Energieausweise, Sanierungsberatung, Heizungstausch
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Als zertifizierter Energieberater erstelle ich für Sie sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Ein gültiger Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses
- Neubau oder umfassender Sanierung
- Aushang in öffentlichen Gebäuden ab 250 m² Nutzfläche
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Energiebedarfsausweis: Bewertet die energetische Qualität des Gebäudes anhand seiner baulichen Substanz und Anlagentechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten und daher aussagekräftiger. Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977, die nicht mindestens auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) saniert wurden.
Energieverbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Günstiger, aber abhängig vom individuellen Heizverhalten.
So läuft die Erstellung ab
- Kontaktaufnahme: Sie melden sich per Telefon oder Kontaktformular
- Datenerfassung: Ich erfasse die relevanten Gebäudedaten, bei Bedarf mit Ortsbegehung
- Berechnung: Erstellung des Ausweises nach den Vorgaben des GEG
- Übergabe: Sie erhalten den fertigen Energieausweis mit Registriernummer
Meine Leistung
- Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
- Persönliche Erläuterung der Ergebnisse und Empfehlungen zur Verbesserung
- Bei Bedarf Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für zusätzliche Fördermöglichkeiten
Häufige Fragen
Was kostet ein Energieausweis? Die Kosten hängen von der Art des Ausweises und der Gebäudegröße ab. Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot.
Wie lange dauert die Erstellung? In der Regel erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 1-2 Wochen nach der Datenerfassung.
Kann ich den Energieausweis steuerlich absetzen? Ja, die Kosten für einen Energieausweis können als Werbungskosten (Vermietung) oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Sie benötigen einen Energieausweis oder haben Fragen? Kontaktieren Sie mich oder rufen Sie mich direkt an: +49 156 78 89 59 48.