Stand: 09.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung von Energieausweisen, die über die Website eb-franken.de zwischen
Christoph Engelhardt Fritz-Präg-Weg 2 91555 Feuchtwangen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE231711902 E-Mail: info@eb-franken.de Telefon: +49 156 78 89 59 48
– nachfolgend “Anbieter” – und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erstellt Energieausweise für Gebäude nach den Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Angeboten werden der Energieverbrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis.
(2) Die Leistung umfasst die sorgfältige Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Angaben und Unterlagen, die Berechnung der Kennwerte nach den Vorgaben des GModG, die Ausstellung des Energieausweises sowie die Beantragung der Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach § 98 GModG. Der Energieausweis wird als PDF-Datei per E-Mail übermittelt. Enthalten ist außerdem auf Wunsch des Kunden eine telefonische Erläuterung der Ergebnisse und der im Energieausweis enthaltenen Modernisierungsempfehlungen von bis zu 15 Minuten. Der Kunde kann sie auch nach Erhalt des Energieausweises anfordern; eine vereinbarte Erläuterung gehört zur vollständigen Vertragserfüllung.
(3) Beim Energieverbrauchsausweis beruht die Berechnung auf den vom Kunden mitgeteilten Verbrauchsdaten von mindestens 36 zusammenhängenden Monaten einschließlich der Witterungsbereinigung und der rechnerischen Berücksichtigung von Leerständen nach § 82 GModG. Beim Energiebedarfsausweis beruht die Berechnung auf den vom Kunden mitgeteilten Angaben zu Gebäudegeometrie, Bauteilaufbauten und Anlagentechnik sowie auf den vom Kunden übermittelten Unterlagen, insbesondere Grundrissen, Schnitten und Flächenberechnungen.
(4) Der Anbieter ist zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 GModG berechtigt.
(5) Nicht Vertragsgegenstand sind eine Gebäudebegehung, ein Aufmaß vor Ort, eine über die Erläuterung nach Absatz 2 hinausgehende energetische Beratung, ein individueller Sanierungsfahrplan oder die Begleitung von Förderanträgen. Diese Leistungen können gesondert beauftragt werden.
(6) Der Energieausweis wird nach § 79 Absatz 2 GModG für ein Gebäude ausgestellt. Für einzelne Wohnungen innerhalb eines Gebäudes kann kein eigener Energieausweis erstellt werden.
(7) Der Anbieter erstellt Energieausweise über die Onlinebestellung vorrangig für Gebäude in Franken, also in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken. Für Gebäude außerhalb dieses Gebiets prüft der Anbieter im Einzelfall, ob er den Auftrag übernimmt. Darauf wird zu Beginn des Bestellvorgangs hingewiesen. Übernimmt der Anbieter den Auftrag nicht, lehnt er die Bestellung nach § 3 Absatz 7 ab.
§ 3 Bestellung, Zahlung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(2) Angebot des Kunden. Mit dem Absenden des ausgefüllten Bestellformulars über die Schaltfläche “Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Vor dem Absenden erhält der Kunde eine hervorgehobene Übersicht über Leistungsumfang, Gesamtpreis einschließlich enthaltener Umsatzsteuer, Bearbeitungszeit und Zahlungsart und kann alle Eingaben über die Zurück-Navigation des Formulars korrigieren.
(3) Zahlung bei Abgabe des Angebots. Mit dem Absenden zieht der Zahlungsdienstleister Stripe den Gesamtpreis ein. Die Zahlung erfolgt auf ein noch nicht angenommenes Angebot; sie begründet für sich genommen keinen Vertrag.
(4) Eingangsbestätigung. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BGB). Diese Eingangsbestätigung ist keine Annahme des Angebots. Sie enthält die Bestelldaten, den gezahlten Gesamtpreis, die Zahlungsart, den Hinweis auf die noch ausstehende Annahme, den Hinweis auf die Erstattung im Fall der Ablehnung, diese Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular, den Hinweis auf die Widerrufsfunktion nach § 356a BGB und den Status der Zustimmung nach § 7 Absatz 3.
(5) Prüfung. Der Anbieter prüft die Bestellung darauf, ob die Angaben vollständig und plausibel sind, ob die gewählte Ausweisart nach dem GModG zulässig ist und ob die Erstellung fachlich möglich ist.
(6) Annahme. Bei Bestellungen nach Absatz 2 kommt der Vertrag ausschließlich dadurch zustande, dass dem Kunden eine ausdrückliche Annahme-E-Mail des Anbieters zugeht. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Versanddatum. Die Annahme-E-Mail nennt Datum und Uhrzeit der Annahme, die Bestell- und Vertragsnummer, den vollständigen Vertragsinhalt mit Leistungsumfang, Bearbeitungszeit und Gesamtpreis und enthält diese Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular, den Hinweis auf die Widerrufsfunktion, den Beginn der Widerrufsfrist und den Status der Zustimmung nach § 7 Absatz 3. Ein Vertragsschluss allein durch den Beginn der Leistungserbringung findet nicht statt. Der Anbieter speichert den Annahmezeitpunkt nachvollziehbar. Bis zum Zugang der Annahme-E-Mail kann der Kunde seine Bestellung jederzeit formlos und kostenfrei zurücknehmen. Nimmt der Anbieter das Angebot nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Eingang an, erlischt es. Nimmt der Kunde die Bestellung zurück oder erlischt das Angebot, kommt kein Vertrag zustande; der gezahlte Betrag wird nach Absatz 7 Satz 3 bis 5 unverzüglich vollständig erstattet.
(7) Ablehnung und Erstattung. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme abzulehnen, insbesondere wenn
- die Angaben unvollständig sind,
- die Angaben unplausibel sind und sich Zweifel auch auf Rückfrage nicht ausräumen lassen,
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die gewählte Ausweisart nicht vorliegen,
- der Kunde weder Eigentümer noch zur Vertretung des Eigentümers berechtigt ist,
- die Ausstellung aus fachlichen Gründen nicht möglich ist,
- erforderliche Unterlagen fehlen oder
- das Gebäude außerhalb des Gebiets nach § 2 Absatz 7 liegt und der Anbieter den Auftrag nach Prüfung im Einzelfall nicht übernimmt.
In diesem Fall teilt der Anbieter dem Kunden die Ablehnung per E-Mail mit. Die Mitteilung nennt den Grund der Ablehnung in kurzer sachlicher Form, bestätigt, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, und nennt den vollständigen Erstattungsbetrag, das verwendete Zahlungsmittel und das Datum, an dem der Anbieter die Erstattung veranlasst hat. Bereits geleistete Zahlungen erstattet der Anbieter unverzüglich vollständig über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde eingesetzt hat. Entgelte entstehen dem Kunden dadurch nicht. Wie lange die Gutschrift beim Zahlungsdienstleister und beim Zahlungsdienst des Kunden dauert, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; die Mitteilung nennt hierfür die erwartbare Dauer.
(8) Anfrage mit anschließendem Angebot. In den Fällen, in denen der Preis nicht als Festpreis feststeht (§ 4 Absatz 3), oder wenn der Kunde ein individuelles Angebot anfordert, übermittelt er seine Angaben und Unterlagen über das Erfassungsformular, ohne dass damit eine Zahlungspflicht entsteht. Das gilt auch, wenn das Gebäude die Voraussetzungen für eine Festpreisbestellung erfüllt. Der Anbieter sichtet die Angaben und unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform mit Preis und Leistungsumfang. Abweichend von Absatz 6 kommt der Vertrag in diesem Fall zustande, sobald dem Anbieter die Annahmeerklärung des Kunden in Textform zugeht. Das Angebot des Anbieters ist 30 Tage ab Zugang bindend. Mit dem individuellen Angebot erhält der Kunde die vorvertraglichen Pflichtinformationen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars; diese Unterlagen stehen ihm vor Abgabe seiner Annahmeerklärung zur Verfügung. Die Vertragsbestätigung nach Absatz 9 folgt nach Vertragsschluss.
(9) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält den Vertragsinhalt zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f Absatz 2 BGB): bei Bestellungen nach Absatz 2 mit der Annahme-E-Mail, bei Verträgen nach Absatz 8 mit einer Vertragsbestätigung per E-Mail nach Zugang der Annahmeerklärung des Kunden, jeweils vor jedem Beginn der Leistungserbringung.
(10) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Der Energieverbrauchsausweis wird zum Festpreis von 89,00 Euro angeboten. Der Preis gilt unabhängig von der Größe des Gebäudes.
(2) Der Energiebedarfsausweis wird für Einfamilienhäuser mit einer Wohneinheit und höchstens 150 Quadratmetern Wohnfläche zum Festpreis von 399,00 Euro angeboten und kann unmittelbar bestellt werden. Maßgeblich ist die vom Kunden angegebene Wohnfläche.
(3) Für alle übrigen Gebäude, insbesondere für Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit oder mehr als 150 Quadratmetern Wohnfläche, wird der Energiebedarfsausweis individuell nach Umfang des Gebäudes und der vorliegenden Unterlagen kalkuliert. Der Preis beginnt bei 450,00 Euro und wird dem Kunden im Angebot nach § 3 Absatz 8 vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt.
(4) Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Weitere Kosten fallen nicht an; insbesondere werden für die Übermittlung des Energieausweises und für die Registrierung beim DIBt keine gesonderten Entgelte berechnet.
(5) Bei der Bestellung nach § 3 Absatz 2 wird der Gesamtpreis mit dem Absenden der Bestellung über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Die akzeptierten Zahlungsmittel werden bereits zu Beginn des Bestellvorgangs angegeben. Für die Erstattung im Fall der Ablehnung gilt § 3 Absatz 7.
(6) Bei einem Vertragsschluss über ein Angebot nach § 3 Absatz 8 erfolgt die Zahlung nach Rechnungsstellung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Angaben des Kunden und Prüfung durch den Anbieter
(1) Der Kunde stellt die für die Erstellung des Energieausweises erforderlichen Daten bereit. Er ist nach § 83 Absatz 3 Satz 1 GModG für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Bereitzustellen sind insbesondere die Gebäudedaten und die Angaben zur Anlagentechnik, beim Verbrauchsausweis zusätzlich die Verbrauchsdaten einschließlich der zugehörigen Maßeinheit und beim Bedarfsausweis zusätzlich die Angaben zur Gebäudegeometrie und zu den Bauteilaufbauten.
(2) Der Kunde stellt die im Bestell- oder Erfassungsvorgang angeforderten Fotos und Unterlagen zur Verfügung, mindestens eine Aufnahme der Außenansicht des Gebäudes und eine Aufnahme des Typenschilds der Heizungsanlage. Beim Bedarfsausweis sind darüber hinaus vorhandene Bauunterlagen zu übermitteln, insbesondere Grundrisse, Schnitte und Flächenberechnungen. Liegen dem Kunden keine Bauunterlagen vor, hat er die abgefragten Maße selbst zu ermitteln und anzugeben.
(3) Der Anbieter prüft die vom Kunden bereitgestellten Daten nach § 83 Absatz 3 Satz 2 GModG sorgfältig. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Daten, legt der Anbieter sie seinen Berechnungen nicht zugrunde. Der Anbieter fragt beim Kunden nach; lassen sich die Zweifel nicht ausräumen, lehnt er die Bestellung ab oder verfährt nach Absatz 5. Für die Richtigkeit der vom Anbieter selbst ermittelten Daten ist der Anbieter nach § 83 Absatz 1 Satz 2 GModG verantwortlich.
(4) Beruht ein fehlerhafter Energieausweis auf Angaben des Kunden, haftet der Kunde nur für die Folgen schuldhaft falscher Angaben, und nur soweit der Anbieter diese Angaben trotz sorgfältiger Prüfung nach Absatz 3 nicht als fehlerhaft erkennen konnte. In diesem Fall kann der Anbieter für eine Neuerstellung eine Vergütung verlangen. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Mängelrechten und der kostenfreien Nacherfüllung nach § 8 Absatz 2.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, richten sich Kündigung und Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 642, 643 und 645 BGB. Setzt der Anbieter dem Kunden eine Frist zur Nachholung der Mitwirkung, erklärt er dabei ausdrücklich, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt.
§ 6 Leistungszeit
(1) Der Anbieter übermittelt den Energieausweis spätestens sieben Werktage, nachdem der vollständige Datensatz vorliegt. Der vollständige Datensatz liegt vor, wenn sämtliche für die Erstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen einschließlich der Pflichtfotos beim Anbieter eingegangen sind.
(2) Die Frist nach Absatz 1 beginnt frühestens mit dem Vertragsschluss. Hat ein Verbraucher die Zustimmung nach § 7 Absatz 3 nicht erteilt, beginnt der Anbieter mit der Ausführung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; die Frist nach Absatz 1 beginnt dann frühestens mit dem Ablauf der Widerrufsfrist. Bei Unternehmern entfällt diese Wartezeit. Maßgeblich ist jeweils das zuletzt eintretende Ereignis.
(3) Stellt der Anbieter bei der Prüfung fest, dass Angaben fehlen oder unplausibel sind, ist der Datensatz erst mit Eingang der vollständigen Antwort des Kunden vollständig.
(4) Werktage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters.
§ 7 Widerrufsrecht und vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei Bestellungen nach § 3 Absatz 2 also mit dem Zugang der Annahme-E-Mail nach § 3 Absatz 6, bei Verträgen nach § 3 Absatz 8 mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Kunden.
(2) Der Verbraucher kann den Widerruf zusätzlich über die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB unter www.eb-franken.de/widerruf-online/ erklären. Die Funktion ist während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich. Nach Absenden der Erklärung übermittelt der Anbieter dem Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt der Widerrufserklärung, dem Datum und der Uhrzeit des Eingangs sowie der Vertragskennung.
(3) Der Verbraucher kann im Bestellvorgang durch eine gesonderte, freiwillige Bestätigung ausdrücklich verlangen, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erstellung des Energieausweises beginnt, und dabei seine Kenntnis davon bestätigen, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt. Diese Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Bestellung; die Bestellung ist auch ohne sie möglich. Erteilt der Verbraucher die Bestätigung nicht, beginnt der Anbieter erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung.
(4) Die Bestätigung nach Absatz 3 beendet das Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Absatz 5 Nummer 2 BGB erst, wenn der Anbieter alle vereinbarten Leistungen vollständig erbracht hat. Dazu gehören die Übermittlung des beim DIBt registrierten Energieausweises und eine vereinbarte telefonische Erläuterung nach § 2 Absatz 2. Innerhalb der laufenden Widerrufsfrist kann der Verbraucher bis dahin weiterhin widerrufen.
(5) Widerruft der Verbraucher, nachdem er die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt hat, schuldet er nach § 357a Absatz 2 BGB Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Die Berechnung ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung.
(6) Der Anbieter dokumentiert zu jeder Bestellung die Bestellnummer, den genauen Wortlaut und die Version der Bestätigung nach Absatz 3, ob sie erteilt oder nicht erteilt wurde, Datum und Uhrzeit, den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, den Zeitpunkt des Leistungsbeginns und den Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung.
§ 8 Mängel und Haftung
(1) Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Werkvertragsrecht.
(2) Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erfolgt kostenfrei, einschließlich einer erforderlichen Neuregistrierung beim DIBt; sie setzt kein Verschulden des Anbieters voraus. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Absätzen 3 bis 6.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Beruht ein Nachteil darauf, dass der Kunde schuldhaft unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat, und konnte der Anbieter diese Angaben trotz sorgfältiger Prüfung nach § 5 Absatz 3 nicht als fehlerhaft erkennen, so haftet der Anbieter für diesen Nachteil nicht. Ein darüber hinausgehender Haftungsausschluss zulasten des Kunden besteht nicht; insbesondere bleibt die Verantwortung des Anbieters für die von ihm selbst ermittelten Daten und für die sorgfältige Prüfung nach § 83 GModG unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält das Recht, den Energieausweis für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Vorlage bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing sowie zum Aushang.
(2) Eine Bearbeitung oder Veränderung des Energieausweises ist unzulässig.
§ 10 Beschwerden und Streitbeilegung
(1) Beschwerden richtet der Kunde formlos an info@eb-franken.de oder an die in § 1 genannte Anschrift. Der Anbieter bestätigt den Eingang und antwortet in der Sache innerhalb von zehn Werktagen.
(2) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG).
(3) Lässt sich eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag nicht durch eine Beschwerde nach Absatz 1 beilegen, weist der Anbieter den Verbraucher nach § 37 VSBG in Textform auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hin und teilt zugleich mit, dass er an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle nicht teilnimmt.
§ 11 Datenschutz und Werbung
(1) Der Anbieter verarbeitet die Bestelldaten zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist eine Information; sie ist keine Einwilligung.
(2) Der Anbieter verwendet die Bestelldaten nicht für Werbung. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, insbesondere zu Angeboten für einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Förderberatung, erfolgt nur, wenn der Kunde hierin gesondert und freiwillig eingewilligt hat. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Bestellung und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, formlos an info@eb-franken.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.