Die gesetzliche Grundlage dieser Seite ist entfallen.
Die Informationspflicht für Verwalter nach § 71n GEG 2024 wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zum 29. Juli 2026 ersatzlos gestrichen -- zusammen mit den übrigen §§ 71b bis 71p. Eine gesetzliche Pflicht zur Datenerhebung besteht für Hausverwaltungen nicht mehr.

Die Vorlagen bleiben trotzdem online: Die abgefragten Daten sind genau die, die eine WEG für jede Entscheidung über Heizungstausch, Sanierungsfahrplan oder Förderantrag ohnehin braucht. Aus einer Pflichtaufgabe ist eine freiwillige, aber weiterhin sinnvolle Vorbereitung geworden.

Bis zum 28. Juli 2026 galt eine wenig beachtete Pflicht aus dem GEG 2024, geregelt in § 71n:

Danach mussten Verwalter einer WEG mit einem Gebäude, das wenigstens eine Etagenheizung hat, bis zum 31.12.2024 Informationen von unterschiedlichen Stellen einholen, zusammenfassen und den Wohnungseigentümern zur Verfügung stellen. Der Wortlaut der damaligen Vorschrift ist im Archiv des GEG 2024 dokumentiert.

Die dafür erstellten Vorlagen können Sie weiterhin nutzen – als Arbeitshilfe für die Bestandsaufnahme vor einer Heizungs- oder Sanierungsentscheidung.

Falls Sie Hilfe bei der Umsetzung der neuen Pflichten sowie der Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung benötigen, freue ich mich auf Ihre E-Mail (info@eb-franken.de) oder Ihren Anruf (+49 156 78895948).

Vorlagen

Anschreiben an Eigentümer der WEG für die Datenerhebung

Nutzen Sie diese Vorlage, um die Eigentümer Ihrer WEG über die Datenerhebung zu informieren und ihnen dabei ein Formular für die Erfassung der Daten bereitzustellen.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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