Hinweis zu Förderangaben: Die genannten Förderprogramme, Fördersätze, Boni, Obergrenzen und Voraussetzungen dienen der Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern; verbindlich sind die jeweils aktuellen Angaben von BAFA, KfW und den zuständigen Stellen.

Wer ein Nichtwohngebäude energetisch sanieren will, kann auf eigene Förderprogramme zurückgreifen – vom Effizienzgebäude-Kredit der KfW über Zuschüsse der BAFA bis zur geförderten Energieberatung, bei der der Staat bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernimmt. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Programme für Gewerbe, Kommunen und Betriebe.

Das Wichtigste in Kürze:
BEG NWG (KfW): Kredit mit Tilgungszuschuss für den Sprung auf eine Effizienzgebäude-Stufe
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA): Zuschuss für Hülle, Anlagentechnik und Heizung
EBN: geförderte „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" – bis zu 80 % Zuschuss
• Der iSFP-Mechanismus der Wohngebäude gilt für NWG nicht – hier zählt die Effizienzgebäude-Systematik
• Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden

BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude ist das zentrale Programm für die umfassende Sanierung. Gefördert wird über die KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das Gebäude eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht. Je besser die erreichte Stufe (z. B. Effizienzgebäude 70, 55 oder 40), desto höher der Tilgungszuschuss. Eine zusätzliche Erneuerbare-Energien-Klasse kann die Förderung weiter erhöhen. Grundlage ist die Bilanzierung nach DIN V 18599 – die Planung übernimmt ein Energieeffizienz-Experte.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

Wer nicht das ganze Gebäude auf Effizienzniveau bringt, sondern einzelne Maßnahmen umsetzt, wird über die BEG Einzelmaßnahmen der BAFA mit einem Zuschuss gefördert. Dazu zählen:

  • Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Anlagentechnik (Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation)
  • Heizungsoptimierung und Heizungstausch auf erneuerbare Wärme

Auch hier gilt: Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist zuschussfähig und für viele Maßnahmen Voraussetzung.

EBN: geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude

Ein besonders attraktives Programm ist die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” (EBN) der BAFA. Sie fördert die qualifizierte Beratung selbst mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Die maximale Zuschusshöhe ist gestaffelt nach der Nettogrundfläche des Gebäudes – für größere Gebäude fällt der Deckel entsprechend höher aus. Das Ergebnis ist ein fundiertes Sanierungskonzept, das zugleich die Grundlage für die investive Förderung bildet. Damit wird die Einstiegshürde in die Sanierung deutlich gesenkt.

Kommunale und weitere Programme

Für Kommunen und gemeinnützige Träger kommen je nach Vorhaben zusätzliche Töpfe infrage – etwa Programme zur kommunalen Wärmewende, Landesförderungen oder die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative. Weil sich die Landschaft laufend ändert, prüfe ich die für Ihr Objekt passenden Programme individuell und kombiniere sie, wo es zulässig ist.

Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn

Wie bei allen BEG-Programmen gilt: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer zu früh beauftragt, verliert den Förderanspruch. Die richtige Reihenfolge – erst Beratung und Antrag, dann Umsetzung – ist deshalb entscheidend.

Ablauf mit Förderberatung

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Bilanzierung nach DIN V 18599.
Schritt 2: Sanierungskonzept mit Varianten (Einzelmaßnahmen vs. Effizienzgebäude).
Schritt 3: Auswahl der optimalen Förderkombination.
Schritt 4: Antragstellung vor Vorhabenbeginn.
Schritt 5: Umsetzung, Baubegleitung und Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen

Gibt es für Nichtwohngebäude auch den iSFP-Bonus?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan mit seinem 5-%-Bonus ist ein Instrument für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden läuft die Förderung über die Effizienzgebäude-Systematik der BEG NWG bzw. die Einzelmaßnahmen-Zuschüsse.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung (EBN)?

Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt nach Nettogrundfläche des Gebäudes. Die konkrete Höhe hängt vom Umfang der Beratung und der Gebäudegröße ab.

Kann ich mehrere Programme kombinieren?

In vielen Fällen ja – etwa geförderte Beratung (EBN) plus investive Förderung (BEG). Eine Doppelförderung derselben Kosten ist aber ausgeschlossen. Die zulässige Kombination plane ich mit ein.

Wer stellt den Antrag?

Die Anträge laufen über KfW und BAFA. Als Energieeffizienz-Experte übernehme ich die fachliche Vorbereitung, die Bestätigungen und die Begleitung bis zum Verwendungsnachweis.


Sie planen die Sanierung eines Nichtwohngebäudes und möchten die Förderung optimal ausschöpfen? Ich entwickle das Konzept und übernehme die Antragsabwicklung. Mehr auf der Seite Energieberatung für Nichtwohngebäude. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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