Energieausweise, Sanierungsberatung, Heizungstausch
Um die Antragsstellung für Förderungen über KfW bzw. BAFA korrekt durchzuführen ist VOR Antragsstellung grundsätzlich ein Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit aufschiebender bzw. auflösender Wirkung zu schließen.
Des Weiteren muss aus dem Vertrag das geplante voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme hervorgehen.
Hinweis
Ausschließlich als Hilfestellung – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Geschäftsbeziehung – gebe ich hier die Formulierungsvorschläge des Bundesministeriums wieder. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Ministeriums über die korrekte Formulierung der Bedingungen.
Musterformulierung
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Hinweis zur Formulierung
Es ist ausreichend, wenn eine der vorgenannten Bedingungen in dem Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthalten ist.