Wer energetisch saniert, kann erhebliche Zuschüsse von BAFA und KfW erhalten. Diese Seite gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Förderprogramme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Förderung Gebäudehülle (BEG EM – Einzelmaßnahmen)

Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, Fenstertausch, Türen und Sonnenschutz – werden über die BAFA als Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.

  Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz 15 % 20 %
Max. förderfähige Kosten pro WE 30.000 €/Jahr 60.000 €/Jahr
Max. förderfähige Kosten gesamt 600.000 € 600.000 €

Der iSFP-Bonus von 5 % und die Verdopplung der förderfähigen Kosten sind ein starkes Argument für den individuellen Sanierungsfahrplan.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus investiert 50.000 € in neue Fenster und Fassadendämmung. Ohne iSFP gibt es 7.500 € Zuschuss (15 %), mit iSFP sind es 10.000 € (20 %) – ein Plus von 2.500 €.

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Außenwände (WDVS, Innendämmung, Kerndämmung)
  • Dachdämmung und Dachflächenfenster
  • Kellerdecken- und Bodendämmung
  • Fenstertausch und Türentausch
  • Sonnenschutz mit Energieeinspareffekt
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Förderung Heizungstausch (BEG EM – Heizung)

Der Austausch fossiler Heizungen wird über die KfW gefördert. Die Fördersätze setzen sich aus mehreren Boni zusammen:

Komponente Fördersatz
Grundförderung (Wärmepumpe, Biomasse, etc.) 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch fossiler Heizung) 20 %
Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €) 30 %
Effizienzbonus (natürliches Kältemittel bei Wärmepumpe) 5 %
Maximaler Fördersatz 70 %

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 € für die erste Wohneinheit. Details zum Heizungstausch finden Sie unter Heizungstausch.

Förderung Fachplanung & Baubegleitung

Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt:

  • Ein-/Zweifamilienhaus: max. 5.000 € förderfähig → max. 2.500 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus: max. 2.000 € pro WE (bis 20.000 €) → max. 10.000 € Zuschuss

Förderung Energieberatung

Auch die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird gefördert. Die BAFA übernimmt bis zu 50 % der Kosten:

  • EFH/ZFH: max. 650 € Zuschuss
  • MFH (ab 3 WE): max. 850 € Zuschuss

Förderrechner

Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit unserem interaktiven Rechner:

Zum BEG Förderrechner

Wichtige Hinweise

  • Antragstellung vor Baubeginn: Der Förderantrag muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Angebote einholen ist erlaubt.
  • Energieberater einbinden: Für die meisten Förderprogramme ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters aus der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht.
  • Kombinierbarkeit: BAFA- und KfW-Förderung können für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kombiniert werden. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht möglich.
  • Vertragsbedingungen: Beachten Sie die Hinweise zu den Vertragsbedingungen bei der Beauftragung von Fachunternehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2025. Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach Einzelfall abweichen.


Ich übernehme die vollständige Förderabwicklung für Sie – von der Beratung über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Kontakt aufnehmen oder +49 156 78 89 59 48.

Adresse

Christoph Engelhardt
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Deutschland


Impressum / Datenschutz