Energieberater Christoph Engelhardt im Landkreis Ansbach

Als zertifizierter Energieberater mit Sitz in Feuchtwangen bin ich im gesamten Landkreis Ansbach und den angrenzenden Regionen fuer Sie da. Ich lebe und arbeite hier – das unterscheidet mich von ueberregionalen Portalen, die Landingpages fuer jede Stadt erstellen, ohne den lokalen Gebaeudebestand wirklich zu kennen. Ob Kreisstadt Ansbach, Dinkelsbuehl, Rothenburg ob der Tauber, Herrieden oder die kleineren Gemeinden dazwischen: Kurze Wege und persoenliche Beratung vor Ort sind mein Anspruch.

Meine Leistungen reichen von der Erstberatung ueber den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und den Energieausweis bis zur energetischen Baubegleitung und dem Verwendungsnachweis fuer die Foerderauszahlung – alles aus einer Hand. Als dreifach zertifizierter Energieberater (DENA, KfW und BAFA) bin ich berechtigt, Foerderantraege fuer Sie zu stellen und die gesamte Abwicklung zu uebernehmen.

Unsere Leistungen als Energieberater im Landkreis Ansbach

Im Folgenden finden Sie eine Uebersicht meiner Leistungen. Jede einzelne koennen Sie als Einzelleistung oder im Rahmen eines Gesamtpakets beauftragen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Herzstueck jeder durchdachten Sanierung. Er analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebaeudes und zeigt Ihnen Schritt fuer Schritt, welche Massnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Das BAFA (Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) foerdert den iSFP mit 50 % der Kosten. Besonders wertvoll: Der iSFP gibt Ihnen einen 5-%-Bonus auf jede Einzelmassnahme, die Sie in den folgenden 15 Jahren umsetzen – das kann bei einem Zweifamilienhaus bis zu 24.000 EUR zusaetzliche Foerderung bedeuten.

Energieausweis

Ob fuer Verkauf, Vermietung oder zur eigenen Information – den Energieausweis erstelle ich als Verbrauchsausweis (ab 90 EUR) oder als ausfuehrlichen Bedarfsausweis (ab 450 EUR). Der Bedarfsausweis bewertet die Gebaeudehuelle und Anlagentechnik unabhaengig vom Nutzerverhalten und ist bei Gebaeuden mit weniger als fuenf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 verpflichtend. Ich berate Sie, welche Variante fuer Ihre Situation die richtige ist.

Energetische Baubegleitung

Die energetische Baubegleitung stellt sicher, dass die geplanten Massnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Ich ueberpruefe die Ausfuehrung auf der Baustelle, koordiniere mich mit den Handwerksbetrieben und dokumentiere die Ergebnisse fuer den Foerderantrag. Das BAFA foerdert die Baubegleitung mit 50 % der Kosten (gedeckelt bei 5.000 EUR fuer Ein- und Zweifamilienhaeuser).

Heizungstausch nach GEG 2024

Beim Heizungstausch berate ich Sie unabhaengig zu allen Optionen: Waermepumpe, Biomasse, Fernwaerme oder Hybridloesungen. Die KfW (Kreditanstalt fuer Wiederaufbau) foerdert den Heizungstausch mit bis zu 70 % Zuschuss. Gemeinsam finden wir die Loesung, die zu Ihrem Gebaeude, Ihrem Budget und Ihren Anforderungen passt. Einen Ueberblick ueber die verschiedenen Heizungssysteme finden Sie in meinem Artikel Welche Heizung ist die richtige?.

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Die Heizlastberechnung ist die Grundlage fuer die richtige Dimensionierung Ihrer neuen Heizung. Nach DIN EN 12831 berechne ich raumweise, wie viel Heizleistung Ihr Gebaeude tatsaechlich benoetigt – damit die neue Heizung weder zu gross noch zu klein ausgelegt wird.

Foerdermittelberatung und Antragstellung

Die Foerderlandschaft ist komplex: BAFA, KfW, BEG (Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude), steuerliche Foerderung – die Programme ueberschneiden sich und aendern sich regelmaessig. Ich pruefe, welche Foerderprogramme fuer Ihr Vorhaben in Frage kommen, und uebernehme die komplette Antragstellung. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Foerderung verschenken.

Daemmung und Gebaeudehuellenmassnahmen

Ob Fassadendaemmung bei dicken Waenden, Dachdaemmung oder Fenstertausch: Ich berate Sie, welche Massnahme den groessten Effekt bei vertretbaren Kosten bringt. Mit einem iSFP als Grundlage erhalten Sie auf jede Einzelmassnahme 5 % mehr Foerderung.

Was kostet ein Energieberater im Landkreis Ansbach?

Transparente Preise sind mir wichtig. Bei vielen Anbietern erfahren Sie die Kosten erst im Beratungsgespraech – bei mir sehen Sie vorher, womit Sie rechnen koennen.

Leistung Preis (brutto) Foerderung Eigenanteil
Erstberatung 250 EUR 250 EUR (anrechenbar auf Folgeauftrag)
iSFP Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus ab 1.800 EUR 50 % (max. 650 EUR) ab 1.150 EUR
iSFP Mehrfamilienhaus (3-8 WE) ab 2.400 EUR 50 % (max. 850 EUR) ab 1.550 EUR
Verbrauchsausweis ab 90 EUR ab 90 EUR
Bedarfsausweis ab 450 EUR ab 450 EUR
Baubegleitung projektabhaengig 50 % (gedeckelt) projektabhaengig
Heizlastberechnung ab 350 EUR ab 350 EUR

Alle Preise finden Sie auch auf meiner Seite Kosten Energieberater im Detail.

Die Erstberatung fuer 250 EUR ist der ideale Einstieg: In einem persoenlichen Gespraech – bei Ihnen vor Ort oder in meinem Buero in Feuchtwangen – klaeren wir Ihre Situation, besprechen moegliche Massnahmen und schaetzen Kosten sowie Foerderpotenzial ein. Der Betrag wird vollstaendig auf einen Folgeauftrag angerechnet.

Bereit fuer den naechsten Schritt? Vereinbaren Sie Ihre persoenliche Erstberatung – direkt vor Ort im Landkreis Ansbach. Die Kosten von 250 EUR werden auf Ihren Folgeauftrag angerechnet. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.

Foerderung fuer energetische Sanierung im Landkreis Ansbach

Die Foerderprogramme von BAFA und KfW im Rahmen der Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude (BEG) machen energetische Sanierung deutlich guenstiger. Hier die wichtigsten Programme im Ueberblick (Stand 2026):

Heizungstausch (KfW-Foerderung)

Beim Umstieg auf eine Waermepumpe oder andere erneuerbare Heizsysteme foerdert die KfW mit bis zu 70 % Zuschuss:

Bei einer Waermepumpe fuer 25.000 EUR und maximaler Foerderung (70 %) erhalten Sie also bis zu 17.500 EUR Zuschuss – Ihr Eigenanteil liegt dann bei nur 7.500 EUR.

Individueller Sanierungsfahrplan (BAFA-Foerderung)

Das BAFA foerdert den iSFP mit 50 % der Kosten. Beim Einfamilienhaus werden maximal 650 EUR, beim Mehrfamilienhaus maximal 850 EUR uebernommen. Der groesste Wert des iSFP liegt aber im 5-%-Bonus: Auf jede Einzelmassnahme, die Sie innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhalten Sie 5 Prozentpunkte mehr Foerderung. Bei einem Zweifamilienhaus mit mehreren Massnahmen kann das ueber die Jahre bis zu 24.000 EUR zusaetzliche Foerderung bedeuten.

Einzelmassnahmen (BAFA-Foerderung)

Fuer Daemmung, Fenstertausch, Lueftungsanlagen und weitere Einzelmassnahmen gibt es ueber die BEG:

Bei einer Fassadendaemmung fuer 30.000 EUR mit iSFP-Bonus (20 %) erhalten Sie 6.000 EUR Zuschuss.

Baubegleitung (BAFA-Foerderung)

Die energetische Baubegleitung wird mit 50 % gefoerdert, maximal 5.000 EUR beim Ein- und Zweifamilienhaus.

Steuerbonus als Alternative

Alternativ zur BAFA-/KfW-Foerderung koennen selbstnutzende Eigentuemer die Sanierungskosten steuerlich absetzen: 20 % ueber drei Jahre, bei foerderfaehigen Kosten bis zu 40.000 EUR.

Berechnen Sie Ihre individuelle Foerderung mit unserem Online-Foerderrechner:

Berechnen Sie hier Ihren BAFA-Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM): Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz. Die Ergebnisse erscheinen sofort bei jeder Eingabe.

Ihre Angaben

Gesamtanzahl der Wohneinheiten im Gebäude.
Nein Ja
Liegt ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan vor?

Ihre maximale Förderung

Orientierungswerte gemäß BEG EM (Stand 2025). Kein Ersatz für eine individuelle Förderberatung.

Förderung Gebäudehülle (BEG EM)

Max. förderfähige Kostenpro Kalenderjahr
Fördersatz
Zuschuss Gebäudehülle

Fachplanung & Baubegleitung

Geschätzte Kosten Baubegleitung2,5 % der förderfähigen Kosten
Davon förderfähig
Zuschuss Baubegleitung (50 %)
Gesamtförderung
BAFA-Zuschuss Gebäudehülle + Fachplanung

Individuelle Förderberatung gewünscht?

Als zertifizierter Energieberater beantrage ich Ihre BAFA- oder KfW-Förderung, erstelle den iSFP und begleite Ihre Sanierung von der Planung bis zur Abrechnung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Detaillierte Informationen zu allen Foerderprogrammen finden Sie auf meiner Seite Foerderung fuer energetische Sanierung.

Foerderung sichern – bevor Sie anfangen. Ich stelle den Foerderantrag fuer Sie und sorge dafuer, dass Sie die maximale Foerderung erhalten. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.

Gebaeudebestand im Landkreis Ansbach

Der Landkreis Ansbach ist laendlich gepraegt und zaehlt zu den flaechengroessten Landkreisen Bayerns. Der Gebaeudebestand wird von Ein- und Zweifamilienhaeusern dominiert, viele davon aus den Baujahren 1950 bis 1985. Hinzu kommen historische Fachwerkgebaeude in den Ortskernen von Feuchtwangen, Dinkelsbuehl, Herrieden und anderen Gemeinden.

Typische energetische Schwachstellen

Die Gebaeude dieser Baujahre weisen haeufig die gleichen Schwachstellen auf:

Die gute Nachricht: Gerade bei diesen Gebaeuden sind die Einsparpotenziale am groessten. Ein iSFP zeigt Ihnen, welche Massnahmen in welcher Reihenfolge den groessten Effekt bringen. Und die Foerderprogramme von BAFA und KfW uebernehmen einen erheblichen Teil der Kosten.

Bezug zum Gebaeudeenergiegesetz (GEG 2024)

Das Gebaeudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an Eigentuemer aelterer Gebaeude: Bestimmte Heizungstypen muessen innerhalb festgelegter Fristen ersetzt werden, und bei einem Eigentuemerwechsel greifen zusaetzliche Sanierungspflichten. Ich berate Sie, welche Pflichten fuer Ihr konkretes Gebaeude gelten und wie Sie diese mit maximaler Foerderung erfuellen.

Regionen und Staedte im Landkreis Ansbach

Von meinem Standort in Feuchtwangen aus bin ich im gesamten Landkreis Ansbach und den angrenzenden Regionen fuer Sie taetig. Hier eine Uebersicht der Regionen, die ich regelmaessig bediene.

Suedlicher Landkreis Ansbach

Feuchtwangen – Mein Standort

Feuchtwangen ist mein Zuhause und Ausgangspunkt fuer alle Auftraege. Ich betreue Kunden in Feuchtwangen sowie den umliegenden Gemeinden Schopfloch, Dentlein am Forst, Wieseth, Bechhofen und Burgoberbach. In Feuchtwangen kenne ich den Gebaeudebestand besonders gut – vom Fachwerk in der Altstadt bis zu den Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre.

Dinkelsbuehl

Die mittelalterliche Altstadt von Dinkelsbuehl stellt besondere Anforderungen an die energetische Sanierung. Denkmalschutz und Energieeffizienz lassen sich oft besser verbinden als gedacht. Auch in Wassertuerdingen und den umliegenden Gemeinden bin ich regelmaessig vor Ort.

Noerdlicher Landkreis Ansbach

Ansbach – Kreisstadt

Die Kreisstadt Ansbach mit ihrem Gebaeudenmix aus Altstadt, Gruenderzeit und Nachkriegsbauten bietet grosses Sanierungspotenzial. In Ansbach und den angrenzenden Gemeinden Lehrberg, Lichtenau und Sachsen bei Ansbach bin ich regelmaessig taetig.

Heilsbronn und Neuendettelsau

Im noerdlichen Landkreis Ansbach betreue ich Kunden in Heilsbronn, Neuendettelsau, Petersaurach und Windsbach. Hier finden sich viele Einfamilienhaeuser aus den 1960er bis 1980er Jahren mit grossem Sanierungspotenzial.

Westlicher Landkreis Ansbach

Rothenburg ob der Tauber

Auch in Rothenburg ob der Tauber berate ich Eigentuemer zu Energieausweis, Sanierungsfahrplan und Foerdermitteln – inklusive der Besonderheiten bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden. Das Einzugsgebiet umfasst auch Colmberg, Leutershausen und Schillingsfuerst.

Herrieden und Merkendorf

Im Bereich Herrieden und Merkendorf bin ich ebenfalls regelmaessig taetig. Die Region ist gepraegt von laendlichem Wohnungsbau mit vielen Moeglichkeiten zur energetischen Verbesserung.

Wolframs-Eschenbach

In Wolframs-Eschenbach und Umgebung biete ich das gleiche Leistungsspektrum wie im gesamten Landkreis: von der Erstberatung ueber den Sanierungsfahrplan bis zur Baubegleitung.

Ueber den Landkreis hinaus

Auch ausserhalb des Landkreises Ansbach bin ich fuer Sie da:

Ablauf einer Energieberatung im Landkreis Ansbach

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Foerderauszahlung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – alles aus einer Hand. So laeuft eine typische Energieberatung bei mir ab:

1. Erstberatung

Im persoenlichen Erstgespraech (250 EUR, anrechenbar auf Folgeauftraege) klaeren wir Ihre Ausgangslage: Was ist der Anlass fuer die Beratung? Welche Ziele haben Sie? Welches Budget steht zur Verfuegung? Ich schaetze das Potenzial Ihres Gebaeudes ein und empfehle die naechsten Schritte.

2. Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme

Bei der Begehung nehme ich alle relevanten Daten auf: Gebaeudemasse, Wandaufbauten, Fenstertypen, Heizungsanlage, vorhandene Daemmung. Bei historischen Gebaeuden oder Fachwerk im Landkreis Ansbach achte ich besonders auf die baulichen Besonderheiten.

3. Analyse und Berechnung

Auf Basis der erfassten Daten erstelle ich die energetische Bilanz Ihres Gebaeudes. Je nach Auftrag umfasst das den iSFP, den Energieausweis oder die Heizlastberechnung.

4. Beratungsgespraech mit Massnahmenplan

Im ausfuehrlichen Beratungsgespraech stelle ich Ihnen die Ergebnisse vor: Wo liegen die groessten Einsparpotenziale? Welche Massnahmen empfehle ich in welcher Reihenfolge? Was kostet es und welche Foerderung gibt es?

5. Foerderantrag bei BAFA oder KfW

Ich stelle den Foerderantrag fuer Sie – als zertifizierter Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes bin ich dazu berechtigt. Sie muessen sich nicht mit Formularen und Nachweisen herumschlagen.

6. Baubegleitung waehrend der Umsetzung

Waehrend die Handwerker arbeiten, ueberpruefe ich die fachgerechte Ausfuehrung. So stellen wir sicher, dass die geplante Energieeinsparung auch tatsaechlich erreicht wird – und die Foerdervoraussetzungen eingehalten werden.

7. Verwendungsnachweis und Foerderauszahlung

Nach Abschluss der Massnahme erstelle ich den Verwendungsnachweis fuer BAFA oder KfW. Erst damit wird die Foerderung ausgezahlt. Viele Eigentuemer unterschaetzen diesen letzten Schritt – ich sorge dafuer, dass alles korrekt und vollstaendig eingereicht wird.

Qualifikationen und Zertifizierungen

Nicht jeder, der sich “Energieberater” nennt, darf Foerderantraege stellen. Fuer BAFA- und KfW-Foerderung brauchen Sie einen Berater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist. Ich bin dreifach zertifiziert:

Diese dreifache Zertifizierung bedeutet fuer Sie: Egal welches Foerderprogramm fuer Ihr Vorhaben in Frage kommt – ich kann den Antrag direkt stellen. Sie brauchen keinen zweiten Berater.

Warum einen lokalen Energieberater im Landkreis Ansbach waehlen?

Ueberregionale Portale und Handwerkerbetriebe bieten ebenfalls Energieberatung an. Doch ein lokaler, unabhaengiger Energieberater hat entscheidende Vorteile:

Der VerbraucherService Bayern bietet zwar kostenlose Initialberatungen an, diese ersetzen aber keine ausfuehrliche, gebaeudebezogene Energieberatung. Fuer Foerderantraege und Baubegleitung brauchen Sie einen zertifizierten Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste.

Haeufige Fragen zur Energieberatung im Landkreis Ansbach

Was kostet eine Energieberatung im Landkreis Ansbach?

Die Erstberatung kostet 250 EUR und wird vollstaendig auf einen Folgeauftrag angerechnet. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet ab 1.800 EUR, wobei das BAFA 50 % der Kosten uebernimmt – Ihr Eigenanteil liegt also ab 1.150 EUR. Alle weiteren Preise finden Sie in der Kostentabelle weiter oben oder auf der Seite Kosten Energieberater.

Wann brauche ich einen Energieberater?

Einen Energieberater sollten Sie einschalten, wenn Sie eine Sanierung planen, eine Heizung tauschen moechten, einen Energieausweis benoetigen (Pflicht bei Verkauf und Vermietung) oder Foerdermittel beantragen wollen. Auch vor dem Kauf einer Immobilie lohnt sich eine Beratung, um die Sanierungskosten realistisch einzuschaetzen.

Wie finde ich einen guten Energieberater in meiner Naehe?

Achten Sie darauf, dass der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist – nur dann kann er Foerderantraege stellen. Prufen Sie ausserdem, ob er sowohl bei BAFA als auch bei KfW zugelassen ist. Ein lokaler Berater, der den regionalen Gebaeudebestand kennt, ist ueberregionalen Anbietern in der Regel ueberlegen.

Welche Foerderung gibt es fuer Energieberatung?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird vom BAFA mit 50 % gefoerdert. Darueber hinaus foerdert die BAFA Einzelmassnahmen mit 15-20 % und die KfW den Heizungstausch mit bis zu 70 %. Die Baubegleitung wird mit 50 % bezuschusst. Alle Details finden Sie auf meiner Seite Foerderung fuer energetische Sanierung.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein vom BAFA gefoerderter Beratungsbericht, der den energetischen Zustand Ihres Gebaeudes analysiert und eine Sanierungsstrategie in sinnvollen Schritten empfiehlt. Sein groesster Vorteil: Er sichert Ihnen 5 % zusaetzliche Foerderung auf jede Einzelmassnahme, die Sie in den naechsten 15 Jahren umsetzen. Mehr dazu auf meiner Seite zum Sanierungsfahrplan.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten – der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht und muss bereits bei der Immobilienanzeige vorliegen. Bei Gebaeuden mit weniger als fuenf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; bei neueren oder groesseren Gebaeuden genuegt auch ein Verbrauchsausweis.

Wie lange dauert eine Energieberatung?

Von der Erstberatung bis zum fertigen iSFP dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, abhaengig von der Gebaeudegroesse und der Terminlage. Einen Energieausweis erstelle ich haeufig innerhalb von zwei bis drei Wochen. Fuer einen reinen Verbrauchsausweis geht es noch schneller.

Lohnt sich eine Waermepumpe in meinem Altbau?

In vielen Altbauten im Landkreis Ansbach funktioniert eine Waermepumpe sehr gut – vorausgesetzt, das Gebaeude wurde vorher energetisch bewertet und die Heizflaechen stimmen. Eine Heizlastberechnung klaert, ob eine Waermepumpe fuer Ihr Haus geeignet ist. Ausfuehrliche Informationen finden Sie in meinem Artikel Waermepumpe im Altbau.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsaechlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist damit vom Nutzerverhalten abhaengig. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Gebaeudehuelle und Anlagentechnik – er ist aussagekraeftiger und bei aelteren Gebaeuden (Baujahr vor 1977, weniger als fuenf Wohneinheiten) verpflichtend.

Welche Pflichten habe ich nach GEG 2024?

Das Gebaeudeenergiegesetz (GEG 2024) bringt Pflichten fuer Eigentuemer mit sich: Bestimmte Oel- und Gasheizungen muessen innerhalb festgelegter Fristen ersetzt werden, und bei einem Eigentuemerwechsel greifen zusaetzliche Anforderungen (etwa Daemmung der obersten Geschossdecke). Ich berate Sie, welche Pflichten fuer Ihr konkretes Gebaeude gelten.

Welche Sanierungspflichten gelten bei Eigentuemerwechsel?

Bei einem Eigentuemerwechsel schreibt das GEG vor, dass bestimmte Massnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden muessen – dazu zaehlen die Daemmung der obersten Geschossdecke und der Austausch besonders alter Heizkessel. Auch hier: Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, die Pflichten mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhaeltnis zu erfuellen und dabei die maximale Foerderung mitzunehmen.


Bereit fuer den naechsten Schritt? Vereinbaren Sie Ihre persoenliche Erstberatung – direkt vor Ort im Landkreis Ansbach. Die Kosten von 250 EUR werden auf Ihren Folgeauftrag angerechnet. Kontakt aufnehmen oder anrufen: +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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