was bedeutet Klasse E, F oder H beim Haus?

Klasse E reicht bis einschließlich 160, F bis 200 kWh/(m²·a); H steht für mehr als 250. E entspricht etwa dem Durchschnitt aller Wohngebäude, F bis H zeigen deutlichen Sanierungsbedarf. Die Klasse beschreibt den Energiekennwert, nicht das Baujahr.

Richtet sich die Klasse nach Endenergie oder Primärenergie?

Nach der Endenergie, und zwar ausschließlich. Primärenergie, Energieträger und CO₂-Wert haben keinen Einfluss auf die Klasse.

Warum ist der Bedarfsausweis schlechter als der Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis rechnet mit einer genormten Nutzung. Bewohner unsanierter Häuser heizen meist sparsamer als angenommen, und Leerstand senkt den gemessenen Verbrauch zusätzlich. Deshalb liegt der Bedarf bei älteren Häusern oft über dem Verbrauch.

Wie berechne ich aus dem Energieausweis meine Heizkosten?

Multiplizieren Sie den Endenergiekennwert mit der Gebäudenutzfläche AN und Ihrem Energiepreis je kWh; bei Ausweisen ab 2027 mit der dort angegebenen Nutzfläche. Rechnen Sie nicht mit der Wohnfläche, sonst fällt das Ergebnis um rund ein Sechstel bis ein Viertel zu niedrig aus.

Warum ist die Gebäudenutzfläche größer als meine Wohnfläche?

Die Gebäudenutzfläche wird aus dem beheizten Gebäudevolumen berechnet. Sie erfasst damit auch Treppenhaus, Flure und einen beheizten Keller und fällt deshalb meist größer aus als die Wohnfläche.

Gilt ab 2027 eine neue Skala A bis G?

Nur für Nichtwohngebäude, die ab 2027 erstmals Klassen von A bis G erhalten. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H.

Kann ich zwei Energieausweise direkt vergleichen?

Nur mit Vorsicht. Vergleichbar sind zwei Ausweise derselben Art, die beide vor oder beide nach dem 01.01.2027 ausgestellt wurden. Auch Energieträger, Leerstand und die Art der Flächenermittlung sollten Sie im Blick behalten.

Wie erkenne ich, ob ein Energieausweis echt und gültig ist?

Prüfen Sie Registriernummer, Aussteller mit Berufsbezeichnung, Ausstellungsdatum und „Gültig bis“. Der Ausweis gilt zehn Jahre und muss zu Adresse und Gebäude im Exposé passen.

Muss ich die Modernisierungsempfehlungen umsetzen?

Nein. Die Empfehlungen auf Seite 4 dienen nur der Information und ersetzen weder eine Energieberatung noch eine Sanierungsplanung.

Was bedeutet der CO2-Wert im Energieausweis?

Er gibt die Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb des Hauses in kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr an. Er hängt vom Energieträger und dessen gesetzlichem Emissionsfaktor ab und ändert sich ab 2027 vor allem bei Strom deutlich.


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Sie überlegen, ein Haus mit Klasse F oder G zu kaufen, und wollen wissen, was eine Sanierung kosten würde und welche Förderung möglich ist? Dann sehe ich mir das Gebäude mit Ihnen an. Die Erstberatung kostet 250 EUR und wird auf einen Folgeauftrag angerechnet.

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Technische Hinweise und Quellen
Rechtsstand: 26.09.2026. Verwendet wurden §§ 79–87 sowie Anlagen 4, 9 und 10 GModG. Hinzu kommen BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2, die Gesetzesbegründung BT-Drs. 21/6278 und das amtliche Wohngebäudemuster vom 01.12.2023. Verbrauchsdaten folgen dem dena-Leitfaden Energieausweis Teil 3. Klimafaktoren stammen aus DWD Open Data für PLZ 91555. Alle Beispielgebäude sind fiktiv. Dieser Beitrag bietet eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.

Autor: Christoph Engelhardt, Energieberater in Feuchtwangen.

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Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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