Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) stellt neue Anforderungen an Heizungsanlagen. Ob freiwilliger Umstieg oder gesetzliche Pflicht: Ich berate Sie zu den besten Optionen für Ihr Gebäude und begleite Sie von der Planung bis zur Förderantragstellung.

Was ändert sich durch das GEG 2024?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für Heizungsanlagen:

  • Neubau in Neubaugebieten: Jede neue Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen
  • Bestandsgebäude: Die Pflicht greift, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt (spätestens 2026/2028)
  • Defekte Heizung: Bei einem irreparablen Ausfall gelten Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren
  • Funktionierende Heizung: Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden

Welche Optionen gibt es?

Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Luft-Luft)

Die effizienteste Lösung für viele Bestandsgebäude. Besonders Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen als Heizung) sind eine kosteneffiziente Möglichkeit, einen Großteil des Heizbedarfs zu decken. Mit meinem Klimaanlagen-Simulator können Sie die Auswirkungen auf Ihren Energieausweis und Ihre Kosten vorab berechnen.

Hybridlösung

Kombination aus bestehender Heizung und Wärmepumpe. Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil des Heizbedarfs, die Gas- oder Ölheizung springt nur an sehr kalten Tagen ein.

Fernwärme

Wenn in Ihrer Gemeinde ein Fernwärmenetz verfügbar ist oder geplant wird, kann der Anschluss eine wirtschaftliche Lösung sein.

Biomasse (Pellets, Holz)

Für Gebäude, in denen eine Wärmepumpe nicht sinnvoll einsetzbar ist, z. B. bei sehr hohem Wärmebedarf oder fehlender Aufstellmöglichkeit.

Besonderheiten für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Der Heizungstausch in einer WEG mit dezentralen Etagenheizungen (z. B. Gasetagenheizungen) ist besonders komplex:

  • Informationspflicht nach § 71n GEG: Verwalter müssen den Eigentümern Informationen über Sanierungsoptionen bereitstellen
  • Beschlussfassung: Die Eigentümerversammlung muss über den Heizungstausch entscheiden
  • Individuelle Lösungen: Jede WEG hat andere Rahmenbedingungen (Gebäudezustand, Platzverhältnisse, Budget)

Ich unterstütze WEG-Verwalter bei der Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen und der Planung. Kostenlose Vorlagen für Hausverwaltungen zum GEG 2024 stelle ich ebenfalls zur Verfügung.

Förderung beim Heizungstausch

Der Staat fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Einkommensbonus: Zusätzlich 30 % bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20 % bei frühzeitigem Tausch (bis 2028)
  • Maximal: Bis zu 70 % Förderung auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Förderung über die KfW.

Häufige Fragen

Muss ich jetzt sofort meine Gasheizung austauschen? Nein. Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Erst wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt und Ihre Heizung irreparabel defekt ist, greifen die neuen Anforderungen mit Übergangsfristen.

Was kostet ein Heizungstausch? Die Kosten variieren je nach Technologie und Gebäude. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet typischerweise 15.000-30.000 Euro vor Förderung. Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen) sind deutlich günstiger.

Lohnt sich eine Wärmepumpe in meinem Altbau? In den meisten Fällen ja. Auch ohne Fußbodenheizung arbeiten moderne Wärmepumpen effizient. Eine Energieberatung klärt, ob und welche Lösung für Ihr Gebäude optimal ist.


Sie planen einen Heizungstausch oder haben Fragen zum GEG 2024? Kontaktieren Sie mich oder rufen Sie mich an: +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


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