Energieausweise, Sanierungsberatung, Heizungstausch
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Seit der Novelle 2024 gelten verschärfte Vorgaben – insbesondere beim Heizungstausch. Auf dieser Seite erkläre ich die wichtigsten Regelungen und was sie für Sie als Eigentümer bedeuten.
GEG 2024 – die wichtigsten Neuerungen
65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das betrifft:
- Neubauten in Neubaugebieten: Die Pflicht gilt sofort.
- Bestandsgebäude: Die Pflicht greift erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung – für Gemeinden über 100.000 Einwohner ab Mitte 2026, für kleinere Gemeinden (wie Feuchtwangen) ab Mitte 2028.
- Übergangsfristen: Bis zur kommunalen Wärmeplanung darf auch eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, sofern sie ab 2029 anteilig mit erneuerbaren Energien betrieben wird (Biomethan, Wasserstoff etc.).
Welche Heizungsoptionen konkret in Frage kommen, erfahren Sie unter Heizungstausch.
Energieausweispflicht
Das GEG schreibt einen Energieausweis vor bei:
- Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes
- Errichtung oder umfassender Sanierung
- Aushangpflicht für öffentliche Gebäude über 250 m²
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein Bedarfsausweis Pflicht (kein Verbrauchsausweis).
Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude
Das GEG enthält Nachrüstpflichten, die unabhängig von einer Sanierung gelten:
- Heizkessel über 30 Jahre: Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel (Ausnahmen für selbstnutzende Eigentümer).
- Oberste Geschossdecke: Muss gedämmt sein, sofern sie begehbar und nicht ausreichend gedämmt ist.
- Rohrleitungen: Ungedämmte Rohrleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
Was bedeutet das für Hausverwaltungen und WEG?
Für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ergeben sich besondere Pflichten bei der Umsetzung des GEG. Ich habe dazu Vorlagen und Informationen zusammengestellt:
Förderung nutzen
Die gesetzlichen Anforderungen lassen sich gut mit den verfügbaren Förderprogrammen verbinden. Wer über das Mindestmaß hinaus saniert, profitiert von BAFA- und KfW-Zuschüssen:
- Förderung für die Sanierung – Übersicht aller Programme
- BEG Förderrechner – Ihre individuelle Fördersumme berechnen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 % mehr Förderung auf Einzelmaßnahmen
Beratung zum GEG
Die Regelungen des GEG sind komplex, und die Übergangsfristen hängen von der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Gemeinde ab. Als zertifizierter Energieberater berate ich Sie, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten und wie Sie Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich mit den gesetzlichen Anforderungen verbinden.
Fragen zum GEG? Kontakt aufnehmen oder +49 156 78 89 59 48.