Große Unternehmen kommen am Energieaudit nicht vorbei: Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Nicht-KMU, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Richtig genutzt ist das Audit aber weit mehr als eine Pflichtübung – es deckt konkrete Einsparpotenziale auf. Dieser Ratgeber erklärt, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie ein Audit abläuft.

Das Wichtigste in Kürze:
• Nicht-KMU sind nach dem EDL-G verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen
• Grundlage ist die Norm DIN EN 16247-1
• Wer ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder EMAS betreibt, ist von der Auditpflicht befreit
• Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bringt zusätzliche Pflichten ab bestimmten Verbrauchsschwellen
• Bei Verstößen drohen Bußgelder – das BAFA kontrolliert stichprobenartig

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Verpflichtet sind alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind. Als KMU gilt nach EU-Definition, wer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme aufweist. Wer diese Schwellen überschreitet – oder als verbundenes/Partnerunternehmen darüber liegt – ist ein Nicht-KMU und damit auditpflichtig.

Wichtig: Die Auditpflicht hängt an der Unternehmensgröße, nicht am Energieverbrauch. Auch ein energiearmes, aber großes Dienstleistungsunternehmen kann verpflichtet sein.

Fristen: alle vier Jahre

Das erste Energieaudit war bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen; seither ist es spätestens alle vier Jahre zu wiederholen. Neu auditpflichtige Unternehmen müssen innerhalb von 20 Monaten nach Eintritt der Pflicht ihr erstes Audit vorlegen. Nach Abschluss ist dem BAFA die Durchführung über ein Online-Portal zu bestätigen.

Befreiung durch ein Managementsystem

Von der Auditpflicht befreit ist, wer ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreibt. Für Unternehmen mit vielen Standorten oder hohem Energieverbrauch ist ein solches System oft der wirtschaftlichere Weg, weil es Energieeffizienz dauerhaft steuert, statt sie alle vier Jahre punktuell zu erheben.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Seit November 2023 verschärft das Energieeffizienzgesetz die Anforderungen an energieintensive Unternehmen – unabhängig von der KMU-Frage, gemessen am durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch:

  • über 2,5 GWh/Jahr: Pflicht, konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen
  • über 7,5 GWh/Jahr: Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

Diese Pflichten treten neben die Auditpflicht des EDL-G. Weil sich die Schwellen und Fristen laufend konkretisieren, prüfe ich im Einzelfall, welche Regelung für Sie maßgeblich ist.

Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Schritt 1 – Auftaktgespräch: Festlegung von Umfang, Zielen und Zeitplan.
Schritt 2 – Datenerfassung: Erfassung aller Energieträger und -verbräuche (Strom, Wärme, Kraftstoffe) über einen repräsentativen Zeitraum.
Schritt 3 – Vor-Ort-Analyse: Begehung der Anlagen, Gebäude und Prozesse, Identifikation der größten Verbraucher.
Schritt 4 – Auswertung: Aufschlüsselung des Energieeinsatzes, Bildung von Kennzahlen, Ermittlung wirtschaftlicher Einsparmaßnahmen inklusive Wirtschaftlichkeitsbewertung.
Schritt 5 – Auditbericht: Normkonforme Dokumentation mit priorisierten Maßnahmenempfehlungen und Bestätigung gegenüber dem BAFA.

Das Audit muss mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs erfassen und die Bereiche Gebäude, Prozesse und Transport abdecken, soweit vorhanden.

Kosten und Bußgeld

Die Auditkosten richten sich nach Anzahl der Standorte, Energieträger und Komplexität der Prozesse. Dem stehen die identifizierten Einsparungen gegenüber – ein gutes Audit finanziert sich häufig über die umgesetzten Maßnahmen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro; das BAFA kontrolliert per Stichprobe. Das Audit ernst zu nehmen ist also auch finanziell geboten.

Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen ein KMU oder nicht?

Maßgeblich sind Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme – inklusive verbundener und Partnerunternehmen. Gerade Konzernstrukturen führen dazu, dass eigentlich kleine Gesellschaften als Nicht-KMU gelten. Diese Einordnung prüfe ich zu Beginn.

Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und ISO 50001?

Das Energieaudit ist eine punktuelle Bestandsaufnahme alle vier Jahre. ISO 50001 ist ein fortlaufendes Managementsystem, das Energieeffizienz dauerhaft steuert – und von der Auditpflicht befreit.

Wie oft muss das Audit wiederholt werden?

Spätestens alle vier Jahre. Zwischen den Audits sollten die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Nur qualifizierte, beim BAFA gelistete Energieauditoren mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung. Als zertifizierter Energieberater begleite ich Audits nach DIN EN 16247-1.


Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, oder benötigen ein Energieaudit nach DIN EN 16247? Ich prüfe Ihre Pflichtenlage und führe das Audit durch. Mehr dazu auf der Seite Energieberatung für Nichtwohngebäude. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


Impressum / Datenschutz