Wer energetisch saniert, kann erhebliche Zuschüsse und Förderkredite erhalten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet je nach Maßnahme zwischen 15 und 70 Prozent Förderung. Doch die Förderlandschaft ist komplex: Verschiedene Programme, unterschiedliche Anlaufstellen und zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten machen die Orientierung schwierig.

Als Energieberater erlebe ich regelmäßig, dass Eigentümer Förderung verschenken – sei es, weil sie das falsche Programm wählen, den Antrag zu spät stellen oder auf den iSFP-Bonus verzichten. Diese Seite gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle aktuellen Förderprogramme und zeigt, wie Sie Ihre Förderung maximieren.

Wer fördert was? BAFA und KfW im Vergleich

Zwei Institutionen teilen sich die Förderung der energetischen Sanierung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zuständigkeiten sind klar aufgeteilt:

Fördergeber Programm Fördert was? Art der Förderung
BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung Zuschuss (15–20 %)
KfW KfW 458 Heizungstausch Zuschuss (bis 70 %)
KfW KfW 261 Komplettsanierung zum Effizienzhaus Förderkredit + Tilgungszuschuss
KfW KfW 358/359 Ergänzungskredit Zinsgünstiger Kredit
Finanzamt § 35c EStG Alle energetischen Maßnahmen Steuerermäßigung (20 %)

Alle Programme laufen unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Antragstellung erfolgt je nach Programm direkt beim BAFA oder bei der KfW. Für die meisten Programme ist die Einbindung eines Energieberaters aus der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik werden über das BAFA als Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM gefördert. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz auf 20 Prozent.

  Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz 15 % 20 %
Max. förderfähige Kosten pro WE und Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR
Max. förderfähige Kosten gesamt 600.000 EUR 600.000 EUR
Max. Zuschuss pro WE und Jahr 4.500 EUR 12.000 EUR

Förderfähige Kosten umfassen dabei nicht nur das Material und die Handwerkerleistung, sondern auch die Kosten für notwendige Nebenarbeiten – beispielsweise den Gerüstbau bei einer Fassadendämmung oder den Putzaufbau nach einer Außenwanddämmung.

Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle

Folgende Maßnahmen werden über die BAFA als Einzelmaßnahmen gefördert, sofern sie die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen:

  • Dämmung der Außenwände: Wärmedämmverbundsystem (WDVS), Innendämmung oder Kerndämmung
  • Dachdämmung: Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung sowie Dachflächenfenster
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: Alternative zur Dachdämmung, oft kostengünstiger
  • Kellerdecken- und Bodendämmung: Reduziert Wärmeverluste nach unten
  • Fenstertausch und Türentausch: Neue Fenster mit niedrigem U-Wert
  • Sonnenschutz: Außenliegender Sonnenschutz mit nachgewiesenem Energieeinspareffekt
  • Lüftungsanlagen: Anlagen mit Wärmerückgewinnung, die bis zu 90 % der Abluftwärme zurückgewinnen

Der iSFP-Bonus – 5 Prozent mehr Förderung

Der iSFP-Bonus ist einer der wichtigsten Förderhebel, den viele Eigentümer nicht kennen. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen und die darin empfohlenen Maßnahmen umsetzen, erhalten Sie:

  • 5 Prozent mehr Förderung auf alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (20 statt 15 Prozent)
  • Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr

In der Praxis bedeutet das: Statt maximal 4.500 EUR Zuschuss pro Jahr sind bis zu 12.000 EUR möglich. Bei einem Zweifamilienhaus ergibt sich ein maximaler Fördervorteil von 24.000 EUR pro Jahr. Der iSFP gilt 15 Jahre und kann für alle darin empfohlenen Maßnahmen genutzt werden.

Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung mit unserem BEG Förderrechner.

KfW-Förderung Heizungstausch (KfW 458)

Der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative wird über die KfW mit dem Programm KfW 458 gefördert. Die Fördersätze setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die kumuliert werden können:

Förder-Komponente Fördersatz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Umstieg auf erneuerbare Energien
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Austausch fossiler Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher)
Einkommensbonus 30 % Haushaltseinkommen bis 40.000 EUR brutto/Jahr
Effizienzbonus 5 % Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel
Maximaler Fördersatz 70 %  

Die förderfähigen Kosten sind nach Wohneinheiten gestaffelt:

  • Erste Wohneinheit: max. 30.000 EUR
  • 2. bis 6. Wohneinheit: max. 15.000 EUR je WE
  • Ab 7. Wohneinheit: max. 8.000 EUR je WE
  • Biomasse-Zuschlag: zusätzlich 2.500 EUR für Biomasseheizungen

Bei einem typischen Einfamilienhaus mit Ölheizung und einem Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR kann der Zuschuss beim Umstieg auf eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel somit bis zu 21.000 EUR betragen (70 % von 30.000 EUR). Details zum Heizungstausch planen finden Sie auf der separaten Seite. Einen ausführlichen Überblick über die Heizungsförderung 2026 bietet unser Fachartikel.

Welche Heizungen werden gefördert?

Die Förderung gilt für den Einbau folgender Heizsysteme:

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, auch Wärmepumpe im Altbau)
  • Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz – mit Partikelfilter und Emissionsgrenzwerten)
  • Solarthermie (als Heizungsunterstützung, nicht allein)
  • Brennstoffzellenheizung (Wasserstoff-basiert)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme oder Nahwärme)

Nicht gefördert werden Gas- und Ölheizungen – auch nicht als Hybridlösung, wenn die fossile Komponente überwiegt. Auch reine Elektroheizungen (Infrarot, Nachtspeicher) sind von der Förderung ausgeschlossen. Beim Klimageschwindigkeitsbonus gilt: Er wird nur gewährt, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird, die mindestens 20 Jahre alt ist oder mit fossilem Brennstoff betrieben wird. Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen bei jedem Heizungstausch berücksichtigt werden.

KfW-Förderkredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Wer sein Gebäude umfassend saniert und einen definierten Effizienzhaus-Standard erreicht, kann über das KfW-Programm 261 einen zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss erhalten. Der Tilgungszuschuss – also der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen müssen – richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss Max. Kreditbetrag
EH 40 20 % 120.000 EUR (150.000 EUR mit EE/NH)
EH 55 15 % 120.000 EUR (150.000 EUR mit EE/NH)
EH 70 10 % 120.000 EUR (150.000 EUR mit EE/NH)
EH 85 5 % 120.000 EUR (150.000 EUR mit EE/NH)
EH Denkmal 5 % 120.000 EUR (150.000 EUR mit EE/NH)

Zusätzlich zum Basis-Tilgungszuschuss sind folgende Boni möglich:

  • Worst Performing Building (WPB) Bonus: +10 % für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz (Energieeffizienzklasse H)
  • Serielle-Sanierung-Bonus: +15 % für seriell vorgefertigte Sanierungselemente

Mit allen Boni kann der Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent des Kreditbetrags erreichen. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus lohnt sich besonders bei Gebäuden mit schlechter Energiebilanz, da hier die Einsparpotenziale und Fördersätze am höchsten sind. Sie erfordert immer die Begleitung durch einen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste und eine energetische Baubegleitung.

Der Unterschied zwischen BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude/Komplettsanierung) ist wichtig: Einzelmaßnahmen können Sie schrittweise umsetzen und flexibel über das BAFA fördern lassen. Die Komplettsanierung über KfW 261 erfordert dagegen ein Gesamtkonzept mit definiertem Effizienzhaus-Standard – bietet dafür aber höhere Fördersätze und die Möglichkeit eines zinsgünstigen Kredits.

KfW-Ergänzungskredit (KfW 358/359)

Ergänzend zu den BEG-Zuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite von bis zu 120.000 EUR pro Wohneinheit:

  • KfW 358: Für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 EUR brutto/Jahr. Besonders attraktiv, da der Zinssatz ab 0,01 Prozent beginnt.
  • KfW 359: Für alle Antragsteller, unabhängig vom Einkommen, zu marktnahen Zinsen.

Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist ein bewilligter BEG-Zuschuss (BAFA oder KfW 458). Der Kredit kann also nicht eigenständig, sondern nur ergänzend beantragt werden.

Förderung Fachplanung und Baubegleitung

Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt:

  • Ein-/Zweifamilienhaus: max. 5.000 EUR förderfähig = max. 2.500 EUR Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus: max. 2.000 EUR pro WE (bis 20.000 EUR gesamt) = max. 10.000 EUR Zuschuss

Die Baubegleitung ist bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) Pflicht und bei Einzelmaßnahmen dringend empfohlen. Als Energieberater stelle ich sicher, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die technischen Mindestanforderungen der BEG eingehalten werden.

Förderung Energieberatung (iSFP)

Auch die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird gefördert. Das BAFA übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten:

  • EFH/ZFH: max. 650 EUR Zuschuss
  • MFH (ab 3 WE): max. 850 EUR Zuschuss

Gemessen an den Vorteilen – 5 Prozent mehr Fördersatz und doppelte förderfähige Kosten – ist der iSFP eine der wirtschaftlichsten Investitionen in die Sanierungsplanung. Mehr zu den Kosten eines Energieberaters erfahren Sie auf der separaten Seite.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Neben den direkten Zuschüssen von BAFA und KfW gibt es eine weniger bekannte, aber oft attraktive Alternative: die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

So funktioniert die steuerliche Förderung

Anstatt einen Zuschuss vorab zu beantragen, machen Sie die Kosten über Ihre Einkommensteuererklärung geltend. Sie können 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – verteilt über drei Jahre:

  • Jahr 1: 7 % der Aufwendungen (max. 14.000 EUR)
  • Jahr 2: 7 % der Aufwendungen (max. 14.000 EUR)
  • Jahr 3: 6 % der Aufwendungen (max. 12.000 EUR)
  • Maximal: 40.000 EUR Steuerermäßigung pro Wohnobjekt (entspricht 200.000 EUR förderfähigen Kosten)

Voraussetzungen

  • Selbstnutzung: Das Gebäude muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (keine Vermietung)
  • Gebäudealter: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein
  • Fachunternehmer: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen nach der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) ausgeführt werden
  • Bescheinigung: Der Fachunternehmer muss die ordnungsgemäße Durchführung bescheinigen

Steuerlich oder Zuschuss – was lohnt sich mehr?

Die Wahl zwischen steuerlicher Förderung und direktem Zuschuss hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

Kriterium Zuschuss (BEG EM) Steuerlich (§ 35c)
Förderhöhe 15–20 % (sofort) 20 % (über 3 Jahre verteilt)
Energieberater nötig? Ja (Pflicht) Nein (aber empfohlen)
Max. förderfähige Kosten 60.000 EUR/WE mit iSFP 200.000 EUR pro Objekt
iSFP-Bonus möglich? Ja (+5 %) Nein
Antrag vor Maßnahme nötig? Ja (zwingend) Nein
Für Vermieter? Ja Nein (nur Selbstnutzer)
Auszahlung Nach Abschluss Über Steuererklärung

Meine Empfehlung aus der Praxis: Der direkte Zuschuss mit iSFP-Bonus (20 Prozent) ist in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil Sie das Geld sofort erhalten und die förderfähigen Kosten mit dem iSFP-Bonus verdoppelt werden. Die steuerliche Förderung kann sich lohnen, wenn Sie keinen iSFP haben oder wenn Ihre Maßnahmenkosten über 60.000 EUR pro Wohneinheit liegen. Als Energieberater prüfe ich für Sie, welcher Weg in Ihrem konkreten Fall vorteilhafter ist.

Wichtig: Die steuerliche Förderung kann nicht mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie müssen sich vor Beginn für einen Weg entscheiden. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude können Sie jedoch beide Wege nutzen – zum Beispiel den Fenstertausch steuerlich absetzen und die Heizung über die KfW fördern lassen.

Regionale und kommunale Förderprogramme

Neben den Bundesprogrammen gibt es Fördermöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene. In Bayern und Franken sind folgende Anlaufstellen relevant:

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Informationen zu Landesförderprogrammen
  • Kommunale Klimaschutzprogramme: Einige Städte und Landkreise bieten eigene Zuschüsse, etwa für Solaranlagen oder Ladeinfrastruktur
  • Förderdatenbanken: Die BAFA-Förderdatenbank und die KfW-Produktsuche bieten eine aktuelle Übersicht

Da kommunale Programme häufig wechseln, empfehle ich, die aktuellen Möglichkeiten im Rahmen einer Beratung zu prüfen. Für Nicht-Wohngebäude finden Sie Informationen zur Energieberatung Gewerbe.

Förderung richtig beantragen – Schritt für Schritt

Der häufigste und teuerste Fehler bei der Förderung: den Antrag zu spät stellen. Der Förderantrag muss zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen eingereicht werden. Wer vorher einen Vertrag unterschreibt, verliert den gesamten Förderanspruch. Das ist der sogenannte förderschädliche Vorhabenbeginn.

So läuft der Antragsprozess korrekt ab:

Schritt 1 – Energieberater beauftragen: Ihr Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste ist die zentrale Anlaufstelle. Er analysiert Ihr Gebäude und empfiehlt die passenden Maßnahmen und Förderprogramme.

Schritt 2 – Maßnahmen planen: Gemeinsam legen wir die konkreten Sanierungsmaßnahmen fest – idealerweise auf Basis des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), um den iSFP-Bonus zu sichern.

Schritt 3 – Angebote einholen: Holen Sie Handwerkerangebote ein. Das ist vor der Antragstellung erlaubt und sogar notwendig, da die förderfähigen Kosten im Antrag angegeben werden müssen.

Schritt 4 – Förderantrag stellen: Der Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und Sie stellen den Antrag online beim BAFA oder bei der KfW. Bei BAFA-Anträgen übernehme ich diesen Schritt vollständig für Sie.

Schritt 5 – Bewilligungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dürfen Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen. Bei der KfW können Sie nach Einreichung des Antrags auf eigenes Risiko bereits beginnen.

Schritt 6 – Maßnahme durchführen: Der Handwerker führt die Arbeiten aus. Bei der Baubegleitung überwache ich die fachgerechte Umsetzung.

Schritt 7 – Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese wird zusammen mit den Rechnungen und dem Zahlungsnachweis eingereicht. Danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Ich übernehme die Förderabwicklung als Teil meiner Beratungsleistung vollständig für Sie – von der Bestätigung zum Antrag bis zum Verwendungsnachweis. So können Sie sich auf die eigentliche Sanierung konzentrieren. Beachten Sie die Hinweise zu den Vertragsbedingungen bei der Beauftragung von Fachunternehmen.

Beispielrechnungen – So viel Förderung ist drin

Anhand typischer Sanierungsvorhaben zeige ich Ihnen, welche Förderung konkret möglich ist.

Beispiel 1: Fassadendämmung und Fenstertausch

Ein Einfamilienhaus (Baujahr 1972) erhält eine Fassadendämmung und neue Fenster.

Position Betrag
Investitionskosten gesamt 55.000 EUR
Förderfähige Kosten (mit iSFP) 55.000 EUR
Fördersatz mit iSFP-Bonus 20 %
Zuschuss 11.000 EUR
Ohne iSFP (15 %, max. 30.000 EUR förderfähig) 4.500 EUR
Mehrzuschuss durch iSFP 6.500 EUR

Beispiel 2: Heizungstausch Ölheizung zu Wärmepumpe

Ein Einfamilienhaus tauscht die 25 Jahre alte Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel.

Position Betrag
Investitionskosten 38.000 EUR
Förderfähige Kosten (max. 30.000 EUR) 30.000 EUR
Grundförderung (30 %) 9.000 EUR
Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) 6.000 EUR
Effizienzbonus natürliches Kältemittel (5 %) 1.500 EUR
Gesamtförderung (55 %) 16.500 EUR
Eigenanteil 21.500 EUR

Bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR kämen weitere 9.000 EUR Einkommensbonus hinzu – die Förderung würde dann 70 Prozent erreichen.

Beispiel 3: Umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses

Ein Einfamilienhaus (Baujahr 1968) wird umfassend saniert: Fassade, Dach, Fenster, Kellerdecke und Heizungstausch. Der iSFP liegt vor.

Maßnahme Kosten Förderprogramm Förderung
Fassadendämmung 35.000 EUR BAFA BEG EM (20 %) 7.000 EUR
Dachdämmung 18.000 EUR BAFA BEG EM (20 %) 3.600 EUR
Fenstertausch 15.000 EUR BAFA BEG EM (20 %) 3.000 EUR*
Kellerdeckendämmung 5.000 EUR BAFA BEG EM (20 %) 1.000 EUR*
Wärmepumpe 35.000 EUR KfW 458 (55 %) 16.500 EUR
Baubegleitung 4.500 EUR 50 % 2.250 EUR
Gesamt 112.500 EUR   33.350 EUR

*Hinweis: Die Maßnahmen an der Gebäudehülle können auf zwei Kalenderjahre verteilt werden, um die förderfähigen Kosten von 60.000 EUR pro Jahr voll auszuschöpfen. In diesem Beispiel liegen die Gebäudehüllen-Kosten bei 73.000 EUR – eine Verteilung auf zwei Jahre maximiert die Förderung.

Dieses Beispiel zeigt: Bei einer umfassenden Sanierung mit iSFP und der richtigen Kombination der Förderprogramme können Sie fast ein Drittel der Gesamtkosten durch Förderung decken. Die genaue Förderhöhe hängt immer vom Einzelfall ab – als Energieberater berechne ich für Sie die optimale Förderstruktur.

Häufige Fehler bei der Förderung vermeiden

In meiner täglichen Arbeit als Energieberater sehe ich immer wieder dieselben Fehler, die Eigentümer bares Geld kosten. Hier die häufigsten Stolperfallen:

1. Maßnahme vor dem Antrag beginnen Der mit Abstand häufigste Fehler. Schon die Unterschrift unter einen Handwerkervertrag vor der Antragstellung gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Das Einholen von Angeboten ist dagegen erlaubt und notwendig.

2. Auf den iSFP-Bonus verzichten Viele Eigentümer starten direkt mit einer Einzelmaßnahme, ohne vorher einen iSFP erstellen zu lassen. Dabei amortisiert sich der iSFP-Eigenanteil (ab 1.150 EUR nach Förderung) oft schon bei der ersten Maßnahme durch den höheren Fördersatz und die verdoppelten förderfähigen Kosten.

3. Das falsche Förderprogramm wählen Gerade bei der Frage “steuerlich oder Zuschuss” treffen Eigentümer manchmal die teurere Wahl. Ein Energieberater kann beide Wege durchrechnen und die bessere Option empfehlen.

4. Fristen versäumen Bewilligungsbescheide haben eine begrenzte Gültigkeit. Wenn die Maßnahme nicht fristgerecht abgeschlossen wird, verfällt die Bewilligung. Planen Sie realistische Zeiträume ein.

5. Doppelförderung beantragen Dieselbe Maßnahme kann nicht gleichzeitig über BAFA/KfW und steuerlich gefördert werden. Unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude können aber durchaus über verschiedene Programme gefördert werden.

6. Keinen Energieberater einbinden Für die BAFA-Förderung und die KfW-Programme ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters aus der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht. Ohne die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird kein Antrag bewilligt.

7. Technische Mindestanforderungen nicht einhalten Nicht jede Dämmung und nicht jedes Fenster erfüllt automatisch die Anforderungen der BEG. Die vorgegebenen U-Werte müssen eingehalten werden, sonst wird der Förderantrag abgelehnt. Ein Energieberater stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen die technischen Kriterien erfüllen.

Können Förderungen kombiniert werden?

Die Kombinierbarkeit der verschiedenen Förderprogramme ist ein häufiges Thema in der Beratung. Hier die wichtigsten Regeln:

Kombination Möglich? Erläuterung
BAFA + KfW 458 für verschiedene Maßnahmen Ja z. B. Dämmung über BAFA, Heizung über KfW
BAFA + KfW 458 für dieselbe Maßnahme Nein Doppelförderung ist ausgeschlossen
BAFA/KfW + Steuerlich für dieselbe Maßnahme Nein Entweder Zuschuss oder Steuer
BAFA/KfW + Steuerlich für verschiedene Maßnahmen Ja z. B. Fenster steuerlich, Heizung über KfW
BEG EM + KfW 261 Nein Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung schließen sich aus
BEG-Zuschuss + KfW Ergänzungskredit Ja Kredit ergänzend zum Zuschuss
BAFA/KfW + Kommunale Förderung Teilweise Prüfung im Einzelfall, Kumulierungsgrenze 60 % beachten

Praxistipp: Die größte Förderung erzielen Sie in der Regel, wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA (mit iSFP-Bonus) und den Heizungstausch über die KfW (KfW 458) beantragen. So können Sie beide Programme für unterschiedliche Maßnahmen an Ihrem Gebäude nutzen.

Förderrechner

Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit unserem interaktiven Rechner. Der Förderrechner berücksichtigt die aktuellen Fördersätze der BEG und zeigt Ihnen, wie sich der iSFP-Bonus auf Ihre Förderung auswirkt.

Berechnen Sie hier Ihren BAFA-Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM): Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz. Die Ergebnisse erscheinen sofort bei jeder Eingabe.

Ihre Angaben

Gesamtanzahl der Wohneinheiten im Gebäude.
Nein Ja
Liegt ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan vor?

Ihre maximale Förderung

Orientierungswerte gemäß BEG EM (Stand 2025). Kein Ersatz für eine individuelle Förderberatung.

Förderung Gebäudehülle (BEG EM)

Max. förderfähige Kostenpro Kalenderjahr
Fördersatz
Zuschuss Gebäudehülle

Fachplanung & Baubegleitung

Geschätzte Kosten Baubegleitung2,5 % der förderfähigen Kosten
Davon förderfähig
Zuschuss Baubegleitung (50 %)
Gesamtförderung
BAFA-Zuschuss Gebäudehülle + Fachplanung

Individuelle Förderberatung gewünscht?

Als zertifizierter Energieberater beantrage ich Ihre BAFA- oder KfW-Förderung, erstelle den iSFP und begleite Ihre Sanierung von der Planung bis zur Abrechnung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zur Förderung energetischer Sanierung

Welche Förderung gibt es für die energetische Sanierung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von 15 bis 70 Prozent für energetische Sanierungsmaßnahmen. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 bis 20 Prozent, die KfW fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent. Alternativ können Selbstnutzer 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen.

Muss ich einen Energieberater einbinden?

Ja, für die BAFA-Förderung und die KfW-Programme ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Pflicht. Der Berater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nur bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG ist kein Energieberater vorgeschrieben – die Einbindung ist aber empfehlenswert.

Wie beantrage ich die Förderung richtig?

Der Antrag muss zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Ihr Energieberater erstellt die BzA, Sie stellen den Antrag online beim BAFA oder bei der KfW und warten den Bewilligungsbescheid ab, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Die detaillierten Schritte finden Sie im Abschnitt “Förderung richtig beantragen” weiter oben.

Können BAFA und KfW kombiniert werden?

Ja, für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude. Zum Beispiel können Sie die Fassadendämmung über das BAFA und den Heizungstausch über die KfW fördern lassen. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist dagegen nicht möglich.

Kann ich die Sanierung auch steuerlich absetzen?

Ja, Selbstnutzer können nach § 35c EStG 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen, maximal 40.000 EUR pro Wohnobjekt. Die steuerliche Förderung ist nicht mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Was ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus gewährt 5 Prozent mehr Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr. Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Umsetzung der darin empfohlenen Maßnahmen.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähige Kosten umfassen alle Ausgaben, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen: Material, Handwerkerleistungen, Nebenarbeiten wie Gerüstbau und auch die Energieberater-Kosten. Die Höhe der förderfähigen Kosten ist je nach Programm gedeckelt.

Wer kann Förderung beantragen?

Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland – egal ob Selbstnutzer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Unternehmen. Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG sind allerdings nur Selbstnutzer antragsberechtigt. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.

Kann ich die Förderung nachträglich beantragen?

Nein, der Förderantrag muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Ausnahme: Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG erfordert keinen Vorab-Antrag, sondern wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt in der Regel mehrere Wochen. Bei der KfW geht die Zuschusszusage meist schneller. Da die Bearbeitungszeiten schwanken, empfehle ich, den Antrag frühzeitig zu stellen und genügend Zeitpuffer einzuplanen.

Muss die Förderung versteuert werden?

BAFA- und KfW-Zuschüsse für selbstgenutztes Wohneigentum sind in der Regel einkommensteuerfrei. Bei vermieteten Gebäuden reduzieren erhaltene Zuschüsse die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wirken sich dadurch auf die Abschreibung aus. Im Zweifel sollten Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Anfang 2026. Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Einzelfall abweichen. Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst – als Ihr Energieberater halte ich Sie über relevante Änderungen auf dem Laufenden. Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie auf der Seite zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).


Ich übernehme die vollständige Förderabwicklung für Sie – von der Beratung über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Förderung verschenken. Kontakt aufnehmen oder +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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